Monatsarchiv für August, 2008
Ab 2009 gilt auf Grund der neuen Reform der so genannte Standardtarif, der den aktuell gültigen Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV) dann ab diesem Zeitpunkt ablöst. Jede private Krankenversicherungen (PKV) ist verpflichtet diesen Tarif an zu bieten, der sich an dem Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert. Wenn man in einer privaten Krankenversicherungen (PKV) mindestens 10 Jahre lang als Mitglied versichert war und dann auf einmal sich unterhalb der so genannten Beitragsbemessungsgrenze befindet, kann dann mit 55 Jahren den Standardtarif wählen. Mitglieder der privaten Krankenversicherungen (PKV), die ein Alter von über 65 Jahren erreicht haben und zudem auch noch ebenfalls mindestens 10 Jahre lang als Mitglied versichert waren, sind in der Lage, den Standardtarif losgelöst davon beantragen, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt, wenn sie alle anderen Punkte erfüllen können, oberhalb oder unterhalb der so genannten Beitragsbemessungsgrenze befinden. Sie können also in Anspruch nehmen, den Tarif losgelöst von der Höhe ihres Einkommens auswählen. Der monatliche Beitrag in Bezug auf den Standardtarif ist auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) limitiert, und auch bei Erkrankungen im Vorfeld kann eine private Krankenversicherungen (PKV) die Aufnahme in den Standardtarif nicht verweigern, das ist so in der Reform fest gelegt worden.Es bleibt aber leider Gottes dabei, dass man anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) keine beitragsfreie Mitversicherung vom gering verdienenden Ehepartner oder minderjährigen Kindern abschließen kann. Von denen muss weiterhin jeder Einzelne eine eigene private Krankenversicherungen (PKV)abschließen und einen eigenen Beitrag pro Monat bezahlen. Weiterhin gilt, dass man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherungen (PKV) die Rechnung vom Arzt oder/und vom Krankenhaus bekommt und erst einmal in Vorleistung gehen muss, um dann später im Anschluss mit seiner privaten Krankenversicherungen (PKV) abzurechnen.
31. August 2008
Die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) stellen einen individuellen Beitrag dar, der vom gewählten Leistungsumfang, dem Alter bei Eintritt, dem jeweiligen Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Anfang der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig ist und diesen Parametern gemäß berechnet wird. Zudem bildet man so genannte Altersrückstellungen mit dem Ziel, die Beiträge im Rentenalter stabil halten zu können. Mit dieser Maßnahme ist gewährleistet, dass man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) die Beiträge zahlt, die reichen müssen, um die anfallenden Leistungen zu sichern und nutzen zu können.Eine Beitragserhöhung ist nicht möglich, wenn neue Krankheiten nach Abschluss der Versicherung eintreten, denn ab dem Punkt des zu Stande gekommenen Vertrags trägt die private Krankenversicherung (PKV) dieses Risiko. Im Rahmen der Antragstellung muss man allerdings als Antragsteller sämtliche bislang diagnostizierten Krankheiten der vergangenen Jahre, die ambulant oder stationär behandelt wurden, sorgfältig und vor allen Dingen der Wahrheit nach angeben. Abhängig von dem ausgesuchten Tarif kann es sein, dass man von seiner privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere Monatsbeiträge zurück erstattet bekommen kann, wenn man wenig oder sogar gar keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Je nach Art der privaten Krankenversicherung (PKV) und nach dem im Vertrag fixierten Punkte kann es Erstattungen in einer Höhe von sage und schreibe bis zu 6 Monatsbeiträgen geben, die man dann als Versicherter von seiner privaten Krankenversicherung (PKV) zurück bekommt. So hat man einen Anreiz, nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt zu rennen. Auf Grund der nahenden Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass es sowohl bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) als auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu einer Beitragserhöhung in der Zukunft führen wird. Diese Erhöhungen sind ein Resultat der gestiegenen Kosten, die im Gesundheitswesen entstanden sind, und rühren auch zum Teil von den zunehmenden medizinischen Fortschritten her. So kann man als Beispiel das Feld der Herzoperationen nehmen, die früher fast undenkbar waren und in der heutigen Zeit längst zum medizinischen Standard geworden sind.
