Beamte haben es gut. Wer nach dem Studium zu einem Dienstherren des öffentlichen Dienstes wechselte und dort hoheitliche Aufgaben verrichtet, kann in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Auch wenn die Bezahlung der Staatsdiener oft weniger üppig ist, als in der freien Wirtschaft, so hat der Status eines Beamten doch seine Vorzüge. Beamte müssen sich privat Krankenversichern. Das Sozialgesetzbuch regelt ganz klar, dass Beamte nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden dürfen. Sie gelten wie Selbständige und Freiberufler als versicherungsfrei. Für die Staatsdiener wäre es möglich sich als Selbständiger in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Doch dies wäre unvorteilhaft, denn die Beiträge würden nach dem Bruttogehalt erhoben werden. Beamte im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt aber auch für Akademiker bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wenn das Gehalt die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ein Anspruch auf Beihilfe für Angestellte nur während der aktiven Zeit besteht. Im Ruhestand erhalten Akademiker die im öffentlichen Dienst arbeiteten keine Beihilfe. Durch die Beihilfe deckt der Arbeitgeber einen Teil der entstandenen Krankheitskosten ab. Die Höhe der Beihilfe fällt unterschiedlich aus. Je nach Dienstherren variiert dieser Prozentsatz. So kann bei einem unverheirateten Beamten, der bei der Bundesrepublik Deutschland seinen Dienst versieht, beispielsweise 50 Prozent der Kosten für eine zahnärztliche Behandlung übernommen werden. Sind die Kinder von Beamten in der privaten Krankenversicherung, erhalten auch sie für ihre ärztlichen Behandlungen eine entsprechende Beihilfe. Gleiches gilt für Ehefrauen von Beamten. Auch für diese zahlt der Dienstherr des verbeamteten Gatten eine entsprechende Beihilfe. Viele Beamte schließen, um eine Behilfedeckung von 100 Prozent zu erreichen eine entsprechende Versicherung ab. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst, die privat Krankenversichert waren, erhalten die Beamten auch im Ruhestand ihre Beihilfe. Diese beträgt in den meisten Fällen 70 Prozent. Der große Vorteil an dieser Regelung ist für die Beamten, dass sie die zusätzliche Beihilfeversicherung entsprechend herabsetzen lassen können. Ein Sparpotenzial, das nicht ungenutzt bleiben sollte.
22. Dezember 2008
Mit Einführung der Gesundheitsreform ab Januar 2009 wird sich vieles ändern. Für die gesetzlich Versicherten bedeutet es zunächst einmal einen teils deutlichen Anstieg des Eigenanteils und damit ein finanzieller Mehraufwand. Doch auch die privaten Krankenkassen haben unter der Reform zu leiden.Wesentlich hier ist die Einführung des Basistarifs. Dieser muss im Leistungsumfang mit den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf nicht mehr kosten als der durchschnittlich höchste Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser liegt derzeit bei rund 500 Euro. Der Basistarif soll den Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung erleichtern, zumal Vorerkrankungen und das Alter bei der Aufnahme keine Rolle spielen dürfen.
Kritikpunkt an dieser Neuerung ist die Tatsache, dass auch bei bestehenden und gewichtigen Vorerkrankungen die Gebühr nicht erhöht werden darf. Auch Risikoaufschläge gehören damit der Vergangenheit an. Sicherlich profitieren die Versicherten im Basistarif von dieser Vergünstigung, die anfallenden Kosten für Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Dafür müssen gegebenenfalls die von den privaten Kassen gebildeten Rücklagen genutzt werden, die eigentlich die steigenden Kosten allgemeiner Art decken sollten.
Ziel der Einführung des Basistarifs ist vor allem die Entlastung der gesetzlichen Kassen. Während in den letzten Jahren die privaten Krankenkassen einen großen Zulauf an gesunden und jungen Versicherten verzeichnen konnten, blieb der größte Teil der Rentner und Senioren bei den gesetzlichen Kassen. Diese können die zunehmende Belastung nicht lange tragen. Der Basistarif soll den Ausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Kasse herstellen sowie Nutzen und Last gleichmäßig verteilen. Die privaten Krankenkassen sehen sich dadurch jedoch nicht länger als hochwertige Alternative und sehen sich in ihrem Aktionsrahmen beschränkt.
Darüber hinaus wird derzeit überdacht, ob eine Änderung der Aufnahmekriterien für die private Krankenversicherung hinsichtlich des Einkommens sinnvoll ist. Im Raum steht die Forderung, dass nur noch die Personen sich privat versichern dürfen, die seit einem Zeitraum von mindestens drei Jahren über der Einkommensgrenze liegen. Auch hier befürchten die privaten Kassen einen Rückgang in der Zahl der Privatversicherten sowie finanzielle Einbußen.
18. Dezember 2008
In vielen Fällen gestaltet sich die Situation der Krankenversicherung im Laufe eines Erwerbslebens wie folgt: Zu Beginn der beruflichen Karriere ist die private Krankenversicherung für einen Akademiker meistens billiger, als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ist unbestritten besser. In einigen Fällen passiert es jedoch, dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Laufe des Arbeitslebens teuerer wird. Selbst die Option des Standardtarifes und der festgelegte Vorsorgezuschlag bieten keine langfristige Gewähr für einen gleich bleibenden Versicherungsbeitrag. Vor allem bei privat Krankenversicherten, die über 65 Jahre sind, werden die Beiträge zu einem Problem. Denn der Standardtarif ist zwar der preiswerteste den die privaten Krankenversicherungen anbieten, aber die Leistungen sind entsprechend dürftig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung interessiert die privaten Krankenversicherungsträger nicht die Einkünfte der Rentner, welche bei ihr versichert sind. Das Einkommen wird im Ruhestand zur Rente. Diese fällt weniger hoch aus, als der Lohn oder das frühere Gehalt. Trotzdem bleiben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gleich. Von den Rentenversicherungsträgern wird zwar ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewährt, dieser macht aber nicht mehr als 100 Euro im Monat aus. Für den privat Krankenversicherten wird im Alter die Krankenversicherung zu einer finanziellen Belastung. Ein Problem dabei ist, dass viele Versicherte erst sehr spät in die private Krankenversicherung wechselten. Manche sogar erst ab 50 Jahren. Meistens wurde ein Versicherungsschutz mit hochwertigen Leistungen abgeschlossen. Dazu zählen die Unterbringung im Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt, oder ein Tarif der keinen Selbstbehalt vorsieht. Im Alter steigen diese Tarife überproportionale an. Hier können schon bei Vertragsabschluß mit der entsprechenden Umsicht, hohe Versicherungsbeiträge im Alter präventiv vermieden werden. Besonders ältere Versicherte werden bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung mit Risikozuschlägen versehen. Ältere Menschen weisen oft mehr Vorerkrankungen auf, als jüngere Versicherungsnehmer. Mit jeder Beitragserhöhung erhöhen sich auch diese Zuschläge. Vor allem Versicherungsgesellschaften, deren Mitglieder ein hohes Durchschnittsalter aufweisen, erhöhen regelmäßig ihre Beiträge.
