Monatsarchiv für Dezember, 2008

Ärztetarif nach der Familiengründung

Der übliche Ärztetarif ist teuerer als der Assistenzarzttarif der privaten Krankenversicherung. Auch wenn der privat versicherte Arzt nach wie vor dieselben Leistungen bekommt, als zuvor in dem günstigen Assistenzarzttarif, sind die Beiträge zu der privaten Krankenversicherung nun erheblich höher. Ein Grund dafür ist  der hohe Sparanteil für den Aufbau der entsprechenden Altersrückstellung. Wer als Arzt allein stehend ist, zahlt in Relation zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung gesetzt, relativ geringe Beiträge. Unabhängig davon ob es sich bei dem privat krankenversicherten Mediziner um eine Frau oder einen Mann handelt. Bei Ärzten gilt, wie bei anderen Versicherungsnehmern auch, dass sich der Tarif für die private Krankenversicherung erheblich verteuert, wenn bei dem Versicherungsnehmer schwere Vorerkrankungen vorliegen. Eine böse Überraschung kann es geben, wenn es zu einer Familiengründung bei der versicherten Ärztin oder dem Arzt kam. Solange es sich um gut bezahlte Doppelverdiener handelt, die ledig sind ist die private Krankenversicherung die beste Entscheidung. Doch auch hier gibt  es einen Ausnahmetatbestand: Werden aufgrund der vorangegangen Erkrankungen Risikozuschläge erhoben, ist die private Krankenversicherung für einen Arzt sehr teuer! Richtig ins Geld gehen die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, wenn der versicherte Mediziner verheiratet ist und Kinder hat. Für die Frau und den Nachwuchs müssen dann Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden die über 800 Euro im Monat liegen können. Wer nicht auf einen „Magertarif” wechselt, in dem bestimmte Leistungen der privaten Krankenkasse gestrichen sind und ein hoher Selbstbehalt vorliegt, dem drückt der Krankenkassenbeitrag jeden Monat ordentlich auf das Budget. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung beträchtlich höher. Der einzige Trost für die Versicherten ist, dass die Leistungen sich in der Qualität deutlich von denen der gesetzlichen Krankenkassen abheben. Ein Wechsel in die preiswerteren Gesetzlichen macht wenig Sinn. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen sind hier die Kinder kostenlos mitversichert. Bis zur Volljährigkeit oder zum Ende des Studiums ist der Nachwuchs über die Familienversicherung abgesichert.

jetzt kommentieren? 31. Dezember 2008

Die Antragstellung bei der privaten Krankenversicherung

Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte sich für die Wahl einige Zeit lassen. Bevor die Entscheidung für einen Versicherer fällt, sollte dessen Leistungen genauestens überprüft werden. Das Angebot sollte dem monatlichen Beitrag entsprechen.Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss vor der Aufnahme bei der privaten Krankenversicherung ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Da die private Krankenversicherung die Aufnahme ablehnen kann, sofern der Versicherte ein großes Versicherungsrisiko darstellt, beinhaltet der Aufnahmeantrag viele Fragen zu Vorerkrankungen. Diese müssen wahrheitsgemäß und ausführlich beantwortet werden. Bewusste Unterschlagungen können bei einer späteren Folgeerkrankung ein Nichteintreten der Kasse zur Folge haben. Welche Erkrankungen relevant sind und welche nicht, entscheidet der Versicherer. Ein Nichtbeantworten der Fragen bedeutet eine Verneinung. Bei Unklarheiten darf der Versicherer relevante Unterlagen vom behandelnden Arzt einfordern.

