Monatsarchiv für November, 2008

Spezielle Tarife für Beamtenanwärter

Der öffentliche Dienst übt auf viele Akademiker nach wie vor einen großen Reiz aus. Die Aussicht als Beamter bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt zu sein, ist eine zukunftssichere Angelegenheit. Dabei ist das Spektrum der beruflichen Möglichkeiten von Akademikern im öffentlichen Dienst sehr breit angelegt: Neben den klassischen Verwaltungsaufgaben, arbeiten Akademiker für die Justiz oder im kaufmännischen Bereich. Die größte Gruppe der Akademiker im Staatsdienst dürften wohl die verbeamteten oder angestellten Lehrer ausmachen. Sogar IT-Spezialisten wurden schon auf Wunsch in das Beamtenverhältnis übernommen. In einigen Fällen beginnt die Zeit als Beamter mit dem Status des Beamtenanwärters. Für diese Gruppe der angehenden Beamten haben viele Krankenversicherungen spezielle Tarife. Was die angebotenen Leistungen angeht, gibt es bei den Anwärtertarifen nur wenige Unterschiede zu den Normaltarifen. So ist in der Beitragsgruppe der Beamtenanwärter der Zahnersatz durch eine bestimmte Höchstsumme limitiert. Der Grund warum viele Anwärtertarife so günstig sind, ist einfach: In der Kalkulation für diese Tarife fehlt der Sparanteil für die Rückstellungen der Versicherten im Alter. Doch auch bei der Auswahl eines Anwärtertarifes müssen die Angebote der unterschiedlichen Versicherer gut und detailliert miteinander verglichen werden. Allzu oft warten Lockvogelangebote auf die Jungbeamten. Beispielsweise ist es bei manchen Versicherern beliebt, in den Anwärtertarifen die Leistungen für die Zahnbehandlung nur nach einem Unfall zu bezahlen. Diese gleiche Regelung machten sich einige private Krankenversicherungen auch für den Zahnersatz zu eigen. Entscheidens ist bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter, sich nicht nur am Anwärtertarif zu orientieren. Wenn dieser endet, werden die Beamten in den Normaltarif der Versicherungsgesellschaft übergeleitet. Dann wird es oft teuer für die Versicherten. Aus diesem Grund sollte der Vollbeitrag die Entscheidungsgrundlage sein. Ein weiteres Augenmerk ist darauf zu legen, wie die Beitragserhöhungen in den letzten Jahren ausfielen. Passte die Krankenversicherung ihre Prämien eher moderat an oder waren es in kurzen Zeitintervallen deutliche Erhöhungen der Beiträge? Auch ist bei einem Anwärtertarif wichtig vor Vertragsabschluss abzuklären, ob ein Selbstbehalt einkalkuliert ist. Dieser kann unter Umständen teuer werden.

jetzt kommentieren? 30. November 2008

Vor zu hohen Beiträgen im Alter schützen!

Wie bei allem was Geld kostet, steigt auch das Beitragsniveau für die Krankenversicherung kontinuierlich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine private oder gesetzliche Krankenversicherung handelt. Etliche Versicherte von privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind der Meinung, dass der Wechsel in den Standardtarif ein adäquates Mittel dagegen ist. Besonders im Alter steigen die Beiträge und der Wechsel in diesen Basisschutz bietet sich an. Durch das Versicherungsvertragsgesetz haben die Versicherten ein Recht darauf, einen Versicherungstarif zu wechseln. Der Grund für die höheren Beiträge im Alter könnte sein, dass im Alter die Krankheitskosten steigen und der Überalterung der Gesellschaft Rechnung getragen wird. Der Wechsel in den günstigen Tarif wäre eine Lösung. Ein großes Problem dabei ist, dass viele Krankenversicherungen einen solchen Basistarif gar nicht anbieten. Ein großer Nachteil dieses Tarifes ist es, dass das Honorar des behandelnden Arztes maximal 1,7 mal mehr über dem Normalsatz betragen darf. Unter Umständen müsste vor jeder Behandlung das Honorar mit dem Mediziner ausgehandelt werden. Doch wer will das schon als Patient?Ein sinnvolles Einsparpotenzial bietet die Krankenhaustagegeld-Versicherung. In den meisten Fällen ist dies vollkommen entbehrlich. Ebenso überflüssig ist der Kurtarif. Auch dieser verteuert jeden Monat die Beitragszahlungen und bietet ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis. Mit dem Abbau von überflüssigen Leistungen kann den hohen Beiträgen für die private Krankenversicherung im Alter sinnvoll begegnet werden. Viel versprechend ist auch ein Wechsel von einem bisherigen Tarif ohne Selbstbehalt, in einen mit Selbstbehalt. Wer bereits einen Tarif mit Selbstbehalt hat, kann in einen höheren wechseln. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Selbstbehalt pro Monat mit einem finanziell vertretbaren Maximalbetrag limitiert ist. Die Beiträge lassen sich auch drücken, in dem statt dem vertraglich vereinbarten Einbettzimmer im Krankenhaus, nun auch eine Unterbringung in einem Zwei- oder Dreibettzimmer akzeptiert wird. Ebenfalls durch eine verminderte Erstattung beim Zahntarif lassen sich bemerkbare Einsparungen für ältere private Krankenversicherte erzielen. Durch die Abspeckung der Leistungen lässt sich ein Verhandeln über die ärztlichen Honorare umgehen, wie es bei dem Basistarif passieren könnte. Auch bieten etliche Versicherungsgesellschaften „Billigtarife” an. Bei diesen fehlt beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker.

