Tagesarchiv für den 21. Oktober 2008

Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände in Deutschland: Sehr, sehr wichtig für eine private Krankenversicherung (PKV)

Die Gewerkschaften sind im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die schlechten Arbeitsbedingungen entstanden, die damals unter anderem aufgrund eines Überangebots von Arbeitskräften herrschten. Deshalb taten sich die Arbeitnehmer wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung (PKV) zu Interessengruppen zusammen, um gemeinsam ihre Position gegenüber den Arbeitgebern zu stärken und eine Verbesserung ihrer Arbeitssituation zu erreichen.Um den Gewerkschaften eine ebenbürtige Verhandlungsmacht entgegensetzen zu können, zogen die Unternehmen wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung (PKV) mit der Gründung von Arbeitgeberverbänden nach.

Heute sind sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände verfassungsrechtlich geschützt.

Gewerkschaften heute sind anders strukturiert, dass muss zum Beispiel eine private Krankenversicherung (PKV) wissen.

Mittlerweile übernehmen Gewerkschaften nicht mehr nur die Rolle des Sozialpartners in Tarifauseinandersetzungen, sondern bieten ihren Mitgliedern auch verschiedene Serviceleistungen an, beispielsweise Rechtsbeistand bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, finanzielle Unterstützung in Notlagen und die Bereitstellung von Bildungsangeboten.

Bei den Gewerkschaften lassen sich verschiedene Typen unterscheiden: Da sind zum einen die Industriegewerkschaften, die die Arbeitnehmer wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung (PKV) eines gesamten Wirtschaftszweigs repräsentiert, ohne die unterschiedlichen Berufsbilder der Angestellten zu berücksichtigen. Bekanntestes Beispiel für diesen Gewerkschaftstyp sind die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dem unter anderem die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angehören. Daneben gibt es auch Arbeitnehmerverbände, die sich über einen bestimmten Arbeitnehmertyp wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung (PKV) definieren, wie etwa den Deutschen Beamtenbund, und eigenständige Berufsverbände, die bestimmte Berufe repräsentieren, wie zum Beispiel der Deutsche Journalistenverband.

Insgesamt waren im Jahr 2006 bundesweit ca. 17,5 % aller Beschäftigten in einer Gewerkschaft organisiert, das ist nicht besonders viel, gar keine Frage, aber leider Gottes nun mal als gesichert an zu sehen. Die Arbeitgeberverbände führen die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite und gewähren ihren Mitgliedern im Falle des Arbeitskampfes finanziellen Ausgleich für durch Streiks entstandene Produktionseinbußen. Sie sind nach dem Muster der Branchen organisiert und in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zusammengeschlossen. Zu deren Aufgaben gehören beispielsweise die Koordination der Arbeitgeberpolitik, die Interessenvertretung gegenüber Regierung und Parlament und die tarifpolitische Beratung der Mitgliedsverbände. Innerhalb der BDA ist „Gesamtmetall” einer der größten Arbeitgeberverbände.

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