29. August 2008
Man kennt ja das Procedere vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV): Der Antragsteller ist verpflichtet, Erkrankungen auf zu listen, die er aktuell hat oder die in der Vergangenheit vorgefallen sind. Dabei kann es schnell dazu kommen, dass man versehentlich eine Krankheit vergessen kann – Irren ist schließlich menschlich. In dem Fall aber hat die private Krankenversicherung (PKV) die Option, die auf Grund der vergessenen Krankheit geleisteten Kostenerstattungen zurück zu fordern und sogar den bestehenden Vertrag aufzukündigen, wodurch der Betroffene dann ohne Versicherung da stünde. Um dass zu vermeiden, sollte man seine private Krankenversicherung schriftlich dazu auffordern, auf Grund der eigenen Wissenslücken die Auskünfte direkt bei dem eigenen Hausarzt ein zu holen. Zudem sollte man bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) beachten, dass genau so wie im Fall einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag der privaten Krankenversicherung zusteuern muss, der auch etwa bei 50 Prozent liegt, höchstens aber bei etwa 350 Euro angesiedelt ist. Durch eine gute Kombination der angebotenen Leistungen kann der Betrag so weit ausgereizt werden, was dann zu dem Ergebnis führt, dass man höhere Leistungen bekommt, während der Arbeitgeber die Hälfte der resultierenden Kostenfaktoren trägt. Dabei erscheint es ratsam, dass man einen guten Rentenrückstellungsanteil installiert. Denn man muss daran denken, dass man bei Beginn der Rente keinen Zuschuss mehr von Seiten des Arbeitgebers erhält, so dass man dann die kompletten Kostenfaktoren selbst tragen muss. Daher werden schon im Laufe der Berufstätigkeit Rückstellungen gesammelt, um die Belastung zum Zeitpunkt der Rente niedrig halten zu können. Dabei gilt im Großen und Ganzen die bewährte Faustregel: Umso höher die Rückstellungen sind, umso niedriger sind die Belastungen im Rentenalter. Man sollte dabei auf jeden Fall beachten, dass das auch umgekehrt der Fall ist! Man sieht also schnell, dass eine private Krankenversicherung (PKV) auch bei einem Vergleich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht nur Vorteile bietet, keine Frage.
28. August 2008
Vergleicht man die Elemente der privaten Krankenversicherung (PKV) mit den Eigenschaften, die die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Ihr Eigen nennen, fällt einem in der Regel recht schnell bei diesem Vergleich auf, dass es bei der privaten Krankenversicherung (PKV) einige Vorteil zu finden gibt. So ist zum Beispiel allgemein bekannt, dass Mediziner auf Grund der so genannten Medikamentenverordnung bloß ein limitiertes Budget von den Krankenversicherungen zugestanden kriegen. Wenn das Budget überschritten wird, müssen die Ärzte Ärger in Kauf nehmen, das ist Fakt. Aus dem Grund wird von den Ärzten darauf geachtet, was sei in welcher Menge denn so verschreiben im Jahr. Und das führt leider Gotte auch dazu, dass die ein oder anderen billigeren Medikamente verordnet werden, welche zwar nicht direkt schlechter sind als teurere Medikamente, weil die billigeren Arzneimitte dieselben Wirkstoff beinhalten, aber es kann sein, dass diese billigeren Medikamente von den Patienten um einiges schlechter vertragen werden. Das Problem gibt es bei den privaten Krankenversicherung (PKV) nicht, weil die Ärzte nicht an ein Budget gebunden sind. In der Regel bieten die privaten Krankenversicherung (PKV)ein so genanntes Bonus-System an, so dass die Versicherten am Ende eines Jahres einen Teil seiner Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurück bekommt. Mit Hilfe eines Abschlusses einer privaten Krankenversicherung, bei der man im Vertrag festlegt, dass man einen so genannten Eigenanteil trägt. Dadurch kann man die monatlich anfallenden Beitragsraten absenken, woraus sich aber der Nachteil ergibt, dass man Krankheitsfall drauf zahlen muss, weil die private Krankenversicherung (PKV) den Bereich in dem Fall dann letzten Endes nicht komplett abdeckt. Man sieht also, dass es Vorteile mit sich bringen kann, wenn man eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sein Eigen nennt, aber es gibt allerdings auch einige nicht zu unterschätzende Nachteile. Einer dieser Nachteile ist zum Beispiel, dass ein Wechsel zurück in eine der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) so gut wie unmöglich ist. Es geht nur dann, wenn man zum Beispiel arbeitslos wird oder wenn die Einkünfte unter die Bemessungsgrenze rutschen
26. August 2008
Nach der Gesundheitsreform ist unmittelbar vor der Gesundheitsreform. Das könnte man denken, weil wenn sich Innovationen und Gesetzesänderungen einstellen, so wie das nächstes Jahr im Falle der Gesundheitsreform (GR) auch de facto so sein wird. Aber es gibt immer schnell Widerstände und Vorschläge, wie man es denn bitte schön besser machen kann. Als die letzte Gesundheitsreform gemacht wurde, konnte man primär von der Seite der privaten Krankenversicherungen (PKV) eine Hülle und Fülle von negativer Kritik hören. Sie behaupten, dass das System im Großen und Ganzen nur geschwächt würde, und begründen dies mit der These, dass der so genannte kostendeckende Basistarif, welcher allerdings von sämtlichen Versicherten subventioniert werden müsste. Zudem monierten die privaten Krankenkassen (PKV), dass ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die privaten Krankenversicherungen (PKV) schwieriger geworden sei auf Grund dessen die Anzahl der Versicherten, die Mitglied in einer der privaten Krankenkassen (PKV) sind, weiter zurück gehen würden. De facto waren es auch tatsächlich im Großen und Ganzen knapp zehntausend Kunden weniger, die in eine der privaten Krankenversicherungen (PKV) eingetreten waren, als dies noch in den vorher gehenden Jahren der Fall war. Trotz alledem steigt die Anzahl der Zusatzversicherungen (ZV), die auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) im Programm haben, was eine zusätzliche Einnahmequelle für die privaten Krankenversicherungen (PKV) darstellt. Der Umsatz der knapp 700.000 Zusatzversicherungen (ZV) ist auf knapp 20 Millionen Euro angestiegen, eine bemerkenswerte Zahl. Und die privaten Krankenkassen (PKV) rechnen mit weiteren Zuwächsen von knapp 2 Prozent im Schnitt.