jetzt kommentieren? 27. November 2008

Die Leistungen des Ärztetarifes

Die Halbgötter in weiß sind gern gesehene Kunden der privaten Krankenversicherungen. Auch wenn die Arbeit eines Arztes meistens mit sehr viel Stress verbunden und auf die Dauer alles andere als gesund ist, sind die Ärzte eine Klientel, das für private Krankenversicherungen sehr interessant ist. Zum einen ist der Verdienst von Medizinern alles andere als schlecht, zum anderen haben die Versicherungsgesellschaften weniger Arbeit mit einem versicherten Arzt als mit anderen Berufsgruppen. Viele Ärzte lassen sich oft gratis von einem Kollegen behandeln oder fragen dort bei eigenen Erkrankungen um Rat nach. In der Klinik oder in einer Praxis gibt es immer einen ehemaligen Studienfreund der weiterhelfen kann. Gleiches gilt für die Medikation. Aus eigenen oder Beständen der Klinik kann die notwendige Arznei entnommen werden. Die private Krankenversicherung freut sich: Es fallen durch die Selbsthilfemaßnahmen der Ärzte wenig Kosten an. Trotzdem herrscht bei den Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Ärzte ein wahrer Dschungel, der eine Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote erschwert. Warum die Leistungen derartige, zum Teil seltsame, Abweichungen haben, können oft selbst die Versicherungsgesellschaften nicht ausreichend erklären. Hier ein paar Beispiele:

  • Verbandsmittel und Arznei:

Bei bestimmten Tarifen für die private Krankenversicherung von Ärzten sind Verbandsmittel und Arzneien ausgeschlossen. Dafür locken die Anbieter mit einem Beitragsnachlass in Höhe von 10 bis 20 Prozent. Das ist wenig, wenn man das erhebliche Risiko einer solchen Regelung in Betracht zieht.

  • Einbett- oder Zweibettzimmer:

Für Privatversicherte ist eigentlich ein Einbettzimmer im Krankenhaus Standard. Doch es gibt Versicherungsgesellschaften die bei ihren speziellen Ärztetarifen das Zweibettzimmer in den Tarif eingeschlossen haben.

  • Zahnersatz

      Hier gibt es auch Unterschiede zwischen den Anbietern von Tarifen für Ärzte. Bei

      den meisten wird die Zahnbehandlung zu 100 Prozent ersetzt. Jedoch   schwanken die Zuzahlungen für Zahnersatz zwischen 75 und 80 Prozent.

  • Stationäres Honorar

Teuer werden kann für einen privat Krankenversicherten Arzt die Regelung des stationären Honorars. Manche Versicherungsgesellschaften haben in ihren Policen diese auf den 3,5 fachen Satz der geltenden Gebührenordnung für Ärzte beschränkt.

Derartige Regelungen sind kritisch zu bewerten, denn sie können dem versicherten Arzt auf Dauer sehr teuer zu stehen kommen!

jetzt kommentieren? 26. November 2008

Eine Investition in die Gesundheit ist eine Investition für die Zukunft

Selten war die Kluft zwischen der Versorgung durch die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung so groß wie in dieser Zeit. Gerade gesetzlich Versicherte müssen mit immer weniger Leistungen zurechtkommen, dabei sollte die Gesunderhaltung keine Frage des Einkommens sein.Private Zusatzversicherungen decken die Bereiche ab, in denen die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen keine akzeptable Abdeckung bieten. Vor allem im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz bieten gesetzliche Versicherungen keine umfassende Leistung; höherwertiger Ersatz wie Vollkeramikkronen oder Implantate werden nicht übernommen und der Patient muss den größten Teil der Kosten tragen. Schnell können so einige hundert Euro zusammenkommen. Private Zusatzversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten, je nach Versicherungsschutz nur einen gewissen Prozentsatz oder sogar den Gesamtbetrag. Wer eine solche Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich genau überlegen, ob er lieber einen höheren monatlichen Beitrag zahlen oder im Behandlungsfall einen größeren Teil der Rechnungssumme übernehmen möchte. Viele Versicherungen bieten zwei oder mehr Tarife an, die in unterschiedlicher Höhe Ersatz leisten.

Neben Zusatzversicherungen speziell für Zähne gibt es auch Versicherungspakete, die andere ärztliche Kosten auffangen. Mit diesen sind unter anderem auch die Behandlungen von Heiltherapeuten, Massagen und meist auch Ersatz für die Brille abgesichert. Solche Versicherungspakete gibt es ebenfalls mit unterschiedlichem Umfang, so dass jeder das Paket wählen kann, das zu den persönlichen Wünschen passt.