15. Dezember 2008
Die private Pflegeversicherung ist bindender Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Während gesetzlich krankenversicherte Personen die Wahl haben, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch eine Zusatzversicherung bei einem Privatunternehmen in Anspruch zu nehmen, sind Privatversicherte dazu verpflichtet, in die private Pflegeversicherung einzuzahlen. 0,25 Prozent des Einkommens werden in diese Versicherung abgeführt. Tritt der Fall ein, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, sich komplett selber zu versorgen, fängt die private Pflegeversicherung einen Teil der damit verbundenen Kosten auf. Wie hoch der Zuschuss von Seiten der Kasse ausfällt, ist abhängig von der Pflegestufe.Personen, die aufgrund eines chronischen Leidens oder eines Unfalls die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müssen, sehen sich oftmals mit vielen Fragen konfrontiert. Welche Möglichkeiten für sie persönlich umsetzbar sind, kann nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch ermittelt werden.
Die soziale Pflegeversicherung bietet solche Beratungen an festgelegten Standorten in Deutschland an. Eine persönliche Beratung erfolgt in der Regel am Telefon, nur in Einzelfällen sucht ein Berater den Pflegebedürftigen auf.
Die private Pflegeversicherung möchte den Hilfsbedürftigen eine umfassende Beratungsmöglichkeit bieten und baut deshalb ein dezentrales System auf. Ab Januar 2009 übernimmt die Compass Private Pflegeberatung GmbH diese Aufgabe. Die Berater suchen die Menschen persönlich auf, gleich ob bei ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflegeinrichtung. Dadurch entfallen vor allem für eingeschränkte Personen die aufwendigen Anfahrtswege. In dem Gespräch können alle Fragen rund um die Pflege gestellt werden. Oberstes Ziel ist es, den Pflegebedürftigen genau die Zuwendung zukommen zu lassen, die diese auch benötigen- angepasst an die persönlichen Lebensumstände und finanziellen Möglichkeiten.
Das Netzwerk der Compass Private Pflegeberatung GmbH soll deutschlandweit mit gut ausgebildeten Kräften auf diesem Weg ein ganz neues Gefüge aus Beratungs- und Hilfeleistung darstellen. Durch die Beratung direkt bei den Hilfsbedürftigen wird die Nähe zum Versicherten gewährleistet.
12. Dezember 2008
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen privat Versicherten und den Versicherungsgesellschaften. Immer wieder bezweifeln die Versicherer die Notwendigkeit bestimmter medizinischer Behandlungen an. Auch kommt es regelmäßig zu gekürzten Rechnungen der Zahnlabors. Dabei handelt es sich oft um Beträge die mehrere hundert Euro betragen. Derartige unerwartete ärztliche Rechnungen summieren sich im Laufe eines Jahres zu einem größeren Betrag. Sinnvoll ist es, wenn der Krankenversicherer nicht zahlt oder den Rechnungsbetrag gekürzt hat, nicht viel Zeit zu verlieren. Der Rechnungs ausstellende Arzt sollte um Rat gefragt werden: Ist mit seine Abrechnung alles in Ordnung? Ziel ist es, dass der privat Versicherte die Rechnung nachvollziehen kann. Räumt der behandelnde Arzt einen Fehler bei der Rechnungsstellung ein, sollte die Forderung gegenüber dem Mediziner an die Krankenkasse abgetreten werden. De strittige Betrag wird umgehend an den Versicherten überwiesen. Die offenen Rechtsfragen klären der Arzt und die Krankenkasse. Ein Schreiben an die Krankenversicherung ist der erste Schritt. Wird der Antrag auf die volle Auszahlung des Rechnungsbetrages weiterhin abgelehnt, kann dies in einen sehr langwierigen Schriftwechsel enden. Dadurch eskaliert die Situation und eine sinnvolle Lösung mit der beide Seiten zufrieden sein können, rückt in weite Ferne. Sinnvoll ist es, sich mit dem Ombudsmann in Verbindung zu setzen, oder sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu holen. Die Versicherten müssen bei gekürzten Abrechnungen beachten, dass die Ansprüche Verjährungsfristen unterliegen. Innerhalb von drei Jahren müssen derartige Forderungen angemeldet werden. Die ursprüngliche Frist zur Klage, welche innerhalb von sechs Monaten erfolgen musste, gibt es nicht mehr. Gerne bieten Versicherungen an, aus Kulanzgründen die Behandlungskosten einmalig zu bezahlen. Oft ist eine vorgefertigte Vereinbarung beigefügt, oder eine Ergänzung zum bestehenden Versicherungsvertrag beigefügt. Wer eine derartige Vereinbarung unterschreibt, verzichtet zukünftig auf bestimmte Leistungen. Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sollte ein spezieller Fachanwalt für Versicherungs- oder Medizinrecht ausgewählt werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatz eines Vertragsrechtsschutzes hat, muss nur eine Selbstbeteiligung für den Rechtsstreit mit dem Versicherer bezahlen. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass jede zehnte Abrechnung zu Unrecht gekürzt wurde.