Der Versicherer muss in den ersten sechs Wochen nach Antragseingang keine Kosten übernehmen. Diese sechs Wochen beinhalten die gesetzliche Widerrufs- und Widerspruchsfrist. Der Antragsteller ist in diesen sechs Wochen demnach gebunden. Um das Risiko, ohne Versicherungsschutz zu sein, zu umgehen, sollte die alte Versicherung erst nach Annahme des Antrags und Aushändigung der Police gekündigt werden. Nach Annahme des Antrags folgt eine Wartezeit, die in der Regel drei Monate beträgt. Bei Unfällen entfällt diese Wartezeit, auch bei Kinder- oder Ehegattennachversicherung muss keine Wartezeit eingehalten werden. Eine Verkürzung der Wartezeit wird nur dann gewährt, wenn ein schriftlicher Antrag zum Wartezeiterlass eingeht. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz mit dem Eingang des ärztlichen Befunds.

Die private Krankenversicherung darf den Antrag binnen der sechswöchigen Frist ohne eine Angabe von Gründen ablehnen. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn das Versicherungsrisiko als zu groß erscheint, das Versichern des Antragstellers demnach sehr hohe Kosten verursachen könnte. Erhält der Antragsteller kein Antwortschreiben innerhalb der sechs Wochen, gilt der Antrag ebenfalls als abgelehnt. Jede Vertragsschließung bedarf einer schriftlichen Aufnahmebestätigung.

jetzt kommentieren? 29. Dezember 2008

Das Rating der privaten Krankenversicherung: Hilfreich oder verwirrend?

Ranglisten sind beliebt. Am Fernsehen leben ganze Abend füllenden Sendungen davon, über irgendwelche Ranglisten zu senden. Mittlerweile gibt es zu jedem noch so abwegigen Thema eine Rangliste. Viele davon sind sehr subjektiv und haben einen eher bescheidenen Gebrauchswert. Es gibt aber auch sinnvolle Ranglisten. Bei Banken und Versicherungen werden regelmäßig derartige Listen veröffentlicht. Darin wird deren Bonität bewertet. Auch diese Listen sind umstritten. Die einen Ratingagenturen bewerten manchen Faktoren der Finanzdienstleister zu hoch, andere Kennziffern werden weniger schwer gewichtet. Viele der vermeintlichen Bankexperten mussten sich im Zuge der globalen Finanzkrise harte Kritik gefallen lassen. Viele Risiken, so der Vorwurf, haben die Ratingagenturen nicht erkannt oder erkennen wollen.Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es Ratinglisten. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen Blick darauf werfen und nachsehen, wie die favorisierte Versicherungsgesellschaft dort abschneidet. Derartige Ratinglisten werden von verschiedenen Experten erstellt. Im Internet finden sich viele Ranglisten für private Krankenversicherungen. Manche sind allerdings alles andere als aktuell! Vor allem auf das Datum, wann diese Ratingliste erstellt wurde sollte als erstes geachtet werden. Eine derartige Bewertung, die schon zwei oder mehr Jahr als ist, hat nur noch einen sehr beschränkten praktischen Wert. Ebenfalls ist es für einen Laien schwer zu beurteilen, wie objektiv die Ratinglisten für private Krankenversicherungen sind. Vor allem Fachzeitschriften und Magazinen wird ein gewisses Interesse unterstellt, manche private Krankenversicherungsgesellschaften entsprechend gut abschneiden zu lassen. Schließlich handelt es sich dabei oft um lukrative Anzeigenkunden. Eine fundierte Untersuchung von verschiedenen privaten Krankenversicherungen sollte folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Unternehmenssicherheit
  • Ertragslage
  • Wachstum
  • Stabilität der Beiträge
  • Kundenorientierung

Um sich ein Gesamtbild über die Krankenversicherungsgesellschaft zu verschaffen, bedienen sich die Ratingagenturen verschiedener Quellen. Teilweise handelt es sich dabei um Informationen die nicht frei zugänglich sind. Externe haben keine Chance sich derart tiefe Einblicke zu verschaffen. Mit der verliehenen Note darf eine Krankenversicherung nur ein Jahr werben, bis das neue Rating erstellt wurde.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