26. August 2008
Wenn man als besser verdienender Arbeitnehmer, so wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, aber auch verschiedenen Ursachen an einen Wechsel in einer der privaten Krankenversicherungen (PKV) nachdenkt, dann sollte einem bewusst sein, dass das kein leichtes Unterfangen ist: Man muss nämlich nicht nur erst einmal oberhalb der so genannten Beitragsbemessungsgrenze im Bereich seines monatlichen bzw. jährliche Einkommens liegen. Nein, man muss auch noch zu allem Übel einen Wust von Bedingungen, Regeln, Vorschriften und Modalitäten nicht nur kennen, sondern auch noch auf jeden Fall nicht außer Acht lassen, so viel steht fest, gar keine Frage. Denn nur dann, wenn man bei der Recherche nach einer privaten Krankenversicherung (PKV) auch den Durchblick hat, nur dann kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass man in der Regel im Anschluss auch eine Versicherung unter den privaten Krankenversicherungen (PKV) findet, für die man auch nicht zu viel bezahlt und vor allen Dingen auch noch alles durch den richtigen Tarif an Leistungen abgedeckt hat, was man aus eigenem Ermessen denn alles für sein Leben gebrauchen kann. Das sollte wirklich jedem bewusst sein, denn es machen immer noch leider Gottes viele, viele Versicherte den Fehler, dass die Versicherten „mal eben so” nach einer privaten Krankenversicherung (PKV) suchen und die nächst beste private Krankenversicherung (PKV) dann abschließen, die sie als Allererstes finden, das ist leider ein Trend, den man auf dem Feld der privaten Krankenversicherungen (PKV) beobachten kann, ohne jeden Zweifel.
25. August 2008
Viele private Krankenversicherungen (PKV) wollen mit ihren nun noch sehr preiswerten Beiträgen die deutschen Versicherten dazu überreden, in diesem Jahr noch wechseln und damit eine Menge Geld sparen zu können. Die Gretchenfrage in dem Fall muss auf jeden Fall lauten: Lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) noch in diesem Jahr, oder lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) nun doch wohl eher auf keinen Fall?Viele Experten sagen: Wer seine private Krankenversicherung (PKV) noch im laufenden Jahr wechseln möchte, dem bleibt nicht viel Zeit, um Geld zu sparen.
Das mag unter anderem daran liegen, dass auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Bestandszeit von anderthalb Jahren man seine private Krankenversicherung (PKV) ohne jede Angabe von Gründen bis zur Beendigung des übernächsten Monats kündigen kann. Wer also im Juli noch seine Kündigung ausspricht, ist bis Ende November in seiner bisherigen privaten Krankenversicherung (PKV) privat versichert und dann ab Dezember als Mitglied in seiner neuen privaten Krankenversicherung (PKV) privat versichert. Für den Zeitraum von 8 Wochen bezahlt der privat Versicherte in dem Fall noch den günstigeren Beitrag der neuen privaten Krankenversicherung (PKV), und dann im Anschluss an diese zeitliche Frist greift der einheitliche Beitrag. Man sieht also schon als Laie, dass bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) im Großen und Ganzen nur sehr, sehr geringe Sparmöglichkeiten für den privat Versicherten bestehen, das ist nun de facto nicht so einfach von der Hand zu weisen und sollte bei einem angedachten Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) auf jeden Fall in die Überlegungen mit einbezogen werden, keine Frage. Wer im Grunde genommen mit den Tarifen seiner privaten Krankenversicherung (PKV) vollends zufrieden ist, dem ist nur dazu zu raten, dass er erst mal Mitglied in seiner bisherigen privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben sollte, weil man durch einen Wechsel dann direkt für 18 Monate auf Grund der so genannten Bindungsfrist an die neue private Krankenversicherung (PKV) gebunden ist.
Wenn man dann merkt, dass die neue private Krankenversicherung (PKV) den Vorstellungen von Dingen wie zum Beispiel, Tarif, Service, Beiträge, Altersrückstellungen und Leistungsumfang doch nicht genügt, kann man erst nach Ablauf der erwähnten Bindungsfrist wieder kündigen, weil man die Kündigungsfrist einhalten muss, das ist nun mal so.