11. Dezember 2008
Noch vor dem Start des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr sieht es so aus, als ob bereits eine riesige Finanzierungslücke bestehen würde. Der neue Fonds wird wohl schon mit Schulden in Milliardenhöhe seine Arbeit aufnehmen. Grund dafür ist ein Ereignis, dass man allerdings kaum vorhersehen konnte, nämlich die Finanzkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise, in der wir gerade stecken und deren Ende noch nicht absehbar ist.Als der Gesundheitsfonds entworfen wurde, dachte niemand daran, dass wir kurz vor seinem Start in der schwersten Wirtschaftskrise stecken könnten, die es seit Jahrzehnten gegeben hat. So wurde der Einheitsbeitrag, der ab nächstem Jahr von allen Versicherten erhoben wird, auf Grundlage der damaligen Wirtschaftsdaten ermittelt. Diese waren noch wesentlich günstiger als die augenblicklichen Prognosen, gingen sie doch noch von einem Wachstum um die die zweieinhalb Prozent aus. Dies ist nunmehr Geschichte, vielmehr müssen wir im schlimmsten Fall sogar mit einem Schrumpfen der Wirtschaft rechnen.
Der Berechnung des Einheitsbeitrages, der bei 15,5 Prozent liegen soll, fehlt also inzwischen die Grundlage. Wie genau sich verschiedene Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Finanzierung des Einheitsfonds auswirken könnten, wir eine Expertenkommission nunmehr berechnen. Das mögliche Defizit des Einheitsfonds könnte im extremsten Fall bei zwei Milliarden Euro liegen. Dies dann, wenn die Arbeitslosenquote auf Grund der Wirtschaftskrise stark steigen sollte. Dies würde mehre hundert Millionen Euro Defizit bewirken.
Um die Zahlungsfähigkeit des Fonds zu gewährleisten, muss eine entstehende Deckungslücke daher mit Steuergeldern gefüllt werden, das die gesetzlichen Krankenkassen jedoch im Folgejahr wieder zurückzahlen müssen. Um dies zu verhindern, würden einige Krankenkassen schon zum Start den Einheitsbeitrag gerne erhöhen.
09. Dezember 2008
Eine private Krankenversicherung gilt in Deutschland als besonders erstrebenswert, denn die privaten Kassen übernehmen die für eine medizinische Versorgung anfallenden Kosten nahezu im vollen Umfang. Vor allem deshalb streben viele Menschen danach, sich privat versichern zu können. Es ist jedoch keineswegs so, dass eine private Krankenversicherung den Geldbeutel entlastet.Privat versicherte Personen kennen die negativen Aspekte einer privaten Versicherung. Während gesetzlich Versicherte keinen Einblick in die abgerechneten Leistungen ihres Arztes haben, da dieser die Kosten direkt mit der Kasse abrechnet, wird dem Privatversicherten die Rechnung nach Hause geschickt. Dieser reicht die Gebühren selber bei seiner Kasse ein und erhält den erstattungsfähigen Betrag zurück. Je nach Aufwand für die Verwaltung und die Überweisung des Geldes dauert es recht lange, bis ihm die Kosten erstattet werden. Der Privatversicherte steht jedoch dem Arzt gegenüber in einer Zahlungspflicht und muss somit in Vorkasse treten.
Darüber hinaus fallen für eine private Krankenversicherung höhere monatliche Kosten an. Junge und gesunde Menschen sind noch recht günstig versichert, doch für Menschen mittleren Alters steigen die Gebühren stark an. Um die monatlichen Kosten ein wenig zu senken, greifen viele privat Krankenversicherte auf einen jährlichen Selbstbehalt zurück. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Betrag, den der Versicherte grundsätzlich selber trägt. Der Selbstbehalt versteht sich als eine selbst zu leistende Beteiligung an den medizinischen Kosten, im Gegenzug senkt die Kasse den monatlichen Beitrag. Wir hoch der Selbstbehalt ausfällt, kann der Versicherte selbst wählen. Werden über den Selbstbehalt hinaus keine weiteren Kosten bei der Kasse eingereicht, erhält der Versicherte eine Beitragsrückzahlung in vertraglich festgelegter Höhe. In der Regel lohnt ein solcher Selbstbehalt, da die Einsparungen durch niedrigere Beiträge diesen wieder auffangen. Beispielsweise kostet die monatliche Versicherung ohne Selbstbehalt 250Euro, mit Selbstbehalt von jährlich 300Euro sinkt der Beitrag auf 200Euro. Der Versicherte spart also auf das Jahr gerechnet trotz des Selbstbehalts 300Euro.
06. Dezember 2008
Die meisten Deutschen sind gesetzlich versichert. Die private Krankenversicherung steht lediglich Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern ab einer jährlich neu festgelegten Gehaltsstufe offen. Auch wenn jedem bewusst ist, dass Unterschiede bestehen, kann kaum jemand diese wirklich benennen.Bei der privaten Krankenversicherung rechnet der Arzt seine Leistungen nach der ärztlichen Gebührenordnung mit dem Patienten ab. Dieser kann über die Art und den Umfang der Behandlung selber entscheiden und auch weiterführende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist der Patient selber zuständig. In der Regel übernimmt eine private Krankenversicherung alle für die Behandlung anfallenden Kosten und erstattet auch die verschriebenen Medikamente, sofern es sich nicht um Aufbaupräparate oder Nahrungsergänzungsmittel handelt. Der gesetzlich Versicherte dagegen bleibt bei der Abrechnung zwischen Arzt und Kasse außen vor, er hat nicht einmal Einsicht in die Rechnung. Die Kasse übernimmt nur die Behandlungen, die zweckmäßig sind; alternative Heilmethoden oder präventive Maßnahmen übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Die gesetzliche Versicherung verlangt darüber hinaus eine private Zuzahlung zu verschriebenen Medikamenten; diese beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Für Brillen gelten festgelegte Zuzahlungssätze, alles, was über diesen Betrag hinaus geht zahlt der gesetzlich Versicherte selbst.
Vor allem bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt wird der Unterschied deutlich. Privat Versicherte können sich bei dem Arzt in Behandlung begeben, den sich wünschen. Auch Spezialisten und Chefärzte können dafür herangezogen werden. Privatpatienten erhalten ein Bett im Zweibettzimmer, ein Einzelzimmer könnte je nach Tarif ebenfalls in Anspruch genommen werden. Gesetzlich Versicherte werden in einem Mehrbettzimmer untergebracht und zwar in dem Krankenhaus, das nach Auffassung des überweisenden Arztes geeignet ist. Jedem Patienten steht es zwar frei, auch ein Spezialkrankenhaus aufzusuchen, doch die anfallenden Mehrkosten trägt dieser dann selbst.
