Die private Krankenversicherung ist nicht nur für Selbstständige und Freiberufler, sondern auch für angestellte Akademiker oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von Interesse

29.Mai 2008

Die private , kurz auch als PKV bezeichnet, bietet dem Versicherten eine Hülle und Fülle von Angeboten und Vorteilen. Die Leistungen der PKV können in einem individuellen Rahmen definiert werden, was von einer Palette vom Basisschutz bis hin zum Spitzentarif mit allen Leistungen reicht. Die fixierten Leistungen sind vertraglich abgesichert und dadurch permanent garantiert. Zur Sicherung der Beiträge im Rentenalter werden durch die private so genannte Altersrückstellungen gebildet. Der Versicherungsschutz als Mitglied in der PKV ist in Europa zeitlich nicht limitiert, zum Teil gilt das sogar auch weltweit. Zu den Eckpfeilern einer privaten gehört zum Beispiel das Recht auf die freie Arztwahl. Das heißt, man kann sich als Mitglied in der privaten  von dem Arzt behandeln lassen, den man sich ausgesucht hat. Ein Wechsel zu einem anderen Arzt ist zu jedem Zeitpunkt ohne Nachteile für die Versicherten in der PKV möglich. Auch bei einer Heilpraktikerbehandlung oder anderen alternative Heilmethoden ist eine Erstattung der Kosten abhängig vom Vertrage komplett möglich. Das Gleiche gilt bei der privaten auch für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, meist sogar ohne eine Altersbeschränkung. Im Fall von Arzneimitteln oder anderen Heilmittel erfolgt bei der privaten vom jeweiligen Tarif abhängig eine Übernahme der Kosten. Braucht der in einer privaten versicherte Patient eine Brille und/oder Kontaktlinsen, so ist dies je nach abgeschlossenem Tarif auch ohne Rechnungsbegrenzung machbar. Tritt der Fall ein, dass ein Mitglied der privaten im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, sind je nach Tarif folgende Möglichkeiten machbar: Recht auf Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, die eigene Auswahl des Krankenhauses sowie Freistellung von der Selbstbeteiligung des Patienten für die ersten 14 Tage des stationären Aufenthalts. Im Fall von dentalmedizinischen Behandlungen können je nach Vereinbarungen in Bezug auf den Tarif die Leistungen als Versicherter in einer privaten ohne Begrenzung bis zu 100% und Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100 Prozent zurück erstattet werden. Mit Hilfe einer Vereinbarung über Krankentagegeld, die in den Vertrag über die private aufgenommen wird, kann ein Verdienstausfall bei bestehender Arbeitsunfähigkeit mit bis zu 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens abgesichert werden. Auch im Bereich der Pflegeversicherung sind je nach Tarif Absicherungen innerhalb der privaten möglich. Eine Beitragssenkung  ist zudem bei der privaten realistisch, wenn eine Beitragsrückerstattung und/oder eine Selbstbeteiligung im Vertrag über die abgeschlossene private verankert sind.

ähnliche Artikel

Artikel gespeichert unter: Akademiker Private Krankenversicherung

bisher 1 Kommentar Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Anne  |  31.Mai 2008 at 20:47

    Thank you for your kind comments on my blog. I wish I spoke your language!

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>

Trackback diesen Artikel  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren


Kalender

November 2008
M D M D F S S
« Okt    
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930

Versicherung s Werbung

Aktuelle Artikel