Beihilfe für verbeamtete Akademiker zur privaten Krankenversicherung

Beamte haben es gut. Wer nach dem Studium zu einem Dienstherren des öffentlichen Dienstes wechselte und dort hoheitliche Aufgaben verrichtet, kann in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Auch wenn die Bezahlung der Staatsdiener oft weniger üppig ist, als in der freien Wirtschaft, so hat der Status eines Beamten doch seine Vorzüge. Beamte müssen sich privat Krankenversichern. Das Sozialgesetzbuch regelt ganz klar, dass Beamte nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden dürfen. Sie gelten wie Selbständige und Freiberufler als versicherungsfrei. Für die Staatsdiener wäre es möglich sich als Selbständiger in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Doch dies wäre unvorteilhaft, denn die Beiträge würden nach dem Bruttogehalt erhoben werden. Beamte im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt aber auch für Akademiker bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wenn das Gehalt die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ein Anspruch auf Beihilfe für Angestellte nur während der aktiven Zeit besteht. Im Ruhestand erhalten Akademiker die im öffentlichen Dienst arbeiteten keine Beihilfe. Durch die Beihilfe deckt der Arbeitgeber einen Teil der entstandenen Krankheitskosten ab. Die Höhe der Beihilfe fällt unterschiedlich aus. Je nach Dienstherren variiert dieser Prozentsatz. So kann bei einem unverheirateten Beamten, der bei der Bundesrepublik Deutschland seinen Dienst versieht, beispielsweise 50 Prozent der Kosten für eine zahnärztliche Behandlung übernommen werden. Sind die Kinder von Beamten in der privaten Krankenversicherung, erhalten auch sie für ihre ärztlichen Behandlungen eine entsprechende Beihilfe. Gleiches gilt für Ehefrauen von Beamten. Auch für diese zahlt der Dienstherr des verbeamteten Gatten eine entsprechende Beihilfe. Viele Beamte schließen, um eine Behilfedeckung von 100 Prozent zu erreichen eine entsprechende Versicherung ab. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst, die privat Krankenversichert waren, erhalten die Beamten auch im Ruhestand ihre Beihilfe. Diese beträgt in den meisten Fällen 70 Prozent. Der große Vorteil an dieser Regelung ist für die Beamten, dass sie die zusätzliche Beihilfeversicherung entsprechend herabsetzen lassen können. Ein Sparpotenzial, das nicht ungenutzt bleiben sollte.

jetzt kommentieren? 22. Dezember 2008

Reform bedroht die privaten Krankenkassen

Mit Einführung der Gesundheitsreform ab Januar 2009 wird sich vieles ändern. Für die gesetzlich Versicherten bedeutet es zunächst einmal einen teils deutlichen Anstieg des Eigenanteils und damit ein finanzieller Mehraufwand. Doch auch die privaten Krankenkassen haben unter der Reform zu leiden.Wesentlich hier ist die Einführung des Basistarifs. Dieser muss im Leistungsumfang mit den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf nicht mehr kosten als der durchschnittlich höchste Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser liegt derzeit bei rund 500 Euro. Der Basistarif soll den Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung erleichtern, zumal Vorerkrankungen und das Alter bei der Aufnahme keine Rolle spielen dürfen.

Kritikpunkt an dieser Neuerung ist die Tatsache, dass auch bei bestehenden und gewichtigen Vorerkrankungen die Gebühr nicht erhöht werden darf. Auch Risikoaufschläge gehören damit der Vergangenheit an. Sicherlich profitieren die Versicherten im Basistarif von dieser Vergünstigung, die anfallenden Kosten für Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Dafür müssen gegebenenfalls die von den privaten Kassen gebildeten Rücklagen genutzt werden, die eigentlich die steigenden Kosten allgemeiner Art decken sollten.

Ziel der Einführung des Basistarifs ist vor allem die Entlastung der gesetzlichen Kassen. Während in den letzten Jahren die privaten Krankenkassen einen großen Zulauf an gesunden und jungen Versicherten verzeichnen konnten, blieb der größte Teil der Rentner und Senioren bei den gesetzlichen Kassen. Diese können die zunehmende Belastung nicht lange tragen. Der Basistarif soll den Ausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Kasse herstellen sowie Nutzen und Last gleichmäßig verteilen. Die privaten Krankenkassen sehen sich dadurch jedoch nicht länger als hochwertige Alternative und sehen sich in ihrem Aktionsrahmen beschränkt.