Auch die zahnärztliche Versorgung zeigt deutliche Diskrepanzen. Gesetzlich Versicherte zahlen die Zahnreinigung selber, nur die halbjährliche Kontrolle und die Entfernung des Zahnsteins wird übernommen. Wird Zahnersatz fällig, muss der Patient für Keramikblenden selber aufkommen, hochwertiger Ersatz wie ein Implantat wird gar nicht übernommen, der Patient erhält lediglich eine Bezuschussung zur Regelversorgung. Privatpatienten können diese Leistungen ohne eigene Zuzahlungen in Anspruch nehmen.
02. Dezember 2008
Der öffentliche Dienst übt auf viele Akademiker nach wie vor einen großen Reiz aus. Die Aussicht als Beamter bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt zu sein, ist eine zukunftssichere Angelegenheit. Dabei ist das Spektrum der beruflichen Möglichkeiten von Akademikern im öffentlichen Dienst sehr breit angelegt: Neben den klassischen Verwaltungsaufgaben, arbeiten Akademiker für die Justiz oder im kaufmännischen Bereich. Die größte Gruppe der Akademiker im Staatsdienst dürften wohl die verbeamteten oder angestellten Lehrer ausmachen. Sogar IT-Spezialisten wurden schon auf Wunsch in das Beamtenverhältnis übernommen. In einigen Fällen beginnt die Zeit als Beamter mit dem Status des Beamtenanwärters. Für diese Gruppe der angehenden Beamten haben viele Krankenversicherungen spezielle Tarife. Was die angebotenen Leistungen angeht, gibt es bei den Anwärtertarifen nur wenige Unterschiede zu den Normaltarifen. So ist in der Beitragsgruppe der Beamtenanwärter der Zahnersatz durch eine bestimmte Höchstsumme limitiert. Der Grund warum viele Anwärtertarife so günstig sind, ist einfach: In der Kalkulation für diese Tarife fehlt der Sparanteil für die Rückstellungen der Versicherten im Alter. Doch auch bei der Auswahl eines Anwärtertarifes müssen die Angebote der unterschiedlichen Versicherer gut und detailliert miteinander verglichen werden. Allzu oft warten Lockvogelangebote auf die Jungbeamten. Beispielsweise ist es bei manchen Versicherern beliebt, in den Anwärtertarifen die Leistungen für die Zahnbehandlung nur nach einem Unfall zu bezahlen. Diese gleiche Regelung machten sich einige private Krankenversicherungen auch für den Zahnersatz zu eigen. Entscheidens ist bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter, sich nicht nur am Anwärtertarif zu orientieren. Wenn dieser endet, werden die Beamten in den Normaltarif der Versicherungsgesellschaft übergeleitet. Dann wird es oft teuer für die Versicherten. Aus diesem Grund sollte der Vollbeitrag die Entscheidungsgrundlage sein. Ein weiteres Augenmerk ist darauf zu legen, wie die Beitragserhöhungen in den letzten Jahren ausfielen. Passte die Krankenversicherung ihre Prämien eher moderat an oder waren es in kurzen Zeitintervallen deutliche Erhöhungen der Beiträge? Auch ist bei einem Anwärtertarif wichtig vor Vertragsabschluss abzuklären, ob ein Selbstbehalt einkalkuliert ist. Dieser kann unter Umständen teuer werden.
30. November 2008
Wie bei allem was Geld kostet, steigt auch das Beitragsniveau für die Krankenversicherung kontinuierlich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine private oder gesetzliche Krankenversicherung handelt. Etliche Versicherte von privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind der Meinung, dass der Wechsel in den Standardtarif ein adäquates Mittel dagegen ist. Besonders im Alter steigen die Beiträge und der Wechsel in diesen Basisschutz bietet sich an. Durch das Versicherungsvertragsgesetz haben die Versicherten ein Recht darauf, einen Versicherungstarif zu wechseln. Der Grund für die höheren Beiträge im Alter könnte sein, dass im Alter die Krankheitskosten steigen und der Überalterung der Gesellschaft Rechnung getragen wird. Der Wechsel in den günstigen Tarif wäre eine Lösung. Ein großes Problem dabei ist, dass viele Krankenversicherungen einen solchen Basistarif gar nicht anbieten. Ein großer Nachteil dieses Tarifes ist es, dass das Honorar des behandelnden Arztes maximal 1,7 mal mehr über dem Normalsatz betragen darf. Unter Umständen müsste vor jeder Behandlung das Honorar mit dem Mediziner ausgehandelt werden. Doch wer will das schon als Patient?Ein sinnvolles Einsparpotenzial bietet die Krankenhaustagegeld-Versicherung. In den meisten Fällen ist dies vollkommen entbehrlich. Ebenso überflüssig ist der Kurtarif. Auch dieser verteuert jeden Monat die Beitragszahlungen und bietet ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis. Mit dem Abbau von überflüssigen Leistungen kann den hohen Beiträgen für die private Krankenversicherung im Alter sinnvoll begegnet werden. Viel versprechend ist auch ein Wechsel von einem bisherigen Tarif ohne Selbstbehalt, in einen mit Selbstbehalt. Wer bereits einen Tarif mit Selbstbehalt hat, kann in einen höheren wechseln. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Selbstbehalt pro Monat mit einem finanziell vertretbaren Maximalbetrag limitiert ist. Die Beiträge lassen sich auch drücken, in dem statt dem vertraglich vereinbarten Einbettzimmer im Krankenhaus, nun auch eine Unterbringung in einem Zwei- oder Dreibettzimmer akzeptiert wird. Ebenfalls durch eine verminderte Erstattung beim Zahntarif lassen sich bemerkbare Einsparungen für ältere private Krankenversicherte erzielen. Durch die Abspeckung der Leistungen lässt sich ein Verhandeln über die ärztlichen Honorare umgehen, wie es bei dem Basistarif passieren könnte. Auch bieten etliche Versicherungsgesellschaften „Billigtarife” an. Bei diesen fehlt beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker.