Für einen umfassenden Schutz sollte sowohl eine Zahnzusatzversicherung als auch eine Versicherung, die andere Behandlungen fängt, gewählt werden. Die Kosten dafür variieren sehr, mindestens 30 Euro für beide Versicherungen sollten jedoch veranschlagt werden. Beim Abschluss sollte beachtet werden, dass manche Versicherungen eine mehrmonatige Sperrfrist setzen, in der keine Kosten erstattet werden. Manche Versicherer fordern auch die medizinischen Unterlagen zur Einsicht an- bei gravierenden Vorschädigungen kann die Aufnahme von Seiten der Versicherung abgelehnt werden. Ebenfalls bedacht werden sollte, dass die Kosten für eine Privatärztliche Behandlung direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass dieser in Vorkasse treten muss, auch bei einer umfangreichen Behandlung. Dennoch lohnt sich der Abschluss der Versicherungen, denn sie ermöglichen die bestmögliche medizinische Betreuung, die Voraussetzung ist für ein gesundes Leben.

jetzt kommentieren? 24. November 2008

Lohnt sich ein Krankentagegeld für Akademiker?

Die Höhe des Krankentagegeldes festzulegen ist alles andere als einfach. Befindet sich der privat krankenversicherte Akademiker in einem Angestelltenverhältnis ist die unproblematisch. Handelt es sich bei dem Akademiker jedoch um einen Selbständigen oder Freiberufler, was in der Gruppe der Höhergebildeten öfter vorkommt, wird es schwer! Zunächst muss geprüft werden, wie hoch der tatsächliche Verdienstausfall im Monat wäre, wenn der selbständige Akademiker sich im Krankenhaus befindet. Die beste Hilfestellung bietet in solchen Fällen der Steuerberater. Er kennt die Situation seines Mandanten am besten und kann sie, im Gegensatz zu dem Betroffenen selbst, neutral einschätzen. Eine weitere Schwierigkeit ist es, festzustellen ab wie vielen Tagen wenn der selbständige Akademiker arbeitsunfähig ist ein Einnahmeausfall entsteht. Es ist grundsätzlich wenig hilfreich aufgrund einer eigenen Schätzung festzulegen, dass ab dem so und so vielten Tag das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Derart pauschal abgeschlossene Versicherungen haben zwei große Nachteile für den selbständigen Akademiker: Das Krankentagegeld wurde nicht risikogerecht abgeschlossen und die Beiträge dafür verursachen monatlich sehr hohe Kosten! Eine eigentlich überflüssige Versicherung ist die Verdienstausfallversicherung, wird sie jedoch mit einem Krankentagegeldversicherung kombiniert, macht sie Ausnahmsweise Sinn. Gerne raten die Versicherungsfachleute den Selbständigen und Freiberuflern zu einer Basisabsicherung. Natürlich ist diese nur mit einer hohen Krankentageversicherung zu erreichen. Meistens sind derartige Optionen an die Bedingung gekoppelt, dass eine Karenzzeit über einem Jahr beträgt. Wieso gibt es diese seltsam anmutende Regelung? Ganz einfach: Der Versicherer kann den Krankentagegeldversicherten in die Berufsunfähigkeitsversicherung überleiten und es tritt für ihn nicht der Versicherungsfall ein. Derartige Verträge sind wenig sinnvoll! Ein weiteres Problem ist, wenn bereits eine Krankentagegeldversicherung besteht und der versicherte Akademiker will diese mit einer zweiten Police von einer anderen Versicherungsgesellschaft aufstocken. Dazu muss er sich die Zustimmung der als ersten bezogenen Versicherung einholen. Versagt diese ihre Zustimmung, kann er den Vertrag nicht abschließen! Der ursprüngliche Versicherer der Krankentagegeldversicherung hat sogar das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Aus diesem Grund sollte eine Krankentagegeldversicherung mit größter Gründlichkeit ausgesucht werden!

jetzt kommentieren? 20. November 2008

Gesund bleiben mit starken Wurzeln

Gesundheit ist nicht nur eine Frage der Physis, sondern es gibt zahlreiche Faktoren, die dazu beitragen, dass man seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten kann. Während relativ klar ist, was man für den Körper tun kann, damit er gut funktioniert, sieht es bei psychischen Ursachen für Erkrankungen, und damit sind auch organische gemeint, wesentlich schwieriger aus. Ein gesundes Umfeld im weitesten Sinne gehört wohl offensichtlich dazu, auch wenn der Zusammenhang zwischen Ursache und konkreter Wirkung als Erkrankung keinesfalls geklärt ist. Während sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherer vielfältige Angebote breit halten, die körperliche Gesundheit zu erhalten, muss man sich um sein geistiges und seelisches Wohlbefinden hauptsächlich selbst kümmern. Eine Ursache für dauerhaftes Unwohlsein ohne körperliche Symptome oder Ursachen scheint eine neue Studie ans Tageslicht gebracht zu haben. Immer mehr Menschen leiden offenkundig an einem ausgeprägten Heimweh, dass jedoch weiter geht, als es der überkommene Begriff vermittelt. Daher hat man die Krankheit vorläufig Dis-Embedding getauft. Dies bedeutet konkret, dass eine Person leidet, weil sie sich nirgendwo zu Hause fühlt und an keinem Ort Wurzeln schlagen kann.Dieses Krankheitsbild taucht nicht zufällig gerade jetzt auf. Wer einen anspruchvolleren Beruf ausübt, der muss statistisch gesehen nicht weniger als sechs Mal während seines Berufslebens die Stelle wechseln. Das ist in Zeiten der Globalisierung und immer stärkerer Vernetzung aller Volkswirtschaften oft auch damit verbunden, in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land zu ziehen. Diese Beweglichkeit wird heute von jedem Arbeitnehmer verlangt, der nicht auf der Strecke bleiben will. Ein Arbeitsplatz am Heimatort ist heute eher die Ausnahme als die Regel.