Darüber hinaus wird derzeit überdacht, ob eine Änderung der Aufnahmekriterien für die private Krankenversicherung hinsichtlich des Einkommens sinnvoll ist. Im Raum steht die Forderung, dass nur noch die Personen sich privat versichern dürfen, die seit einem Zeitraum von mindestens drei Jahren über der Einkommensgrenze liegen. Auch hier befürchten die privaten Kassen einen Rückgang in der Zahl der Privatversicherten sowie finanzielle Einbußen.

jetzt kommentieren? 18. Dezember 2008

Lohnt sich im Alter ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

In vielen Fällen gestaltet sich die Situation der Krankenversicherung im Laufe eines Erwerbslebens wie folgt: Zu Beginn der beruflichen Karriere ist die private Krankenversicherung für einen Akademiker meistens billiger, als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ist unbestritten besser. In einigen Fällen passiert es jedoch, dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Laufe des Arbeitslebens teuerer wird. Selbst die Option des Standardtarifes und der festgelegte Vorsorgezuschlag bieten keine langfristige Gewähr für einen gleich bleibenden Versicherungsbeitrag. Vor allem bei privat Krankenversicherten, die über 65 Jahre sind, werden die Beiträge zu einem Problem. Denn der Standardtarif ist zwar der preiswerteste den die privaten Krankenversicherungen anbieten, aber die Leistungen sind entsprechend dürftig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung interessiert die privaten Krankenversicherungsträger nicht die Einkünfte der Rentner, welche bei ihr versichert sind. Das Einkommen wird im Ruhestand zur Rente. Diese fällt weniger hoch aus, als der Lohn oder das frühere Gehalt. Trotzdem bleiben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gleich. Von den Rentenversicherungsträgern wird zwar ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewährt, dieser macht aber nicht mehr als 100 Euro im Monat aus. Für den privat Krankenversicherten wird im Alter die Krankenversicherung zu einer finanziellen Belastung. Ein Problem dabei ist, dass viele Versicherte erst sehr spät in die private Krankenversicherung wechselten. Manche sogar erst ab 50 Jahren. Meistens wurde ein Versicherungsschutz mit hochwertigen Leistungen abgeschlossen. Dazu zählen die Unterbringung im Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt, oder ein Tarif der keinen Selbstbehalt vorsieht. Im Alter steigen diese Tarife überproportionale an. Hier können schon bei Vertragsabschluß mit der entsprechenden Umsicht, hohe Versicherungsbeiträge im Alter präventiv vermieden werden. Besonders ältere Versicherte werden bei einem Wechsel in die  private Krankenversicherung mit Risikozuschlägen versehen. Ältere Menschen weisen oft mehr Vorerkrankungen auf, als jüngere Versicherungsnehmer. Mit jeder Beitragserhöhung erhöhen sich auch diese Zuschläge. Vor allem Versicherungsgesellschaften, deren Mitglieder ein hohes Durchschnittsalter aufweisen, erhöhen regelmäßig ihre Beiträge.

jetzt kommentieren? 15. Dezember 2008

Private Pflegeberatung steht mit Rat und Tat zur Seite

Die private Pflegeversicherung ist bindender Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Während gesetzlich krankenversicherte Personen die Wahl haben, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch eine Zusatzversicherung bei einem Privatunternehmen in Anspruch zu nehmen, sind Privatversicherte dazu verpflichtet, in die private Pflegeversicherung einzuzahlen. 0,25 Prozent des Einkommens werden in diese Versicherung abgeführt. Tritt der Fall ein, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, sich komplett selber zu versorgen, fängt die private Pflegeversicherung einen Teil der damit verbundenen Kosten auf. Wie hoch der Zuschuss von Seiten der Kasse ausfällt, ist abhängig von der Pflegestufe.Personen, die aufgrund eines chronischen Leidens oder eines Unfalls die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müssen, sehen sich oftmals mit vielen Fragen konfrontiert. Welche Möglichkeiten für sie persönlich umsetzbar sind, kann nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch ermittelt werden.