27. November 2008
Die Halbgötter in weiß sind gern gesehene Kunden der privaten Krankenversicherungen. Auch wenn die Arbeit eines Arztes meistens mit sehr viel Stress verbunden und auf die Dauer alles andere als gesund ist, sind die Ärzte eine Klientel, das für private Krankenversicherungen sehr interessant ist. Zum einen ist der Verdienst von Medizinern alles andere als schlecht, zum anderen haben die Versicherungsgesellschaften weniger Arbeit mit einem versicherten Arzt als mit anderen Berufsgruppen. Viele Ärzte lassen sich oft gratis von einem Kollegen behandeln oder fragen dort bei eigenen Erkrankungen um Rat nach. In der Klinik oder in einer Praxis gibt es immer einen ehemaligen Studienfreund der weiterhelfen kann. Gleiches gilt für die Medikation. Aus eigenen oder Beständen der Klinik kann die notwendige Arznei entnommen werden. Die private Krankenversicherung freut sich: Es fallen durch die Selbsthilfemaßnahmen der Ärzte wenig Kosten an. Trotzdem herrscht bei den Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Ärzte ein wahrer Dschungel, der eine Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote erschwert. Warum die Leistungen derartige, zum Teil seltsame, Abweichungen haben, können oft selbst die Versicherungsgesellschaften nicht ausreichend erklären. Hier ein paar Beispiele:
- Verbandsmittel und Arznei:
Bei bestimmten Tarifen für die private Krankenversicherung von Ärzten sind Verbandsmittel und Arzneien ausgeschlossen. Dafür locken die Anbieter mit einem Beitragsnachlass in Höhe von 10 bis 20 Prozent. Das ist wenig, wenn man das erhebliche Risiko einer solchen Regelung in Betracht zieht.
- Einbett- oder Zweibettzimmer:
Für Privatversicherte ist eigentlich ein Einbettzimmer im Krankenhaus Standard. Doch es gibt Versicherungsgesellschaften die bei ihren speziellen Ärztetarifen das Zweibettzimmer in den Tarif eingeschlossen haben.
Hier gibt es auch Unterschiede zwischen den Anbietern von Tarifen für Ärzte. Bei
den meisten wird die Zahnbehandlung zu 100 Prozent ersetzt. Jedoch schwanken die Zuzahlungen für Zahnersatz zwischen 75 und 80 Prozent.
Teuer werden kann für einen privat Krankenversicherten Arzt die Regelung des stationären Honorars. Manche Versicherungsgesellschaften haben in ihren Policen diese auf den 3,5 fachen Satz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte beschränkt.
Derartige Regelungen sind kritisch zu bewerten, denn sie können dem versicherten Arzt auf Dauer sehr teuer zu stehen kommen!
26. November 2008
Selten war die Kluft zwischen der Versorgung durch die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung so groß wie in dieser Zeit. Gerade gesetzlich Versicherte müssen mit immer weniger Leistungen zurechtkommen, dabei sollte die Gesunderhaltung keine Frage des Einkommens sein.Private Zusatzversicherungen decken die Bereiche ab, in denen die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen keine akzeptable Abdeckung bieten. Vor allem im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz bieten gesetzliche Versicherungen keine umfassende Leistung; höherwertiger Ersatz wie Vollkeramikkronen oder Implantate werden nicht übernommen und der Patient muss den größten Teil der Kosten tragen. Schnell können so einige hundert Euro zusammenkommen. Private Zusatzversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten, je nach Versicherungsschutz nur einen gewissen Prozentsatz oder sogar den Gesamtbetrag. Wer eine solche Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich genau überlegen, ob er lieber einen höheren monatlichen Beitrag zahlen oder im Behandlungsfall einen größeren Teil der Rechnungssumme übernehmen möchte. Viele Versicherungen bieten zwei oder mehr Tarife an, die in unterschiedlicher Höhe Ersatz leisten.
Neben Zusatzversicherungen speziell für Zähne gibt es auch Versicherungspakete, die andere ärztliche Kosten auffangen. Mit diesen sind unter anderem auch die Behandlungen von Heiltherapeuten, Massagen und meist auch Ersatz für die Brille abgesichert. Solche Versicherungspakete gibt es ebenfalls mit unterschiedlichem Umfang, so dass jeder das Paket wählen kann, das zu den persönlichen Wünschen passt.
Für einen umfassenden Schutz sollte sowohl eine Zahnzusatzversicherung als auch eine Versicherung, die andere Behandlungen fängt, gewählt werden. Die Kosten dafür variieren sehr, mindestens 30 Euro für beide Versicherungen sollten jedoch veranschlagt werden. Beim Abschluss sollte beachtet werden, dass manche Versicherungen eine mehrmonatige Sperrfrist setzen, in der keine Kosten erstattet werden. Manche Versicherer fordern auch die medizinischen Unterlagen zur Einsicht an- bei gravierenden Vorschädigungen kann die Aufnahme von Seiten der Versicherung abgelehnt werden. Ebenfalls bedacht werden sollte, dass die Kosten für eine Privatärztliche Behandlung direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass dieser in Vorkasse treten muss, auch bei einer umfangreichen Behandlung. Dennoch lohnt sich der Abschluss der Versicherungen, denn sie ermöglichen die bestmögliche medizinische Betreuung, die Voraussetzung ist für ein gesundes Leben.
24. November 2008
Die Höhe des Krankentagegeldes festzulegen ist alles andere als einfach. Befindet sich der privat krankenversicherte Akademiker in einem Angestelltenverhältnis ist die unproblematisch. Handelt es sich bei dem Akademiker jedoch um einen Selbständigen oder Freiberufler, was in der Gruppe der Höhergebildeten öfter vorkommt, wird es schwer! Zunächst muss geprüft werden, wie hoch der tatsächliche Verdienstausfall im Monat wäre, wenn der selbständige Akademiker sich im Krankenhaus befindet. Die beste Hilfestellung bietet in solchen Fällen der Steuerberater. Er kennt die Situation seines Mandanten am besten und kann sie, im Gegensatz zu dem Betroffenen selbst, neutral einschätzen. Eine weitere Schwierigkeit ist es, festzustellen ab wie vielen Tagen wenn der selbständige Akademiker arbeitsunfähig ist ein Einnahmeausfall entsteht. Es ist grundsätzlich wenig hilfreich aufgrund einer eigenen Schätzung festzulegen, dass ab dem so und so vielten Tag das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Derart pauschal abgeschlossene Versicherungen haben zwei große Nachteile für den selbständigen Akademiker: Das Krankentagegeld wurde nicht risikogerecht abgeschlossen und die Beiträge dafür verursachen monatlich sehr hohe Kosten! Eine eigentlich überflüssige Versicherung ist die Verdienstausfallversicherung, wird sie jedoch mit einem Krankentagegeldversicherung kombiniert, macht sie Ausnahmsweise Sinn. Gerne raten die Versicherungsfachleute den Selbständigen und Freiberuflern zu einer Basisabsicherung. Natürlich ist diese nur mit einer hohen Krankentageversicherung zu erreichen. Meistens sind derartige Optionen an die Bedingung gekoppelt, dass eine Karenzzeit über einem Jahr beträgt. Wieso gibt es diese seltsam anmutende Regelung? Ganz einfach: Der Versicherer kann den Krankentagegeldversicherten in die Berufsunfähigkeitsversicherung überleiten und es tritt für ihn nicht der Versicherungsfall ein. Derartige Verträge sind wenig sinnvoll! Ein weiteres Problem ist, wenn bereits eine Krankentagegeldversicherung besteht und der versicherte Akademiker will diese mit einer zweiten Police von einer anderen Versicherungsgesellschaft aufstocken. Dazu muss er sich die Zustimmung der als ersten bezogenen Versicherung einholen. Versagt diese ihre Zustimmung, kann er den Vertrag nicht abschließen! Der ursprüngliche Versicherer der Krankentagegeldversicherung hat sogar das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Aus diesem Grund sollte eine Krankentagegeldversicherung mit größter Gründlichkeit ausgesucht werden!