Noch ausgeprägter ist ein umfassendes Heimweh bei Menschen, die aus politischen oder anderen unabwendbaren Gründen ihre Heimat verlassen mussten und dorthin auch nicht mehr zurückkehren können. Für letzteren Personenkreis werden mittlerweile sogar psychologische Amulanzen bereit gestellt. Genauso betroffen sind jedoch auch leitende Angestellte, die auf Grund häufiger Ortswechsel keine stabilen sozialen Bindungen mehr aufbauen können oder einen Bezug zu dem Ort bekommen können, an dem sie allzu kurze Zeit eingesetzt sind, bevor es an den nächsten Einsatzort weiter geht. Das hat spürbare Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und führt zu Identitätskrisen. Daraus können nicht nur behandlungsbedürftige psychische Krankheiten erwachsen, sondern auch eine physische Erkrankung kann die Folge davon sein.

Menschen können sich auf Dauer nur dann wohl fühlen, wenn sie sich mit einem Ort verwurzelt sind. Daher nehmen viele Arbeitnehmer weite Strecken zur Arbeit in Kauf, nur um den Heimatort nicht verlassen zu müssen.

jetzt kommentieren? 18. November 2008

Ärztliche Schweigepflicht in Gefahr

Das gerade vom Bundestag verabschiedete BKA - Gesetz hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Ärzte klagen an, dass durch die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt die ärztliche Schweigepflicht praktisch ausgehöhlt wird. Sie hegen die Befürchtung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient leiden wird, wenn der Patient nicht mehr sicher sein kann, dass seine Daten vertraulich bleiben. Dies ist nicht nur ein theoretisches Problem, sondern kann zum Beispiel durch die neuen Befugnisse zur Bekämpfung des Terrorismus sehr konkret werden. Erleidet ein Patient zum Beispiel Verletzungen, die auch im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat entstanden sein könnten, so ist ein Arzt künftig verpflichtet, der Polizei alle gewünschten medizinischen Auskünfte über seinen Patienten zur Verfügung zu stellen. Da die ärztliche Schweigepflicht jedoch die Basis des Arzt - Patienten - Verhältnisses ist, sehen die Vertreter des Ärztestandes die Grundlage ihrer Arbeit bedroht.Besonderer Kritikpunkt der Ärzteschaft ist die Ungleichbehandlung verschiedener Geheimnisträger. Während zum Beispiel Abgeordnete oder Priester weiterhin schweigen dürfen, wenn die Polizei Auskünfte verlangt, müssen Ärzte und Journalisten die vertraulichen Daten ihrer Patienten beziehungsweise Informanten preisgeben. Dafür würde ein sachlicher Grund fehlen, da es keinen nachvollziehbaren Grund dafür geben würde, dass eine Berufsgruppe weiterhin ihr Berufsgeheimnis wahren darf, während es bei der anderen aufgehoben wird.

Die Befürworter des Gesetzes dagegen argumentieren, dass die Informationen gebraucht würden, um Menschenleben zu schützen. Daher müsste das Vertrauensverhältnis der Berufsgeheimisträger zu ihren Kunden zurückstehen.

Allerdings wird es allgemein als problematisch angesehen, dass die Polizei nunmehr Befugnisse erhalten soll, die ansonsten den Nachrichtendiensten vorbehalten sind. Während letztere durch parlamentarische Kommissionen überwacht werden, fehlt entsprechende Regularien im BKA - Gesetz.