Die soziale Pflegeversicherung bietet solche Beratungen an festgelegten Standorten in Deutschland an. Eine persönliche Beratung erfolgt in der Regel am Telefon, nur in Einzelfällen sucht ein Berater den Pflegebedürftigen auf.

Die private Pflegeversicherung möchte den Hilfsbedürftigen eine umfassende Beratungsmöglichkeit bieten und baut deshalb ein dezentrales System auf. Ab Januar 2009 übernimmt die Compass Private Pflegeberatung GmbH diese Aufgabe. Die Berater suchen die Menschen persönlich auf, gleich ob bei ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflegeinrichtung. Dadurch entfallen vor allem für eingeschränkte Personen die aufwendigen Anfahrtswege. In dem Gespräch können alle Fragen rund um die Pflege gestellt werden. Oberstes Ziel ist es, den Pflegebedürftigen genau die Zuwendung zukommen zu lassen, die diese auch benötigen- angepasst an die persönlichen Lebensumstände und finanziellen Möglichkeiten.

Das Netzwerk der Compass Private Pflegeberatung GmbH soll deutschlandweit mit gut ausgebildeten Kräften auf diesem Weg ein ganz neues Gefüge aus Beratungs- und Hilfeleistung darstellen. Durch die Beratung direkt bei den Hilfsbedürftigen wird die Nähe zum Versicherten gewährleistet.

jetzt kommentieren? 12. Dezember 2008

Wenn sich um die Arztrechnung gestritten wird……

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen privat Versicherten und den Versicherungsgesellschaften. Immer wieder bezweifeln die Versicherer die Notwendigkeit bestimmter medizinischer Behandlungen an. Auch kommt es regelmäßig zu gekürzten Rechnungen der Zahnlabors. Dabei handelt es sich oft um Beträge die mehrere hundert Euro betragen. Derartige unerwartete ärztliche Rechnungen summieren sich im Laufe eines Jahres zu einem größeren Betrag. Sinnvoll ist es, wenn der Krankenversicherer nicht zahlt oder den Rechnungsbetrag gekürzt hat, nicht viel Zeit zu verlieren. Der Rechnungs ausstellende Arzt sollte um Rat gefragt werden: Ist mit seine Abrechnung alles in Ordnung? Ziel ist es, dass der privat Versicherte die Rechnung nachvollziehen kann. Räumt der behandelnde Arzt einen Fehler bei der Rechnungsstellung ein, sollte die Forderung gegenüber dem Mediziner an die Krankenkasse abgetreten werden. De strittige Betrag wird umgehend an den Versicherten überwiesen. Die offenen Rechtsfragen klären der Arzt und die Krankenkasse. Ein Schreiben an die Krankenversicherung ist der erste Schritt. Wird der Antrag auf die volle Auszahlung des Rechnungsbetrages weiterhin abgelehnt, kann dies in einen sehr langwierigen Schriftwechsel enden. Dadurch eskaliert die Situation und eine sinnvolle Lösung mit der beide Seiten zufrieden sein können, rückt in weite Ferne. Sinnvoll ist es, sich mit dem Ombudsmann in Verbindung zu setzen, oder sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu holen.  Die Versicherten müssen bei gekürzten Abrechnungen beachten, dass die Ansprüche Verjährungsfristen unterliegen. Innerhalb von drei Jahren müssen derartige Forderungen angemeldet werden. Die ursprüngliche Frist zur Klage, welche innerhalb von sechs Monaten erfolgen musste, gibt es nicht mehr. Gerne bieten Versicherungen an, aus Kulanzgründen die Behandlungskosten einmalig zu bezahlen. Oft ist eine vorgefertigte Vereinbarung  beigefügt, oder eine Ergänzung zum bestehenden Versicherungsvertrag beigefügt. Wer eine derartige Vereinbarung unterschreibt, verzichtet zukünftig auf bestimmte Leistungen. Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sollte ein spezieller Fachanwalt für Versicherungs- oder Medizinrecht ausgewählt werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatz eines Vertragsrechtsschutzes hat, muss nur eine Selbstbeteiligung für den Rechtsstreit mit dem Versicherer bezahlen. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass jede zehnte Abrechnung zu Unrecht gekürzt wurde.