25. August 2008
Nicht erst nächstes Jahr, schon in diesem Sommer greifen die ersten Maßnahmen der Reform, die gesetzliche Krankenversicherungen (GLV) wie auch die privaten Krankenversicherungen in gleichem Maße betrifft und eine Hülle und Fülle von innovativen Neuerungen und Änderungen auf diesem Gebiet mit sich bringt, keine Frage. Zum 1. Juli sind mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Eine der Änderungen ist zum Beispiel, dass der Pflegebeitragssatz im Rahmen der Pflegereform um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozentpunkte steigt, Personen ohne Kinder müssen ab nun 2,2 Prozent bezahlen. Die Pflegesätze werden zum ersten Mal seit Beginn der Pflegeversicherung, die im Jahr 1995 ihren Anfang nahm, angehoben. Neu ist zudem auch die so genannte unbezahlte Pflegezeit, die bis hin zu einem maximalen Zeitraum von 6 Monaten in Anspruch genommen werden. Pflegeheime werden in drei Jahren jedes Jahr unangemeldet kontrolliert. Außerdem sollen Versicherte in mehr Infos in Bezug Pflegeleistungen erhalten können, auch das ist schon beschlossene Sache und ein beruhigender Umstand für alle versicherten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Trotzdem sollte man nicht unbedacht sein und über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in aller Ruhe nachdenken. Das raten Experten, die sich auf dem Gebiet der Krankenversicherungen auskennen und sich mit den Bedingungen des Markts auseinander setzen. Auf Grund der neuen Bestimmungen in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder können Eltern ihre Sprösslinge im Großen und Ganzen bis zu 10x auf Kosten ihrer Krankenversicherung untersuchen lassen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Kinder ab nun schon nach ihrer Geburt mindestens in 1x im Jahr wegen der Früherkennung von Krankheiten von einem Arzt untersucht werden. Dies soll auch dazu dienen, Fälle von Kindesmisshandlung zeitig erkennen und darauf reagieren zu können. Eine gute „Begleiterscheinung”, ganz ohne jede Frage.
22. August 2008
Versicherungen sind schon immer ein heißes Eisen gewesen. Die nun anstehende Reform, die sich auf den Versicherungsvertragsgesetz auswirken wird, ist mit Fug und Recht zum Jahreswechsel eine kleine Revolution. Es bestehen eine Hülle und Fülle an zahlreichen Verbesserungen, die für neue Kunden ab dem kommenden Jahr wie auch für alle Bestandskunden, die schon Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind, und wird in jedem Fall ab dem Kommenden Jahr 2009 in Kraft treten. Als erstes folgt nun eine gewisse Informationspflicht für die Krankenversicherungen (KV), die auf dem deutschen Markt zu finden sind. Die KV haben nämlich die Pflicht, dass ihre Mitglieder schon jetzt umfassend und sehr ausführlich beraten werden. Alle noch so kleinen Infos und auch Modalitäten rund um die privaten Krankenversicherung und deren Vertrag müssen den Versicherten offenkundig gemacht werden und in aller Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt erklärt worden sein, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Reform greift. Man kann auf eine Beratung als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung verzichten, das ist zwar durchaus möglich und im Bereich des Machbaren. Das sollte man aber nicht tun, die Beratung sollte schon auf jeden Fall von jedem, der Mitglied in einer privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Dessen sollte man sich schon bewusst sein: Wer auf die Beratung durch seine privaten Krankenversicherung verzichtet, der hat später denn eventuell ganz schön Pech gehabt, denn auch auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherungen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so ist das nun mal.
22. August 2008
Die deutsche Regierung hat den Plan, in Bezug auf die Wechselmodalitäten, wenn es um die private Krankenversicherung (PKV) geht, den privat Versicherten bei einem Wechsel von der einen privaten Krankenversicherung (PKV) in eine andere private Krankenversicherung deutlich zu erschweren. In Kooperation haben das Finanz- und das Gesundheitsministerium schon jetzt entschieden, und das ganz am Anfang, dass man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei einem Wechsel zuerst einmal für die nächsten beiden Jahre ihrer Versicherungslaufzeit auf einem in der Regel nicht automatisch besseren und/oder attraktiveren Basistarif verbleiben muss, das wurde so von der Bundesregierung fest gelegt. Erst nach diesen zwei Jahren ist ein Wechsel in einen der anderen Tarife wieder möglich. Der Basistarif existiert aus dem Grund, weil die privaten Krankenversicherungen (PKV) im Zug der Gesundheitsreform zur Definition eines solchen Tarifs aufgefordert wurden. In der Regel findet man in solchen Basistarifen meistens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stehen vor allen Dingen denjenigen zur Verfügung, die davor den Versicherungsschutz verloren haben. Auf Grund der Option in eine private Krankenversicherung (PKV), wenn man den Basistarif benutzt hat, steht es Mitgliedern frei, in eine neue private Krankenversicherung (PKV) und damit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Einige Krankenkassen fürchten deswegen das Abwandern und Kundenverluste daher. Daher gibt es Experten der Branche, die sich auf Änderungen geeinigt haben, womit allzu große Wechselbewegung durch die verstärkten Mitnahmen von Rücklagen aufgefangen werden, was viele Mitglieder, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, sehr freut. Eine gute Regelung, die auf keinen Fall zu einer Wettbewerbsverzerrung unter den Krankenkassen führt und vielmehr eine Art Wettbewerb forciert wird, was auch ebenfalls Teil des Plans rund um die Reform ist.