jetzt kommentieren? 17. November 2008

Hilfe zur Selbsthilfe

Nirgendwo sonst auf der Welt existieren mehr Selbsthilfegruppen im Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung als in Deutschland. Grund genug, dass diese wichtigen freiwilligen Einrichtungen des Gesundheitswesens staatlich gefördert werden. Die Aufgaben, die Selbsthilfegruppen für alle möglichen Problemfälle übernehmen, sind durch Leistungen anderer Träger wie etwa Krankenkassen oder Ärzten nicht zu ersetzen. Allein in Baden-Württemberg gibt es an die sieben Tausend solcher Gruppe. Die Initative eine Selbsthilfegruppe zu gründen, geht meistens von einer persönlichen Betroffenheit aus. Wer zum Beispiel erfährt, dass er an einer schweren Krankheit leidet, der ist zum einen dankbar, wenn er Menschen in einer ähnlichen Situation treffen kann; ist dies nicht möglich, weil es eine entsprechende Gruppe in seinem Bereich noch nicht gibt, so wird gerade von den Betroffenen oder deren Angehörigen oft eine solche gegründet. Die menschliche Zuwendung ist dabei neben Informationsaustausch der wichtigste Grund, sich einer solchen Gruppe anzuschließen. Den meisten Menschen hilft dies dabei, mit ihrem Problem besser fertig zu werden. Ein Arzt kann eine solche Hilfestellung genauso wenig geben wie andere Stellen des Gesundheitswesens. Das liegt zum einen daran, dass eine derartige Leistung weder durch die gesetzlichen Krankenkassen noch durch private Krankenversicherungen honoriert wird und es den Fachleuten ganz einfach an der nötigen Zeit fehlt, um sich so intensiv mit ihren Patienten beschäftigen zu können. Die Zeit fehlt, besonders in Krankenhäusern, schon oft genug um die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Eine Besserung dieser Situation ist leider nicht in Sicht, da gerade den deutschen Kliniken nach wie vor erhebliche finanzielle Mittel fehlen die notwendig wären, um sich angemessen um Patienten zu kümmern. Vielmehr ist zu befürchten, dass auch in den nächsten Jahren noch mehr Personal abgebaut werden muss, da die Krankenhausfinanzierung nach wie vor ein Streitpunkt der Gesundheitsreform ist.Gerade die zahlreichen Selbsthilfegruppen zeigen, dass man mit privater Initiative oft viel mehr erreichen kann, als mit aufwändigen und teuren staatlichen Programmen.

jetzt kommentieren? 14. November 2008

Der Basistarif - wem er nutzen wird

Ab nächstem Jahr sind alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen so genannte Basistarif anzubieten. Er muss von den Leistungen her und auch von der Beitragshöhe in etwa dem entsprechen, was auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Dies ist eine ganz neue Alternative für eine Krankenversicherung, die einer Reihe von Personen zu Gute kommen wird.Einmal profitieren davon diejenigen, die bereits privat versichert sind, die aber Geld sparen wollen oder müssen. Wer auf die Zusatzleistungen seines bisherigen Tarifes verzichtet, kann jederzeit in den Basistarif seiner Versicherungsgesellschaft wechseln. Das gilt auch für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwilliges Mitglied sind. Im ersten Halbjahr 2009 dürfen sie ebenfalls in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl wechseln. Das gilt auch dann, wenn man erst später freiwilliges Mitglied der GKV wird. Dann läuft ebenfalls die halbjährige Frist zum Wechsel in den Basistarif.

Wer einmal privat krankenversichert war, dies nun aber nicht mehr ist, weil er entweder gekündigt wurde oder weil er freiwillig ausgeschieden ist, da er die Prämien nicht mehr bezahlen konnte, der ist ebenfalls möglicher Kunde für einen Basistarif. Wer noch niemals eine Krankenversicherung hatte und auch kein Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist, für den bietet sich mit dem Basistarif ebenfalls eine neue Option.

Ein großer Vorteil dieses Tarifs für die Versicherten ist, dass individuelle Risiken nicht in den Beitrag eingerechnet werden dürfen. Der Beitrag berücksichtigt lediglich die Tatsache, ob man eine Frau oder ein Mann ist sowie das Lebensalter. Das bedeutet, die umfangreichen Fragebögen oder gar eine Gesundheitsprüfung entfallen beim Eintritt in den Basistarif, obwohl man dadurch Mitglied einer privaten Krankenversicherung wird. Erklärt man sich bereit, einen gewissen Betrag der jährlichen anfallenden Kosten selbst zu übernehmen, kann man nochmals beim monatlichen Beitrag sparen. Hilfsbedürftige zahlen lediglich die Hälfe des normalen Beitrags. Wer als Arbeitnehmer in den Basistarif wechselt, der erhält wie für seine bisherige gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt. Auch hier wird, wie bei jeder privaten Krankenversicherung, eine Altersrückstellung gebildet. Dies kann man auch mitnehmen, wenn man einmal in einen anderen Tarif seines Versicherers überwechselt.

jetzt kommentieren? 12. November 2008

Behinderung ist keine Ausnahme

Über zehn Prozent der deutschen Bevölkerung leiden an einer Behinderung, die offiziell anerkannt ist. Das sind beinahe neun Millionen Menschen, mehr als die doppelte Einwohnerzahl der Hauptstadt Berlin.Es existieren sehr detailierte Statistiken, die Zusammenhänge etwas zwischen aufgeübtem Beruf und einer Behinderung deutlich machen. Diese Informationen, die noch aus der letzten großen Volksbefragung stammen, können wertvolle Hinweise darauf liefern, wo man ansetzen könnte, um Menschen das Schicksal einer dauerhaften Behinderung zu ersparen. Das hätte volkswirtschaftlich einen sehr positiven Nutzen, ganz abgesehen natürlich von den persönlichen Schicksalen, die sich hinter diesen Zahlen verbergen. Ein ganz überwiegender Teil der Betroffenen kann nämlich seinen Lebensunterhalt nicht mehr mit eigener Arbeit erwirtschaften, sondern ist auf Rentenzahlungen angewiesen. Zwar leiden häufig ältere Menschen an einer Behinderung, aber viele haben das Renteneintrittsalter noch längst nicht erreicht, wenn sie erkranken. Nur etwas zwanzig Prozent können noch selbst für ihr Auskommen sorgen, ein kleinerer Teil lebt auf Kosten der Familie.

