Tagesarchiv für den 02. Dezember 2008

Wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die meisten Deutschen sind gesetzlich versichert. Die private Krankenversicherung steht lediglich Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern ab einer jährlich neu festgelegten Gehaltsstufe offen. Auch wenn jedem bewusst ist, dass Unterschiede bestehen, kann kaum jemand diese wirklich benennen.Bei der privaten Krankenversicherung rechnet der Arzt seine Leistungen nach der ärztlichen Gebührenordnung mit dem Patienten ab. Dieser kann über die Art und den Umfang der Behandlung selber entscheiden und auch weiterführende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist der Patient selber zuständig. In der Regel übernimmt eine private Krankenversicherung alle für die Behandlung anfallenden Kosten und erstattet auch die verschriebenen Medikamente, sofern es sich nicht um Aufbaupräparate oder Nahrungsergänzungsmittel handelt. Der gesetzlich Versicherte dagegen bleibt bei der Abrechnung zwischen Arzt und Kasse außen vor, er hat nicht einmal Einsicht in die Rechnung. Die Kasse übernimmt nur die Behandlungen, die zweckmäßig sind; alternative Heilmethoden oder präventive Maßnahmen übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Die gesetzliche Versicherung verlangt darüber hinaus eine private Zuzahlung zu verschriebenen Medikamenten; diese beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Für Brillen gelten festgelegte Zuzahlungssätze, alles, was über diesen Betrag hinaus geht zahlt der gesetzlich Versicherte selbst.

Vor allem bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt wird der Unterschied deutlich. Privat Versicherte können sich bei dem Arzt in Behandlung begeben, den sich wünschen. Auch Spezialisten und Chefärzte können dafür herangezogen werden. Privatpatienten erhalten ein Bett im Zweibettzimmer, ein Einzelzimmer könnte je nach Tarif ebenfalls in Anspruch genommen werden. Gesetzlich Versicherte werden in einem Mehrbettzimmer untergebracht und zwar in dem Krankenhaus, das nach Auffassung des überweisenden Arztes geeignet ist. Jedem Patienten steht es zwar frei, auch ein Spezialkrankenhaus aufzusuchen, doch die anfallenden Mehrkosten trägt dieser dann selbst.

Auch die zahnärztliche Versorgung zeigt deutliche Diskrepanzen. Gesetzlich Versicherte zahlen die Zahnreinigung selber, nur die halbjährliche Kontrolle und die Entfernung des Zahnsteins wird übernommen. Wird Zahnersatz fällig, muss der Patient für Keramikblenden selber aufkommen, hochwertiger Ersatz wie ein Implantat wird gar nicht übernommen, der Patient erhält lediglich eine Bezuschussung zur Regelversorgung. Privatpatienten können diese Leistungen ohne eigene Zuzahlungen in Anspruch nehmen.

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