20. November 2008
Gesundheit ist nicht nur eine Frage der Physis, sondern es gibt zahlreiche Faktoren, die dazu beitragen, dass man seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten kann. Während relativ klar ist, was man für den Körper tun kann, damit er gut funktioniert, sieht es bei psychischen Ursachen für Erkrankungen, und damit sind auch organische gemeint, wesentlich schwieriger aus. Ein gesundes Umfeld im weitesten Sinne gehört wohl offensichtlich dazu, auch wenn der Zusammenhang zwischen Ursache und konkreter Wirkung als Erkrankung keinesfalls geklärt ist. Während sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherer vielfältige Angebote breit halten, die körperliche Gesundheit zu erhalten, muss man sich um sein geistiges und seelisches Wohlbefinden hauptsächlich selbst kümmern. Eine Ursache für dauerhaftes Unwohlsein ohne körperliche Symptome oder Ursachen scheint eine neue Studie ans Tageslicht gebracht zu haben. Immer mehr Menschen leiden offenkundig an einem ausgeprägten Heimweh, dass jedoch weiter geht, als es der überkommene Begriff vermittelt. Daher hat man die Krankheit vorläufig Dis-Embedding getauft. Dies bedeutet konkret, dass eine Person leidet, weil sie sich nirgendwo zu Hause fühlt und an keinem Ort Wurzeln schlagen kann.Dieses Krankheitsbild taucht nicht zufällig gerade jetzt auf. Wer einen anspruchvolleren Beruf ausübt, der muss statistisch gesehen nicht weniger als sechs Mal während seines Berufslebens die Stelle wechseln. Das ist in Zeiten der Globalisierung und immer stärkerer Vernetzung aller Volkswirtschaften oft auch damit verbunden, in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land zu ziehen. Diese Beweglichkeit wird heute von jedem Arbeitnehmer verlangt, der nicht auf der Strecke bleiben will. Ein Arbeitsplatz am Heimatort ist heute eher die Ausnahme als die Regel.
Noch ausgeprägter ist ein umfassendes Heimweh bei Menschen, die aus politischen oder anderen unabwendbaren Gründen ihre Heimat verlassen mussten und dorthin auch nicht mehr zurückkehren können. Für letzteren Personenkreis werden mittlerweile sogar psychologische Amulanzen bereit gestellt. Genauso betroffen sind jedoch auch leitende Angestellte, die auf Grund häufiger Ortswechsel keine stabilen sozialen Bindungen mehr aufbauen können oder einen Bezug zu dem Ort bekommen können, an dem sie allzu kurze Zeit eingesetzt sind, bevor es an den nächsten Einsatzort weiter geht. Das hat spürbare Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und führt zu Identitätskrisen. Daraus können nicht nur behandlungsbedürftige psychische Krankheiten erwachsen, sondern auch eine physische Erkrankung kann die Folge davon sein.
Menschen können sich auf Dauer nur dann wohl fühlen, wenn sie sich mit einem Ort verwurzelt sind. Daher nehmen viele Arbeitnehmer weite Strecken zur Arbeit in Kauf, nur um den Heimatort nicht verlassen zu müssen.
18. November 2008
Das gerade vom Bundestag verabschiedete BKA - Gesetz hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Ärzte klagen an, dass durch die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt die ärztliche Schweigepflicht praktisch ausgehöhlt wird. Sie hegen die Befürchtung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient leiden wird, wenn der Patient nicht mehr sicher sein kann, dass seine Daten vertraulich bleiben. Dies ist nicht nur ein theoretisches Problem, sondern kann zum Beispiel durch die neuen Befugnisse zur Bekämpfung des Terrorismus sehr konkret werden. Erleidet ein Patient zum Beispiel Verletzungen, die auch im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat entstanden sein könnten, so ist ein Arzt künftig verpflichtet, der Polizei alle gewünschten medizinischen Auskünfte über seinen Patienten zur Verfügung zu stellen. Da die ärztliche Schweigepflicht jedoch die Basis des Arzt - Patienten - Verhältnisses ist, sehen die Vertreter des Ärztestandes die Grundlage ihrer Arbeit bedroht.Besonderer Kritikpunkt der Ärzteschaft ist die Ungleichbehandlung verschiedener Geheimnisträger. Während zum Beispiel Abgeordnete oder Priester weiterhin schweigen dürfen, wenn die Polizei Auskünfte verlangt, müssen Ärzte und Journalisten die vertraulichen Daten ihrer Patienten beziehungsweise Informanten preisgeben. Dafür würde ein sachlicher Grund fehlen, da es keinen nachvollziehbaren Grund dafür geben würde, dass eine Berufsgruppe weiterhin ihr Berufsgeheimnis wahren darf, während es bei der anderen aufgehoben wird.
Die Befürworter des Gesetzes dagegen argumentieren, dass die Informationen gebraucht würden, um Menschenleben zu schützen. Daher müsste das Vertrauensverhältnis der Berufsgeheimisträger zu ihren Kunden zurückstehen.