Bemerkenswert ist die Erkenntnis, das fast ein Drittel aller Behinderten Menschen über keinerlei Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügt. Lediglich die Hauptschule abgeschlossen haben über sechzig Prozent der Betroffenen. Nur eine geringer Teil hat es bis zum Abitur oder einem Studium geschafft. Offenkundig scheint das Risiko, durch einen Erkrankung oder einen Unfall behindert zu werden, eng mit dem Bildungsstand zusammen zu hängen. Naheliegenderweise müssen Menschen mit keinem oder einem geringen Bildungsabschluss oft Tätigkeiten verrichten, die körperlich anstrengend sind, zu ungünstigen Zeiten absolviert werden müssen, oder die eine hohe Wahrscheinlichkeit bergen, einen Unfall zu erleiden oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen in Berührung zu kommen. Eine Lösung, um künftig einer größeren Anzahl von Menschen dieses Schicksal zu ersparen, könnten also in vermehrten Bildungsanstrengungen liegen. Das würde die Sozialsystem, angefangen von den Krankenkassen bis zur gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft entlasten.

jetzt kommentieren? 11. November 2008

Leben wie ein Privatpatient - auch ohne PKV

Auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich große Teile der Annehmlichkeiten sichern, die auch Privatpatienten genießen dürfen. Mit Zusatzversicherung kann man sich solche Leistungen einkaufen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Allerdings gibt es bei Zusatzversicherung Einstiegshürden genau wie bei der privaten Krankenvollversicherung. So muss der Anbieter einer Zusatzversicherung neue Kunden nicht aufnehmen. Er darf ablehnen, wenn die Voraussetzungen für eine Vertragsschluss nicht vorliegen, insbesondere, wenn der potentielle Neukunde ein zu hohes Kostenrisiko darstellt. Das wird regelmäßig der Fall sein, wenn er beispielsweise schon an einer Krankheit leidet. Auch die bei jeder privaten Krankenversicherung obligatorischen Gesundheitsfragen sind Voraussetzung, um in den Genuss einer privaten Absicherung zu kommen. Auch ärztliche Untersuchungen können in bestimmten Fällen verlangt werden, besonders bei Neukunden im fortgeschrittenen Alter.Eine Zusatzversicherung erhält man nämlich nicht in jedem Lebensalter. Während die gesetzlichen Krankenkassen jedermann in jedem Alter aufnehmen müssen, gibt es bei privaten Zusatzversicherung Altersgrenzen. Meistens liegen diese bei fünfundsechzig Lebensjahren. Auch gilt der Versicherungsschutz nicht unmittelbar nach dem Vertragsschluss. Häufig werden Wartezeiten vereinbart, bevor man erstmals eine Leistung auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Es gibt auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Angebot an Zusatzversicherung. Dieses ist jedoch auf die Mitglieder der jeweiligen Kasse beschränkt. Ist die passende Versicherung bei der eigenen Krankenkasse nicht verfügbar, kann man selbstverständlich Angebote jeder anderen privaten Krankenkasse in Anspruch nehmen, sofern sie einen aufnimmt.

Die so genannten Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Es kommt darauf an, vor welchem Risiko man sich absichern will. Brillen werden zum Beispiel meistens erstmals nach drei Monaten übernommen, bei Zähnen dauert es bis zu acht Monaten. Bevor man sich nach einem privaten Anbieter umsieht, sollte man auf jeden Fall mit seiner Krankenkasse sprechen, da viele Kooperationen mit privaten Versicherungen bestehen, die oft günstiger sind, als wenn man direkt dort abschließt.

