Tagesarchiv für den 06. August 2008

Was sind für Auswirkungen in Bezug auf die privaten Krankenversicherungen (PKV) durch die neue Gesundheitsreform zu erwarten, die ab dem kommenden Jahr greift?

Alle Mitglieder der privaten Krankenversicherungen (PKV) verfolgen die Diskussion um die neue Reform im deutschen Gesundheitswesen, die ab dem kommenden Jahr greifen wird, mit einem gesteigerten Interesse, denn Schwarzmaler reden sogar schon von dem Ende der privaten Krankenversicherungen (PKV) , was bei privat versicherten Patienten nun für Unruhe sorgt, und das nicht zu knapp. Allerdings haben sich die Gemüter schon wieder um einiges beruhigt, wenn es um die privaten Krankenversicherungen (PKV) geht. Bei den privaten Krankenversicherungen kann man als Versicherter also wieder durchatmen. Um die beste private Krankenversicherung (PKV) für sich zu finden, sollte man einen kostenlosen Vergleich anfordern. Bei einer privaten Krankenversicherung. Kann man mit einer überdurchschnittlichen Leistung und risikogerechten Beiträge rechnen, damit sind die privaten Krankenversicherungen (PKV) immer seit eh und je verbunden gewesen. Zudem sorgt die Nachricht für eine gewisse Beruhigung unter den privat Versicherten, dass alle private Krankenversicherungen einen so genannten Basistarif anbieten müssen, das ist eine der aus der Gesundheitsreform stammenden für 2009 geplanten Änderungen in diesem Bereich des deutschen Gesundheitswesens, auch wenn es sich auf keinen Fall dabei um eine populäre Maßnahme handelt. Das erkennt man daran, dass der Verband der privaten Krankenversicherungen gegen den Basistarif Klage erhebt. Bislang sieht es aber so aus, dass die privaten Krankenversicherungen (PKV) den Basistarif aber auf jeden Fall für wechselwillige Interessenten ab dem Januar 2009 anbieten müssen. Mitglieder, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen sich ebenfalls auf Änderungen einstellen, denn die so genannten neuen Gesundheitsfonds, in den in Zukunft die Beiträge gesammelt werden und dann an die einzelnen gesetzlichen Kassen ausgezahlt werden, werden das Resultat inne haben, dass für das Gros der gesetzlich Versicherten die Auswirkungen der Gesundheitsreform aller Wahrscheinlichkeit nach mit höheren Beiträgen verbunden sein. So ist es auch unter anderem zu verstehen, dass die Mitglieder in den privaten Krankenversicherungen (PKV) auch auf die kommende Bundestagswahl achten werden, denn so wie es aussieht, boxt sich die Gesundheitsreform in der großen Koalition durch, so dass Mitglieder der privaten Krankenversicherung ihre exponierte Stellung wohl weiterhin behalten können.

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Rätsel raten auf dem Markt der privaten Krankenversicherungen (PKV): Sollte man auf Grund der kommenden Reform seine private Krankenversicherung wechseln oder sollte man Mitglied in seiner bisherigen privaten Krankenversicherung bleiben? Fragen über Fragen …

Auf Grund der vielen Änderungen und des Näherkommens der Gesundheitsreform bestehen eine Hülle und Fülle an Ungereimtheiten in dem Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV). Eine dieser Unklarheiten ist der Fakt, dass zum Beispiel die Modalitäten für einen Wechsel oder für eine Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) noch nicht ganz genau geregelt sind, obwohl im Grunde genommen eigentlich alles beim Alten bleibt und sich zunächst einmal nicht so besonders viel ändert. Wie bis dato üblich kann man auch in der Zukunft seine private Krankenversicherung auf zwei verschiedene Arten und Weisen wechseln, denn man kann entweder mit Hilfe einer Kündigung, die mindestens 3 Monate vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahrs erfolgt, nach der Beendigung der so genannten Mindestvertragsdauer seine private Krankenversicherung (PKV) kündigen. Die zweite Art und Weise besteht aus der Option, mit Hilfe einer so genannten außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Das geht in dem Fall, wenn bei der privaten Krankenversicherung (PKV), bei der man Mitglied ist, eine Beitragserhöhung oder auch eine Leistungskürzung zum Zeitpunkt der Erhöhung von Statten geht. Allerdings geht es bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen (PKV) auch darum, dass man ja den größten Teil seiner Alterungsrückstellung, also die so genannte Wechselleistung zu der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) transportieren will. Das geht aber nur über den Basistarif, und dadurch ist es dann bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen (PKV) etwas komplizierter. Wenn man sich die Wahl des Basistarifs ansieht, dann sieht man, dass wird die Altersrückstellung als Beitragsermäßigung in die neue private Krankenversicherung (PKV) mit einfließt und somit auch auf jeden Fall berücksichtigt wird, so viel steht heute schon auf jeden Fall fest. Die Beitragsreduzierung fällt in dem Fall allerdings recht niedrig aus, da sie de facto nicht die tatsächliche Alterungsrückstellung ist, sondern nur ein an dem  Basistarif orientierter Wert. Aber es ist Land in Sicht, und die deutsche Bundesregierung trägt ihren Teil dazu bei, indem sie verfügt hat, dass die relevante  Verweildauer zur Anrechnung der „Alterrückstellung” ein Minimum von 18 Monaten aufweisen muss. Dies ist ähnlich wie bei der so genannten Bindefrist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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