Allerdings wird es allgemein als problematisch angesehen, dass die Polizei nunmehr Befugnisse erhalten soll, die ansonsten den Nachrichtendiensten vorbehalten sind. Während letztere durch parlamentarische Kommissionen überwacht werden, fehlt entsprechende Regularien im BKA - Gesetz.
17. November 2008
Nirgendwo sonst auf der Welt existieren mehr Selbsthilfegruppen im Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung als in Deutschland. Grund genug, dass diese wichtigen freiwilligen Einrichtungen des Gesundheitswesens staatlich gefördert werden. Die Aufgaben, die Selbsthilfegruppen für alle möglichen Problemfälle übernehmen, sind durch Leistungen anderer Träger wie etwa Krankenkassen oder Ärzten nicht zu ersetzen. Allein in Baden-Württemberg gibt es an die sieben Tausend solcher Gruppe. Die Initative eine Selbsthilfegruppe zu gründen, geht meistens von einer persönlichen Betroffenheit aus. Wer zum Beispiel erfährt, dass er an einer schweren Krankheit leidet, der ist zum einen dankbar, wenn er Menschen in einer ähnlichen Situation treffen kann; ist dies nicht möglich, weil es eine entsprechende Gruppe in seinem Bereich noch nicht gibt, so wird gerade von den Betroffenen oder deren Angehörigen oft eine solche gegründet. Die menschliche Zuwendung ist dabei neben Informationsaustausch der wichtigste Grund, sich einer solchen Gruppe anzuschließen. Den meisten Menschen hilft dies dabei, mit ihrem Problem besser fertig zu werden. Ein Arzt kann eine solche Hilfestellung genauso wenig geben wie andere Stellen des Gesundheitswesens. Das liegt zum einen daran, dass eine derartige Leistung weder durch die gesetzlichen Krankenkassen noch durch private Krankenversicherungen honoriert wird und es den Fachleuten ganz einfach an der nötigen Zeit fehlt, um sich so intensiv mit ihren Patienten beschäftigen zu können. Die Zeit fehlt, besonders in Krankenhäusern, schon oft genug um die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Eine Besserung dieser Situation ist leider nicht in Sicht, da gerade den deutschen Kliniken nach wie vor erhebliche finanzielle Mittel fehlen die notwendig wären, um sich angemessen um Patienten zu kümmern. Vielmehr ist zu befürchten, dass auch in den nächsten Jahren noch mehr Personal abgebaut werden muss, da die Krankenhausfinanzierung nach wie vor ein Streitpunkt der Gesundheitsreform ist.Gerade die zahlreichen Selbsthilfegruppen zeigen, dass man mit privater Initiative oft viel mehr erreichen kann, als mit aufwändigen und teuren staatlichen Programmen.
14. November 2008
Ab nächstem Jahr sind alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen so genannte Basistarif anzubieten. Er muss von den Leistungen her und auch von der Beitragshöhe in etwa dem entsprechen, was auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Dies ist eine ganz neue Alternative für eine Krankenversicherung, die einer Reihe von Personen zu Gute kommen wird.Einmal profitieren davon diejenigen, die bereits privat versichert sind, die aber Geld sparen wollen oder müssen. Wer auf die Zusatzleistungen seines bisherigen Tarifes verzichtet, kann jederzeit in den Basistarif seiner Versicherungsgesellschaft wechseln. Das gilt auch für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwilliges Mitglied sind. Im ersten Halbjahr 2009 dürfen sie ebenfalls in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl wechseln. Das gilt auch dann, wenn man erst später freiwilliges Mitglied der GKV wird. Dann läuft ebenfalls die halbjährige Frist zum Wechsel in den Basistarif.
Wer einmal privat krankenversichert war, dies nun aber nicht mehr ist, weil er entweder gekündigt wurde oder weil er freiwillig ausgeschieden ist, da er die Prämien nicht mehr bezahlen konnte, der ist ebenfalls möglicher Kunde für einen Basistarif. Wer noch niemals eine Krankenversicherung hatte und auch kein Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist, für den bietet sich mit dem Basistarif ebenfalls eine neue Option.
Ein großer Vorteil dieses Tarifs für die Versicherten ist, dass individuelle Risiken nicht in den Beitrag eingerechnet werden dürfen. Der Beitrag berücksichtigt lediglich die Tatsache, ob man eine Frau oder ein Mann ist sowie das Lebensalter. Das bedeutet, die umfangreichen Fragebögen oder gar eine Gesundheitsprüfung entfallen beim Eintritt in den Basistarif, obwohl man dadurch Mitglied einer privaten Krankenversicherung wird. Erklärt man sich bereit, einen gewissen Betrag der jährlichen anfallenden Kosten selbst zu übernehmen, kann man nochmals beim monatlichen Beitrag sparen. Hilfsbedürftige zahlen lediglich die Hälfe des normalen Beitrags. Wer als Arbeitnehmer in den Basistarif wechselt, der erhält wie für seine bisherige gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt. Auch hier wird, wie bei jeder privaten Krankenversicherung, eine Altersrückstellung gebildet. Dies kann man auch mitnehmen, wenn man einmal in einen anderen Tarif seines Versicherers überwechselt.
12. November 2008
Über zehn Prozent der deutschen Bevölkerung leiden an einer Behinderung, die offiziell anerkannt ist. Das sind beinahe neun Millionen Menschen, mehr als die doppelte Einwohnerzahl der Hauptstadt Berlin.Es existieren sehr detailierte Statistiken, die Zusammenhänge etwas zwischen aufgeübtem Beruf und einer Behinderung deutlich machen. Diese Informationen, die noch aus der letzten großen Volksbefragung stammen, können wertvolle Hinweise darauf liefern, wo man ansetzen könnte, um Menschen das Schicksal einer dauerhaften Behinderung zu ersparen. Das hätte volkswirtschaftlich einen sehr positiven Nutzen, ganz abgesehen natürlich von den persönlichen Schicksalen, die sich hinter diesen Zahlen verbergen. Ein ganz überwiegender Teil der Betroffenen kann nämlich seinen Lebensunterhalt nicht mehr mit eigener Arbeit erwirtschaften, sondern ist auf Rentenzahlungen angewiesen. Zwar leiden häufig ältere Menschen an einer Behinderung, aber viele haben das Renteneintrittsalter noch längst nicht erreicht, wenn sie erkranken. Nur etwas zwanzig Prozent können noch selbst für ihr Auskommen sorgen, ein kleinerer Teil lebt auf Kosten der Familie.