21. August 2008
Wenn man ins Krankenhaus muss, ist dass immer eine dumme Sache, ohne Frage. Hat man dann allerdings keinen Schutz als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) , muss man alle Kosten wie zum Beispiel für Fernsehen, Radio, Internet sowie Telefon selber tragen, Hat man dagegen als gesetzliche versicherter Patient eine Versicherung über Krankenhaustagegeld abgeschlossen, kann man die Kosten, die sich schnell zu einer hohen Summe summieren können, schon gleich viel besser abdecken. Hat man also eine über Krankenhaustagegeld abgeschlossen, übernimmt die Versicherung wegen dem Krankenhaustagegeld die Kosten für die Versicherten und macht so den Zeitraum, den man im Krankenhaus verbringen muss, um einiges einfacher, vor allen Dingen, wenn man den Umstand bedeckt, dass man mit Hilfe von solch einer Krankenhaustagegeldversicherung auch noch weitere Dinge abdecken kann, wie zum Beispiel die Begleichung von Taxikosten für die Ehefrau bei einem Besuch im Krankenhaus, das Gehalt für eine Aushilfe für die Hausfrau und Mutter, die im Haushalt dann hilft, Kosten für Besuche in entlegenen Krankenhäusern oder die Bezahlung der vom Gesetzgeber fest gelegten10 Euro pro Tag, die man bei einem stationären Aufenthalt berappen muss. Eine Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt für einen jeden Tag eines stationären Aufenthalts einen festen Betrag. Die Summen für die Versicherung über das Krankenhaustagegeld werden unabhängig von bestehenden Kosten gezahlt, es reicht, wenn man der Versicherung, bei der man die Versicherung über das Krankenhaustagegeld abgeschlossen hat, einen Beleg des zuständigen Krankenhauses in Bezug den eigenen Aufenthalt dort zukommen lässt, und schon wird die Versicherung über Krankenhaustagegeld gültig. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann man für Kosten einsetzen, die nur peripher mit dem eigentlichen stationären Aufenthalt zu tun haben, wie zum Beispiel die bereits oben erwähnten Kosten wie Fahrtkosten. Eine Krankenhaustagegeldversicherung sollte genau genommen für jeden gesetzlich Versicherten Sinn machen, so dass eine Krankenhaustagegeldversicherung, die man bei einem Anbieter ab zu schließen gedenkt, sich im Fall eines längeren Aufenthalts in einem Krankenhaus auf jeden Fall rechnet für den Nutznießer dieser Zusatzversicherung, denn diese Versicherung hilft auf alle Fälle dabei, vermeidbare Kosten abzudecken und aufzufangen.
21. August 2008
Die bald anstehende neue Gesundheitsreform bringt eine Hülle und Fülle von Veränderungen mit sich, die sich auch auf den Sektor der privaten Krankenversicherung (PKV). Wechselt man nämlich zum Beispiel nach der Reform seine private Krankenversicherung (PKV), muss man bei der neuen PKV erst einmal im Basistarif verweilen. Dieser Basistarif birgt aber bloß nur einen Versicherungsschutz, der mit dem Tarif vergleichbar ist, der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gültig ist. Der Versicherte muss also während der so genannten Mindestverweildauer von 18 Monaten auf seine bisherigen Vorteile als Privatpatient verzichten. Zudem soll der monatliche Beitrag, der für den Basistarif fällig wird, wohl um die 500 Euro angesiedelt sein, so dass er dadurch um einiges teurer sein wird als andere Tarife, und das, obwohl der Übertragungswert angerechnet wird. Auch auf Grund dieser Tatsache werden wohl nicht besonders viele Privat Versicherte ihre private Krankenversicherung (PKV) im ersten Halbjahr 2009 wechseln, das wird es wohl definitiv nicht geben, denn darauf zu warten, einen Anteil seiner Alterungsrückstellung bei einem Wechsel in die neue private Krankenversicherung (PKV) zu transportieren, lohnt sich aus oben genannten Gründen nicht so besonders. Ähnlich verhält es sich für besser verdienende Angestellte, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, wenn sie Anfang 2009 das erste Mal in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Denn wer ab dem kommenden Jahr 2009 das erste Mal Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden will, muss sich mit sehr hohen Beiträgen zufrieden geben, denn die privaten Krankenversicherungen (PKV) werden ab 2009 für ihre Mitglieder deutlich teurer, wenn es um die Höhe der monatlichen Beiträge geht. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherungen (PKV) kann man die gesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen, wenn sie man in eine andere private Krankenversicherung (PKV) wechselt. Das birgt natürlich auch Vorteile. So können zum Beispiel ältere Versicherte ohne Probleme ihre private Krankenversicherung (PKV) wechseln, ohne auf ihre gesparten Altersrückstellungen verzichten zu müssen. Allerdings hat das zudem einen Preis treibenden Effekt, denn nun sind die privaten Krankenversicherungen (PKV) dazu gezwungen, das so genannte Wechselrisiko von Anfang an in die Beiträge mit einzurechnen.