jetzt kommentieren? 10. November 2008

Krankenhäuser kranken an Unterfinanzierung

Den deutschen Krankenhäusern geht es schlecht. Trotz Milliardenzuschusses vom Bund hat sich die Lage nicht wesentlich verbessert. Vor kurzem haben die Beschäftigen der Kliniken auf ihre Lage mit Demonstrationen aufmerksam gemacht. Dennoch macht ein Drittel aller Klinken nach wie vor Verluste. Obendrein fehlt es an dringend notwendigen Investitionen in die Gebäude. Noch dringender wird mehr Personal, sowohl Ärzte als auch Pflegekräfte benötigt, um die Patienenversorgung auch nur annähernd sicher zu stellen. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, namentlich bei den Medikamenten, machen den Häusern ebenfalls schwer zu schaffen. Trotz massiven Personalabbaus in den letzten Jahren können viele Kliniken die Kosten nicht in den Griff bekommen. Es gibt über viertausend offene Stellen, die mit Ärzten besetzt werden sollen, aber mangels finanzieller Mittel nicht besetzt werden können. Die Krankenhäuser benötigen nach Angabe ihres Verbandes beinahe sieben Milliarden Euro zusätzlich, da andernfalls noch mehr Personal entlassen werden müsste. Da die Patienten schon heute oft nur noch mit dem Nötigsten versorgt werden können, wenn überhaupt, käme das einer Katastrophe gleich.Das kürzlich auf den Weg gebrachte Paket der Regierung, das mit über drei Milliarden Euro den Krankenhäuser erste Hilfe leisten soll, ist nach wie vor im Gesetzgebungsverfahren. Ob und wann das Geld tatsächlich bei den Betroffenen ankommt, ist bis heute völlig ungewiss. Die Haushaltsplanung für das kommende Jahr wird so für viele Häuser nahezu unmöglich, da sie die versprochenen Mittel noch nicht einplanen können. Mit Gewinn arbeitet zur Zeit nur ein gutes Drittel aller deutschen Häuser. Alle anderen machen entweder Verluste oder kommen mit ihren Einnahmen gerade zurecht.

Mit einer Verbesserung der Lage rechnen daher nur wenige. Vielmehr stellen sich über die Hälfte der Betriebe auf noch schlimmere Zeiten im nächsten Jahr ein. Ausbaden werden am Ende die Misere die Patienten, für die weder genug Personal noch ausreichende Ausrüstung zur Verfügung steht. Kritiker wenden ein, dass in Deutschland zu viele Krankenhäuser existieren würden und es an Effektivität bei der Arbeit fehlen würde. Auf Grund der Finanzlage werden ohnehin in der nächsten Zeit zahlreiche Häuser auf Dauer schließen müssen, was besonders in ländlichen Regionen die Versorgungslage deutlich verschlechtern wird.

jetzt kommentieren? 08. November 2008

Basistarif - der ungeliebte Einstieg in die PKV

Die Gesundheitsreform bringt auch für die privaten Krankenversicherungen Neuerungen - auch solche, die sich sich nicht gewünscht haben. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der neu geschaffene Einheitsfonds für Diskussionen sorgt, ist es bei der PKV der Basistarif, der dort auf wenig Gegenliebe stößt. Die privaten Krankenversicherungen sind ab nächstem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Dieser Tarif entspricht in seinen Leistungen in etwa dem, was auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Der Gedanke, die PKV zur Einführung eines solchen Tarifs zu verpflichten rührt daher, da viele ehemalige Privatpatienten aus irgendwelchen Gründen ihre Versicherung gekündigt haben - meist, weil sie sich dies nicht mehr leisten konnten. Diese Personen stehen heute oft ohne jede Krankenversicherung da, weil die gesetzlichen Krankenkasse sie nämlich nicht wieder aufnehmen müssen. Genau diesen Betroffenen soll ebenfalls, wie allen anderen Bürgern, die Möglichkeit eröffnet werden, wieder in eine Krankenversicherung zurück zu kehren. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist seit drei Jahren ohnehin verpflichtend; auch damit diese Bürger ihrer Verpflichtung nunmehr nachkommen können, wurden die privaten Krankenkassen gezwungen, den Basistarif zu schaffen. Die privaten Krankenversicherer sind naturgemäß darüber nicht sehr glücklich. Da sie nunmehr jeden in diesen Tarif aufnehmen müssen, der dies wünscht, haben sie hier keinen Einfluss mehr auf das Kostenrisiko, dass sie mit einem solchen Kunden eingehen. Jeder andere Aspirant einer privaten Krankenversicherung muss unter anderem eine obligatorische Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Stellt sich heraus, dass er auf Grund seiner Krankengeschichte ein zu hohes Risiko darstellt, wird ihm die Aufnahme entweder verweigert oder er muss einen entsprechend höheren Beitrag zahlen. Eine Gesundheitsprüfung und ein Risikozuschlag ist jedoch beim Basistarif nicht vorgesehen, so dass sogar Kunden mit bereits bestehenden Erkrankungen in die PKV zurückkehren können. Da der Tarif nicht teurer sein darf als der teuerste Krankenkassenbeitrag, besteht auch auf der Einnahmeseite kein Spielraum für die PKV. Da sich der Tarif also voraussichtlich nicht rechnen wird, werden die Mehrkosten wohl die anderen Kunden der PKV durch höhere Beiträge mitfinanzieren müssen. Aus diesem Grund haben die privaten Krankenversicherer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Obgleich darüber noch nicht entschieden wurde, hoffen die Unternehmen, dass der Basistarif noch im letzten Moment gestoppt werden kann. Trotzdem laufen die Vorbereitung für eine pünktliche Einführung zum Jahreswechsel.

