Tagesarchiv für den 25. Januar 2009

Ablehnungsdiagnosen

Freiberufler, Selbständige und Personen mit einem Einkommen, das die Beitragsbemessensgrenze übersteigt, können sich freiwillig privat versichern. Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung steht nicht allein die Auswahl der passenden Kasse und die Überlegung, welcher Tarif angemessen ist, sondern vor allem auch der Aufnahmeantrag. In diesem muss der Antragsteller Angaben zu seiner Person machen, dabei sind vor allem bereits bekannte Vorerkrankungen interessant.

 

Anders als die gesetzlichen Krankenkassen dürfen private Krankenkassen die Aufnahme eines Kunden ablehnen. Dies geschieht dann, wenn der Antragsteller aus versicherungstechnischer Sicht ein zu hohes Risiko mitbringt, also Vorerkrankungen aufweist, für deren weitere Behandlung die private Kasse nicht aufkommen möchte. Dabei handelt es sich um Krankheiten, deren Behandlung sehr kostenintensiv ist und die somit nicht durch den monatlichen Beitrag gedeckt werden können. Welche Krankheiten im Einzelnen zu einer Ablehnungsdiagnose führen, kann der Antragsteller im Internet einsehen.

 

Die Liste der Krankheiten ist sehr lang. Neben körperlichen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen sind auch Suchtkrankheiten und psychische Störungen oft Grund für einen negativen Aufnahmebescheid. Auch abschließend behandelte Erkrankungen können zu einer Ablehnung führen, da ein möglicher Rückfall nicht ausgeschlossen werden kann. Andersherum ist eine Absage aufgrund einer vorhandenen Vorerkrankung nicht zwingend. Viele private Krankenkassen nehmen auch Kunden auf, die eine schwerwiegende Vorerkrankung mitbringen. Deshalb lohnt der Versuch in jedem Fall. Wenn eine Kasse den Antrag ablehnt, sollte eine andere angeschrieben werden.

 

Die Krankheiten, die zu Ablehnungsdiagnosen führen, wirken sich lediglich auf die Aufnahme in eine private Krankenkasse aus. Tritt eine Erkrankung während der Versicherungslaufzeit auf, muss die Kasse in jedem Fall für die entstehenden Kosten aufkommen. Eine Kündigung der Versicherungsleistung darf daraus nicht entstehen.

Auch für gesetzlich Versicherte kann eine Vorerkrankung nachteilige Folgen hinsichtlich der Versicherung haben, nämlich dann, wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Sowohl bei allgemeinen medizinischen Zusatzversicherungen als auch bei einer Versicherung für Zahnbehandlungen können Vorerkrankungen eine Ablehnung des Antrags nach sich ziehen.

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