08. August 2008
Alle Mitglieder der privaten Krankenversicherungen (PKV) verfolgen die Diskussion um die neue Reform im deutschen Gesundheitswesen, die ab dem kommenden Jahr greifen wird, mit einem gesteigerten Interesse, denn Schwarzmaler reden sogar schon von dem Ende der privaten Krankenversicherungen (PKV) , was bei privat versicherten Patienten nun für Unruhe sorgt, und das nicht zu knapp. Allerdings haben sich die Gemüter schon wieder um einiges beruhigt, wenn es um die privaten Krankenversicherungen (PKV) geht. Bei den privaten Krankenversicherungen kann man als Versicherter also wieder durchatmen. Um die beste private Krankenversicherung (PKV) für sich zu finden, sollte man einen kostenlosen Vergleich anfordern. Bei einer privaten Krankenversicherung. Kann man mit einer überdurchschnittlichen Leistung und risikogerechten Beiträge rechnen, damit sind die privaten Krankenversicherungen (PKV) immer seit eh und je verbunden gewesen. Zudem sorgt die Nachricht für eine gewisse Beruhigung unter den privat Versicherten, dass alle private Krankenversicherungen einen so genannten Basistarif anbieten müssen, das ist eine der aus der Gesundheitsreform stammenden für 2009 geplanten Änderungen in diesem Bereich des deutschen Gesundheitswesens, auch wenn es sich auf keinen Fall dabei um eine populäre Maßnahme handelt. Das erkennt man daran, dass der Verband der privaten Krankenversicherungen gegen den Basistarif Klage erhebt. Bislang sieht es aber so aus, dass die privaten Krankenversicherungen (PKV) den Basistarif aber auf jeden Fall für wechselwillige Interessenten ab dem Januar 2009 anbieten müssen. Mitglieder, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen sich ebenfalls auf Änderungen einstellen, denn die so genannten neuen Gesundheitsfonds, in den in Zukunft die Beiträge gesammelt werden und dann an die einzelnen gesetzlichen Kassen ausgezahlt werden, werden das Resultat inne haben, dass für das Gros der gesetzlich Versicherten die Auswirkungen der Gesundheitsreform aller Wahrscheinlichkeit nach mit höheren Beiträgen verbunden sein. So ist es auch unter anderem zu verstehen, dass die Mitglieder in den privaten Krankenversicherungen (PKV) auch auf die kommende Bundestagswahl achten werden, denn so wie es aussieht, boxt sich die Gesundheitsreform in der großen Koalition durch, so dass Mitglieder der privaten Krankenversicherung ihre exponierte Stellung wohl weiterhin behalten können.