jetzt kommentieren? 11. Dezember 2008

Gesundheitsfonds – schon jetzt fehlt Geld

Noch vor dem Start des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr sieht es so aus, als ob bereits eine riesige Finanzierungslücke bestehen würde. Der neue Fonds wird wohl schon mit Schulden in Milliardenhöhe seine Arbeit aufnehmen. Grund dafür ist ein Ereignis, dass man allerdings kaum vorhersehen konnte, nämlich die Finanzkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise, in der wir gerade stecken und deren Ende noch nicht absehbar ist.Als der Gesundheitsfonds entworfen wurde, dachte niemand daran, dass wir kurz vor seinem Start in der schwersten Wirtschaftskrise stecken könnten, die es seit Jahrzehnten gegeben hat. So wurde der Einheitsbeitrag, der ab nächstem Jahr von allen Versicherten erhoben wird, auf Grundlage der damaligen Wirtschaftsdaten ermittelt. Diese waren noch wesentlich günstiger als die augenblicklichen Prognosen, gingen sie doch noch von einem Wachstum um die die zweieinhalb Prozent aus. Dies ist nunmehr Geschichte, vielmehr müssen wir im schlimmsten Fall sogar mit einem Schrumpfen der Wirtschaft rechnen.

Der Berechnung des Einheitsbeitrages, der bei 15,5 Prozent liegen soll, fehlt also inzwischen die Grundlage. Wie genau sich verschiedene Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Finanzierung des Einheitsfonds auswirken könnten, wir eine Expertenkommission nunmehr berechnen. Das mögliche Defizit des Einheitsfonds könnte im extremsten Fall bei zwei Milliarden Euro liegen. Dies dann, wenn die Arbeitslosenquote auf Grund der Wirtschaftskrise stark steigen sollte. Dies würde mehre hundert Millionen Euro Defizit bewirken.

Um die Zahlungsfähigkeit des Fonds zu gewährleisten, muss eine entstehende Deckungslücke daher mit Steuergeldern gefüllt werden, das die gesetzlichen Krankenkassen jedoch im Folgejahr wieder zurückzahlen müssen. Um dies zu verhindern, würden einige Krankenkassen schon zum Start den Einheitsbeitrag gerne erhöhen.

jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008

Der Selbstbehalt bei privaten Krankenversicherungen

Eine private Krankenversicherung gilt in Deutschland als besonders erstrebenswert, denn die privaten Kassen übernehmen die für eine medizinische Versorgung anfallenden Kosten nahezu im vollen Umfang. Vor allem deshalb streben viele Menschen danach, sich privat versichern zu können. Es ist jedoch keineswegs so, dass eine private Krankenversicherung den Geldbeutel entlastet.Privat versicherte Personen kennen die negativen Aspekte einer privaten Versicherung. Während gesetzlich Versicherte keinen Einblick in die abgerechneten Leistungen ihres Arztes haben, da dieser die Kosten direkt mit der Kasse abrechnet, wird dem Privatversicherten die Rechnung nach Hause geschickt. Dieser reicht die Gebühren selber bei seiner Kasse ein und erhält den erstattungsfähigen Betrag zurück. Je nach Aufwand für die Verwaltung und die Überweisung des Geldes dauert es recht lange, bis ihm die Kosten erstattet werden. Der Privatversicherte steht jedoch dem Arzt gegenüber in einer Zahlungspflicht und muss somit in Vorkasse treten.

