Tagesarchiv für den 21. August 2008

Wenn man die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will, kann das durch die neue Reform schwer und kompliziert werden

Die deutsche Regierung hat den Plan, in Bezug auf die Wechselmodalitäten, wenn es um die private Krankenversicherung (PKV) geht, den privat Versicherten bei einem Wechsel von der einen privaten Krankenversicherung (PKV) in eine andere private Krankenversicherung deutlich zu erschweren. In Kooperation haben das Finanz- und das Gesundheitsministerium schon jetzt entschieden, und das ganz am Anfang, dass man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei einem Wechsel zuerst einmal für die nächsten beiden Jahre ihrer Versicherungslaufzeit auf einem in der Regel nicht automatisch besseren und/oder attraktiveren Basistarif verbleiben muss, das wurde so von der Bundesregierung fest gelegt. Erst nach diesen zwei Jahren ist ein Wechsel in einen der anderen Tarife wieder möglich. Der Basistarif existiert aus dem Grund, weil die privaten Krankenversicherungen (PKV) im Zug der Gesundheitsreform zur Definition eines solchen Tarifs aufgefordert wurden. In der Regel findet man in solchen Basistarifen meistens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stehen vor allen Dingen denjenigen zur Verfügung, die davor den Versicherungsschutz verloren haben. Auf Grund der Option in eine private Krankenversicherung (PKV), wenn man den Basistarif benutzt hat, steht es Mitgliedern frei,  in eine neue private Krankenversicherung (PKV) und damit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Einige Krankenkassen fürchten deswegen das Abwandern und Kundenverluste daher. Daher gibt es Experten der Branche, die sich auf Änderungen geeinigt haben, womit allzu große Wechselbewegung durch die verstärkten Mitnahmen von Rücklagen aufgefangen werden, was viele Mitglieder, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, sehr freut. Eine gute Regelung, die auf keinen Fall zu einer Wettbewerbsverzerrung unter den Krankenkassen führt und vielmehr eine Art Wettbewerb forciert wird, was auch ebenfalls Teil des Plans rund um die Reform ist.

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Wer nicht in eine private Krankenversicherung wechseln kann, sollte über den Abschluss von Zusatzversicherungen nachdenken

Wenn man ins Krankenhaus muss,  ist dass immer eine dumme Sache, ohne Frage. Hat man dann allerdings keinen Schutz als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) , muss man alle Kosten wie zum Beispiel für Fernsehen, Radio, Internet sowie Telefon selber tragen, Hat man dagegen als gesetzliche versicherter Patient eine Versicherung über Krankenhaustagegeld abgeschlossen, kann man die Kosten, die sich schnell zu einer hohen Summe summieren können, schon gleich viel besser abdecken. Hat man also eine über Krankenhaustagegeld abgeschlossen, übernimmt die  Versicherung wegen dem Krankenhaustagegeld die Kosten für die Versicherten und macht so den Zeitraum, den man im Krankenhaus verbringen muss, um einiges einfacher, vor allen Dingen, wenn man den Umstand bedeckt, dass man mit Hilfe von solch einer Krankenhaustagegeldversicherung auch noch weitere Dinge abdecken kann, wie zum Beispiel die Begleichung von  Taxikosten für die Ehefrau bei einem Besuch im Krankenhaus, das Gehalt für eine Aushilfe für die Hausfrau und Mutter, die im Haushalt dann hilft, Kosten für Besuche in entlegenen Krankenhäusern oder die Bezahlung der vom Gesetzgeber fest gelegten10 Euro pro Tag, die man bei einem stationären Aufenthalt berappen muss. Eine Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt für einen jeden Tag eines stationären Aufenthalts einen festen Betrag. Die Summen für die Versicherung über das Krankenhaustagegeld werden unabhängig von bestehenden Kosten gezahlt, es reicht, wenn man der Versicherung, bei der man die Versicherung über das Krankenhaustagegeld abgeschlossen hat, einen Beleg des zuständigen Krankenhauses in Bezug den eigenen Aufenthalt dort zukommen lässt, und schon wird die Versicherung über Krankenhaustagegeld gültig. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann man für Kosten einsetzen, die nur peripher mit dem eigentlichen stationären Aufenthalt zu tun haben, wie zum Beispiel die bereits oben erwähnten Kosten wie Fahrtkosten. Eine Krankenhaustagegeldversicherung sollte genau genommen für jeden gesetzlich Versicherten Sinn machen, so dass eine Krankenhaustagegeldversicherung, die man bei einem Anbieter ab zu schließen gedenkt, sich im Fall eines längeren Aufenthalts in einem Krankenhaus auf jeden Fall rechnet für den Nutznießer dieser Zusatzversicherung, denn diese Versicherung hilft auf alle Fälle dabei, vermeidbare Kosten abzudecken und aufzufangen.

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