06. August 2008
Auf Grund der vielen Änderungen und des Näherkommens der Gesundheitsreform bestehen eine Hülle und Fülle an Ungereimtheiten in dem Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV). Eine dieser Unklarheiten ist der Fakt, dass zum Beispiel die Modalitäten für einen Wechsel oder für eine Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) noch nicht ganz genau geregelt sind, obwohl im Grunde genommen eigentlich alles beim Alten bleibt und sich zunächst einmal nicht so besonders viel ändert. Wie bis dato üblich kann man auch in der Zukunft seine private Krankenversicherung auf zwei verschiedene Arten und Weisen wechseln, denn man kann entweder mit Hilfe einer Kündigung, die mindestens 3 Monate vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahrs erfolgt, nach der Beendigung der so genannten Mindestvertragsdauer seine private Krankenversicherung (PKV) kündigen. Die zweite Art und Weise besteht aus der Option, mit Hilfe einer so genannten außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Das geht in dem Fall, wenn bei der privaten Krankenversicherung (PKV), bei der man Mitglied ist, eine Beitragserhöhung oder auch eine Leistungskürzung zum Zeitpunkt der Erhöhung von Statten geht. Allerdings geht es bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen (PKV) auch darum, dass man ja den größten Teil seiner Alterungsrückstellung, also die so genannte Wechselleistung zu der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) transportieren will. Das geht aber nur über den Basistarif, und dadurch ist es dann bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen (PKV) etwas komplizierter. Wenn man sich die Wahl des Basistarifs ansieht, dann sieht man, dass wird die Altersrückstellung als Beitragsermäßigung in die neue private Krankenversicherung (PKV) mit einfließt und somit auch auf jeden Fall berücksichtigt wird, so viel steht heute schon auf jeden Fall fest. Die Beitragsreduzierung fällt in dem Fall allerdings recht niedrig aus, da sie de facto nicht die tatsächliche Alterungsrückstellung ist, sondern nur ein an dem Basistarif orientierter Wert. Aber es ist Land in Sicht, und die deutsche Bundesregierung trägt ihren Teil dazu bei, indem sie verfügt hat, dass die relevante Verweildauer zur Anrechnung der „Alterrückstellung” ein Minimum von 18 Monaten aufweisen muss. Dies ist ähnlich wie bei der so genannten Bindefrist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
06. August 2008
Bei einem Wechsel der PKV muss man eine Vielzahl von Bedingungen, Gesetzen und Modalitäten um Auge behalten. Es können zum Beispiel Krankheiten, die während der Mitgliedschaft in der bis dato als Partner bestehenden Versicherung zum Vorschein gekommen sind oder gerade anfangen, bevor ein Vertrag mit einer neuen Versicherung zu Stande kommt, als so genannte risikoreiche Vorerkrankung eingestuft werden und so in einigen Fällen dazu führen, dass man von der neuen Versicherung wegen Gesundheitsstörungen und körperlichen Schäden als Mitglied abgelehnt werden kann. Daher muss man den Antrag auf eine Mitgliedschaft auf jeden Fall wahrheitsgemäß ausfüllen. Man muss zum Beispiel alle bisherigen stationären Aufenthalte und Heilbehandlungen der letzten Zeit der neuen Krankenversicherung (KV) in dem Aufnahmeantrag angeben. Die Versicherung entscheidet dann im Anschluss daran, ob die mitgeteilten Risiken wie zum Beispiel bestehende Krankheiten zu normalen Bedingungen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden können oder ob der Beitrag auf Grund dessen um einen gewissen Risikozuschlag erhöht werden muss. Zudem taucht in dem Fall die Frage auf, ob es eine Krankheit in der Situation als nicht mehr tragbar gilt und deshalb von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden muss. Es gibt also eine Menge zu beachten, wenn man sich mit den einzelnen Krankenversicherungen auseinander setzen will. So muss man zum Beispiel auch ebenfalls wissen, dass durch die Vertragsdauer auch die tariflichen Leistungen zum Vorteil des Versicherten ansteigen können – ein Punkt, denn viele Versicherte nicht in ihre Überlegung mit einfließen lassen, wenn sie sich überlegen, ob sie ihre Versicherung wechseln sollen oder eher nicht. Dabei sollte man sich als Laie unbedingt auch an einen Fachmann wenden, der sich auf dem Gebiet der Krankenversicherungen bestens und sehr umfassend natürlich auskennt, und bei dem man dadurch die beruhigende Gewissheit hat, dass man sehr gut und vor allen Dingen auch ausreichend über die komplizierten Bedingungen in Kenntnis gesetzt und aufgeklärt wird, die es auf dem Markt der KV in Deutschland zu finden gibt. Auf solch eine Beratung durch einen Experten sollte man auf gar keinen Fall verzichten, so viel ist wohl auf jeden Fall sicher.
05. August 2008
Viele privat Versicherte denken in diesen Tagen darüber ernsthaft nach, ob sie ihre private Krankenversicherung noch in diesem Jahr oder erst im kommenden Jahr 2009 wechseln sollen, denn es gibt viele noch offene Fragen, ob man seine laufendeprivate Krankenversicherung schon jetzt oder erst nächstes Jahr wechseln sollte. Dabei kommt es unter anderem auch darauf an, wie es dann exakt mit der Mitnahme der bereits erwirtschafteten Altersrückstellungen aussehen mag. Das ist aber nur eine der unzähligen Fragen, die man sich stellt, wenn man seine private Krankenversicherung PKV wechseln will. Wenn man mit seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr zufrieden ist, kann man im kommenden Jahr zu Beginn die Option, die bislang gesammelten Altersrückstellungen partiell in die neue PKV mit zu nehmen. Aber warum sollte man nicht schon im laufenden Jahr 2008 seine private Krankenversicherung wechseln soll, um so einen Wechsel der PKV zu machen? Denn in dem Fall kann man noch eine deutlich bessere PKV bekommen, wenn man seine private Krankenversicherung wechselt. Ab 2009 gilt dann, dass die angesammelten Altersrückstellungen im neuen Basistarif stets mitgenommen werden dürfen. Somit steht fest, dass man die „gesparten” Altersrückstellungen zu einem Teil mitnehmen darf. Wenn man schon seit geraumer Zeit Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, hat man in der Regel schon eine gute Summe in Bezug auf Altersrückstellungen angesammelt. Wartet man bis nächstes Jahr mit einem Wechsel, muss man sich auf jeden Fall auf eine Erhöhung der Beiträge einstellen. Will man also die private Krankenversicherung wechseln, muss man nicht nur auf den Beitrag und an die Leistungen achten, denn diese Punkte sind zwar auch sehr wichtig, wenn man die richtige private Krankenversicherung finden will, bei der man gerne privat versichert sein möchte. Man sollte sich die Leistungen und die Beiträge genau anschauen und einen guten, gründlichen und gewissenhaften PKV Vergleich anstellen, damit man nicht auf Lockangebote reinfällt, die manche privaten Krankenversicherungen benutzen, um an neue Kunden zu kommen.