Darüber hinaus fallen für eine private Krankenversicherung höhere monatliche Kosten an. Junge und gesunde Menschen sind noch recht günstig versichert, doch für Menschen mittleren Alters steigen die Gebühren stark an. Um die monatlichen Kosten ein wenig zu senken, greifen viele privat Krankenversicherte auf einen jährlichen Selbstbehalt zurück. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Betrag, den der Versicherte grundsätzlich selber trägt. Der Selbstbehalt versteht sich als eine selbst zu leistende Beteiligung an den medizinischen Kosten, im Gegenzug senkt die Kasse den monatlichen Beitrag. Wir hoch der Selbstbehalt ausfällt, kann der Versicherte selbst wählen. Werden über den Selbstbehalt hinaus keine weiteren Kosten bei der Kasse eingereicht, erhält der Versicherte eine Beitragsrückzahlung in vertraglich festgelegter Höhe. In der Regel lohnt ein solcher Selbstbehalt, da die Einsparungen durch niedrigere Beiträge diesen wieder auffangen. Beispielsweise kostet die monatliche Versicherung ohne Selbstbehalt 250Euro, mit Selbstbehalt von jährlich 300Euro sinkt der Beitrag auf 200Euro. Der Versicherte spart also auf das Jahr gerechnet trotz des Selbstbehalts 300Euro.

jetzt kommentieren? 06. Dezember 2008

Wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die meisten Deutschen sind gesetzlich versichert. Die private Krankenversicherung steht lediglich Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern ab einer jährlich neu festgelegten Gehaltsstufe offen. Auch wenn jedem bewusst ist, dass Unterschiede bestehen, kann kaum jemand diese wirklich benennen.Bei der privaten Krankenversicherung rechnet der Arzt seine Leistungen nach der ärztlichen Gebührenordnung mit dem Patienten ab. Dieser kann über die Art und den Umfang der Behandlung selber entscheiden und auch weiterführende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist der Patient selber zuständig. In der Regel übernimmt eine private Krankenversicherung alle für die Behandlung anfallenden Kosten und erstattet auch die verschriebenen Medikamente, sofern es sich nicht um Aufbaupräparate oder Nahrungsergänzungsmittel handelt. Der gesetzlich Versicherte dagegen bleibt bei der Abrechnung zwischen Arzt und Kasse außen vor, er hat nicht einmal Einsicht in die Rechnung. Die Kasse übernimmt nur die Behandlungen, die zweckmäßig sind; alternative Heilmethoden oder präventive Maßnahmen übernimmt die gesetzliche Kasse nicht. Die gesetzliche Versicherung verlangt darüber hinaus eine private Zuzahlung zu verschriebenen Medikamenten; diese beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Für Brillen gelten festgelegte Zuzahlungssätze, alles, was über diesen Betrag hinaus geht zahlt der gesetzlich Versicherte selbst.

Vor allem bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt wird der Unterschied deutlich. Privat Versicherte können sich bei dem Arzt in Behandlung begeben, den sich wünschen. Auch Spezialisten und Chefärzte können dafür herangezogen werden. Privatpatienten erhalten ein Bett im Zweibettzimmer, ein Einzelzimmer könnte je nach Tarif ebenfalls in Anspruch genommen werden. Gesetzlich Versicherte werden in einem Mehrbettzimmer untergebracht und zwar in dem Krankenhaus, das nach Auffassung des überweisenden Arztes geeignet ist. Jedem Patienten steht es zwar frei, auch ein Spezialkrankenhaus aufzusuchen, doch die anfallenden Mehrkosten trägt dieser dann selbst.

Auch die zahnärztliche Versorgung zeigt deutliche Diskrepanzen. Gesetzlich Versicherte zahlen die Zahnreinigung selber, nur die halbjährliche Kontrolle und die Entfernung des Zahnsteins wird übernommen. Wird Zahnersatz fällig, muss der Patient für Keramikblenden selber aufkommen, hochwertiger Ersatz wie ein Implantat wird gar nicht übernommen, der Patient erhält lediglich eine Bezuschussung zur Regelversorgung. Privatpatienten können diese Leistungen ohne eigene Zuzahlungen in Anspruch nehmen.

jetzt kommentieren? 02. Dezember 2008


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