jetzt kommentieren? 07. November 2008

Pflege ist auch eine Frage der richtigen Wohnform

In jungen Jahren macht sich kaum jemand Gedanken darüber, wie er in fortgeschrittenen Alter einem wohnen will, wenn es gesundheitlich langsam bergab geht. So lange man noch fit und voll einsatzbereit ist, besteht auch wenig Anlass sich darüber zu sorgen, ob man noch mehrere Stockwert Treppen steigen kann und ob das Badezimmer auch mit einem Rollstuhl benutzbar ist. Dabei sind dies durchaus wichtige Punkte, die später dabei helfen können, im Alter möglichst lange selbstständig zu bleiben. Es gibt dabei inzwischen Wohnformen für alle möglichen Zwecke und Altersgruppen, die dabei helfen, durch Alter und Krankheit entstandene Defizite auszugleichen. Laut einer aktuellen Umfrage sind diese Angebote jedoch zwei Dritteln der Bevölkerung völlig unbekannt. Auch hat sich von dieser Gruppe noch keiner je Gedanken darüber gemacht, ob und was für ihn später einmal als Alterswohnsitz in Betracht käme. Das es zwischen den Wohnformen Altersheim, betreutem Wohnen und eine Pflegeheim gravierende Unterschiede gibt, ist ebenfalls den meisten nicht bekannt. Das verwundert nicht bei den jüngeren Befragten, die ja noch weit entfernt davon sind, dass das Alter einmal zu Kompromissen beim Wohnen zwingen könnte. Aber auch die Middelagers beschäftigen sich überraschender Weise nicht mit ihrer dann nicht mehr so ganz fernen Zukunft als Senior, der vielleicht auf Pflege oder wenigstens Hilfe angewiesen sein könnte. Eine Alternative, die in den letzten Jahren immer populärer wird, ist zum Beispiel die Seniorenwohngemeinschaft. Während Wohngemeinschaften bei jungen Menschen auch heute noch recht weit verbreitet sind, hat sich diese eigentlich naheliegende Idee, die Vorteile des gemeinsamen Wohnens auch im Alter zu nutzen, erst in jüngerer Zeit durchgesetzt. Gerade eine solche Wohnform muss man jedoch beizeiten planen und vorbereiten. Es ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, die passenden Mitbewohner zu finden und die Organisation zu stemmen. Daher sollte man sich darum bereits kümmern, wenn man eigentlich noch nicht auf die Unterstützung anderer angewiesen ist.Konfrontiert mit ihrem Informationsdefizit gibt die Mehrheit der Befragten der genannten Studie an, das über diesen Problemkreis besser informiert werden sollte. Beratung zu Wohnformen im Alter bieten nicht nur die Gemeinden, sondern auch die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen. Gerade letztere haben ein vitales Interesse daran, dass ihre Kunden möglichst lange ohne teure Pflege auskommen.

jetzt kommentieren? 06. November 2008

Was leisten private Krankenversicherungen wirklich?

In den letzten zehn Jahren wechselten sehr viele vormals in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte zu einer privaten Krankenversicherung. Ein Grund dafür war, die regelmäßige Erhöhung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso ging ein Großteil der Motivation zum Kassenwechsel von einem Abbau der Leistungen aus. So müssten seit 1997 die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise ihre Brillengestelle selbst bezahlen.Neben Beamten und Selbstständigen kann als Angestellter nur in die private Krankenversicherung wechseln, wer über ein Jahreseinkommen verfügt, das 47.700 Euro übersteigt. Die Auswahl an privaten Krankenversicherungskassen ist weit aus größer, als die an gesetzlichen Krankenkassen. Dafür sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weitaus identischer, als die der privaten Anbieter. Ab dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% des Einkommens. Bei den privaten Anbietern sind hingegen die Tarife unterschiedlich.

Die Leistungen einer privaten Krankenkasse sind beachtlich. Hier ein kleiner Überblick über deren Leistungen:

  • Kuren werden bezahlt
  • 100%ige Erstattung der Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung
  • Das Krankenhaus wählt der Versicherte selbst aus
  • Für die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes wird kein Eigenanteil berechnet
  • Der Zahnarzt kann frei gewählt werden
  • Die Kosten für Kontaktlinsen, harte oder weiche, erstattet die private Krankenkasse
  • Je nach privater Krankenkasse werden bis zu 250 Euro für das Brillengestell bezahlt
  • Volle Kostenerstattung für Brillengläser.
  • Freie Wahl des behandelnden Arztes
  • Keine Zuzahlung bei verschriebenen Medikamenten
  • Heilpraktiker können selbst ausgewählt werden, die Behandlungskosten werden übernommen
  • Wechsel des Arzte ohne Überweisung ist kein Problem
  • Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt
  • Der Zahnersatz wird zu 100% von der privaten Krankenkasse beglichen
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt wird Krankenhaustagegeld an den Versicherten bezahlt
  • Der Versichertenschutz gilt ohne Zuzahlung europa- und weltweit
  • Übernahme der Kosten für die neuesten Behandlungsarten
  • Bezahlung der Behandlungskosten für alternative Heilmethoden
  • Keine Beteiligung des Versicherten an den Kosten für den Krankenhausaufenthalt
  • Einbettzimmer im Krankenhaus

Das Leistungsspektrum unterscheidet sich bei den privaten Krankenkassen erheblich von denen, der gesetzlichen Krankenkassen.

jetzt kommentieren? 03. November 2008


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