Bemerkenswert ist die Erkenntnis, das fast ein Drittel aller Behinderten Menschen über keinerlei Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügt. Lediglich die Hauptschule abgeschlossen haben über sechzig Prozent der Betroffenen. Nur eine geringer Teil hat es bis zum Abitur oder einem Studium geschafft. Offenkundig scheint das Risiko, durch einen Erkrankung oder einen Unfall behindert zu werden, eng mit dem Bildungsstand zusammen zu hängen. Naheliegenderweise müssen Menschen mit keinem oder einem geringen Bildungsabschluss oft Tätigkeiten verrichten, die körperlich anstrengend sind, zu ungünstigen Zeiten absolviert werden müssen, oder die eine hohe Wahrscheinlichkeit bergen, einen Unfall zu erleiden oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen in Berührung zu kommen. Eine Lösung, um künftig einer größeren Anzahl von Menschen dieses Schicksal zu ersparen, könnten also in vermehrten Bildungsanstrengungen liegen. Das würde die Sozialsystem, angefangen von den Krankenkassen bis zur gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft entlasten.
11. November 2008
Auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich große Teile der Annehmlichkeiten sichern, die auch Privatpatienten genießen dürfen. Mit Zusatzversicherung kann man sich solche Leistungen einkaufen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Allerdings gibt es bei Zusatzversicherung Einstiegshürden genau wie bei der privaten Krankenvollversicherung. So muss der Anbieter einer Zusatzversicherung neue Kunden nicht aufnehmen. Er darf ablehnen, wenn die Voraussetzungen für eine Vertragsschluss nicht vorliegen, insbesondere, wenn der potentielle Neukunde ein zu hohes Kostenrisiko darstellt. Das wird regelmäßig der Fall sein, wenn er beispielsweise schon an einer Krankheit leidet. Auch die bei jeder privaten Krankenversicherung obligatorischen Gesundheitsfragen sind Voraussetzung, um in den Genuss einer privaten Absicherung zu kommen. Auch ärztliche Untersuchungen können in bestimmten Fällen verlangt werden, besonders bei Neukunden im fortgeschrittenen Alter.Eine Zusatzversicherung erhält man nämlich nicht in jedem Lebensalter. Während die gesetzlichen Krankenkassen jedermann in jedem Alter aufnehmen müssen, gibt es bei privaten Zusatzversicherung Altersgrenzen. Meistens liegen diese bei fünfundsechzig Lebensjahren. Auch gilt der Versicherungsschutz nicht unmittelbar nach dem Vertragsschluss. Häufig werden Wartezeiten vereinbart, bevor man erstmals eine Leistung auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen kann.
Es gibt auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Angebot an Zusatzversicherung. Dieses ist jedoch auf die Mitglieder der jeweiligen Kasse beschränkt. Ist die passende Versicherung bei der eigenen Krankenkasse nicht verfügbar, kann man selbstverständlich Angebote jeder anderen privaten Krankenkasse in Anspruch nehmen, sofern sie einen aufnimmt.
Die so genannten Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Es kommt darauf an, vor welchem Risiko man sich absichern will. Brillen werden zum Beispiel meistens erstmals nach drei Monaten übernommen, bei Zähnen dauert es bis zu acht Monaten. Bevor man sich nach einem privaten Anbieter umsieht, sollte man auf jeden Fall mit seiner Krankenkasse sprechen, da viele Kooperationen mit privaten Versicherungen bestehen, die oft günstiger sind, als wenn man direkt dort abschließt.
10. November 2008
Den deutschen Krankenhäusern geht es schlecht. Trotz Milliardenzuschusses vom Bund hat sich die Lage nicht wesentlich verbessert. Vor kurzem haben die Beschäftigen der Kliniken auf ihre Lage mit Demonstrationen aufmerksam gemacht. Dennoch macht ein Drittel aller Klinken nach wie vor Verluste. Obendrein fehlt es an dringend notwendigen Investitionen in die Gebäude. Noch dringender wird mehr Personal, sowohl Ärzte als auch Pflegekräfte benötigt, um die Patienenversorgung auch nur annähernd sicher zu stellen. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, namentlich bei den Medikamenten, machen den Häusern ebenfalls schwer zu schaffen. Trotz massiven Personalabbaus in den letzten Jahren können viele Kliniken die Kosten nicht in den Griff bekommen. Es gibt über viertausend offene Stellen, die mit Ärzten besetzt werden sollen, aber mangels finanzieller Mittel nicht besetzt werden können. Die Krankenhäuser benötigen nach Angabe ihres Verbandes beinahe sieben Milliarden Euro zusätzlich, da andernfalls noch mehr Personal entlassen werden müsste. Da die Patienten schon heute oft nur noch mit dem Nötigsten versorgt werden können, wenn überhaupt, käme das einer Katastrophe gleich.Das kürzlich auf den Weg gebrachte Paket der Regierung, das mit über drei Milliarden Euro den Krankenhäuser erste Hilfe leisten soll, ist nach wie vor im Gesetzgebungsverfahren. Ob und wann das Geld tatsächlich bei den Betroffenen ankommt, ist bis heute völlig ungewiss. Die Haushaltsplanung für das kommende Jahr wird so für viele Häuser nahezu unmöglich, da sie die versprochenen Mittel noch nicht einplanen können. Mit Gewinn arbeitet zur Zeit nur ein gutes Drittel aller deutschen Häuser. Alle anderen machen entweder Verluste oder kommen mit ihren Einnahmen gerade zurecht.
Mit einer Verbesserung der Lage rechnen daher nur wenige. Vielmehr stellen sich über die Hälfte der Betriebe auf noch schlimmere Zeiten im nächsten Jahr ein. Ausbaden werden am Ende die Misere die Patienten, für die weder genug Personal noch ausreichende Ausrüstung zur Verfügung steht. Kritiker wenden ein, dass in Deutschland zu viele Krankenhäuser existieren würden und es an Effektivität bei der Arbeit fehlen würde. Auf Grund der Finanzlage werden ohnehin in der nächsten Zeit zahlreiche Häuser auf Dauer schließen müssen, was besonders in ländlichen Regionen die Versorgungslage deutlich verschlechtern wird.
08. November 2008
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