Tagesarchiv für den 22. Dezember 2008

Beihilfe für verbeamtete Akademiker zur privaten Krankenversicherung

Beamte haben es gut. Wer nach dem Studium zu einem Dienstherren des öffentlichen Dienstes wechselte und dort hoheitliche Aufgaben verrichtet, kann in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Auch wenn die Bezahlung der Staatsdiener oft weniger üppig ist, als in der freien Wirtschaft, so hat der Status eines Beamten doch seine Vorzüge. Beamte müssen sich privat Krankenversichern. Das Sozialgesetzbuch regelt ganz klar, dass Beamte nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden dürfen. Sie gelten wie Selbständige und Freiberufler als versicherungsfrei. Für die Staatsdiener wäre es möglich sich als Selbständiger in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Doch dies wäre unvorteilhaft, denn die Beiträge würden nach dem Bruttogehalt erhoben werden. Beamte im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt aber auch für Akademiker bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wenn das Gehalt die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ein Anspruch auf Beihilfe für Angestellte nur während der aktiven Zeit besteht. Im Ruhestand erhalten Akademiker die im öffentlichen Dienst arbeiteten keine Beihilfe. Durch die Beihilfe deckt der Arbeitgeber einen Teil der entstandenen Krankheitskosten ab. Die Höhe der Beihilfe fällt unterschiedlich aus. Je nach Dienstherren variiert dieser Prozentsatz. So kann bei einem unverheirateten Beamten, der bei der Bundesrepublik Deutschland seinen Dienst versieht, beispielsweise 50 Prozent der Kosten für eine zahnärztliche Behandlung übernommen werden. Sind die Kinder von Beamten in der privaten Krankenversicherung, erhalten auch sie für ihre ärztlichen Behandlungen eine entsprechende Beihilfe. Gleiches gilt für Ehefrauen von Beamten. Auch für diese zahlt der Dienstherr des verbeamteten Gatten eine entsprechende Beihilfe. Viele Beamte schließen, um eine Behilfedeckung von 100 Prozent zu erreichen eine entsprechende Versicherung ab. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst, die privat Krankenversichert waren, erhalten die Beamten auch im Ruhestand ihre Beihilfe. Diese beträgt in den meisten Fällen 70 Prozent. Der große Vorteil an dieser Regelung ist für die Beamten, dass sie die zusätzliche Beihilfeversicherung entsprechend herabsetzen lassen können. Ein Sparpotenzial, das nicht ungenutzt bleiben sollte.

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