05. August 2008
Die privaten Krankenversicherungen können einen sehr großen Zulauf verzeichnen, was nicht überraschend ist, denn die Tarife sind attraktiv, die Leistungen umfangreich und die monatlichen Beiträge sind individueller, so wie das bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht der Fall ist. Allerdings kann nicht jeder die Option nutzen, sich privat zu versichern. Wer sich privat versichern kann, um eine private Krankenversicherung zu haben muss die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, sofern er nicht Künstler, Student, Beamter, Selbstständiger oder Freiberufler ist, sondern zu den besser verdienenden Angestellten zu zählen ist, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind. Aber wie gesagt: Beamte, Freiberufler, Künstler, Selbstständige und Studenten können recht unkompliziert in eine private Krankenversicherung wechseln. Dabei hilft ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen, den Überblick zu behalten, denn knapp 50 Versicherungsgesellschaften bieten in Deutschland unterschiedliche private Krankenversicherungen mit verschiedenen Tarifen und komplizierten Tarifkombinationen an. So ist es als Laie schwierig, sich in der großen Menge Auswahl ohne Hilfe zu Recht zu finden. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen hilft dabei, eine Idee zu bekommen, welchen man aus der Vielzahl von Tarifen wählen will, die es auf dem deutschen Versicherungsmarkt zu finden gibt, Zudem muss man auch an eine evtl. Selbstbeteiligung denken, und an die Tatsache, dass es für gewisse Berufe spezielle Sondertarife. So können sich zum Beispiel Ärzte und Apotheker speziell privat versichern. Wenn man in eine private Krankenversicherung eintreten will, muss man sich im Vorfeld einer so genannten Gesundheitsprüfung unterziehen. Schon in Antrag muss man Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen, die man auf alle Fälle wahrhaft und aufrichtig ausfüllen sollte, denn sonst kann es sein, dass man nicht aufgenommen wird. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird zudem eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Wenn man Vorerkrankungen hat, sollte man besser gleich mehrere Anträge stellen, denn wenn auf Grund der Vorerkrankungen schon eine private Krankenversicherung abgelehnt hat, muss man die Ablehnung bei einem kommenden Versicherungsantrag angeben. Am besten fragt man seinen Arzt über seine Vorerkrankungen, so dass man den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen kann, denn sonst kann es sein, dass man Sie seinen Versicherungsschutz gefährden kann.
04. August 2008
Die nächste Gesundheitsreform wirft ihre Schatten schon weit voraus. Unter anderem wird es ein Krankentagegeld für Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Bedingt durch die Gesundheitsreform wird es so einige Veränderungen geben, denn außer einem einheitlichen Beitragssatz für sämtliche Versicherung ab dem kommenden Jahr 2009 müssen sich primär die Freiwilligen in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wie Freiberufler, Künstler oder Selbstständige zum Beispiel auf Änderungen einstellen. Ab Januar 2009 bekommen diese Personen kein Krankentagegeld mehr. Der bislang gültige Anspruch auf eine Weiterzahlung des Lohns bei einem Krankheitsfall wird durch die Gesundheitsreform am 31.12.2008 ein Ende gesetzt. Es gibt aber auch Ausnahmen, und die sind darin zu finden, dass ein Versicherter in einen so genannten Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln kann, denn die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten schon seit April 2007 die Option, als Versicherter in einen Wahltarif zu wechseln. Zu diesen Tarifen sind gewisse Tarife zu zählen, die besondere Versorgungsarten wie die Teilnahme an gewissen Versorgungsverträgen beinhalten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten zudem auch noch so genannte Selbstbehalttarife in einer gewissen Höhe und einen so genannten Kostenerstattungstarif an. Sämtliche gesetzliche Krankenversicherungen sind verpflichtet, müssen ihren Mitgliedern besondere so genannte Hausarzttarife an zu bieten. Hierbei ist die Teilnahme an diesen Modellen immer auf einer freiwilligen Basis für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Der negative Aspekt im Bereich der Wahltarife ist, dass man eine vertraglich Bindung für die Dauer von ganzen drei Jahren eingehen muss und auf ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragsanpassung verzichten muss, so dass das eigentliche Recht, die Kasse zu wechseln, für diese Zeit komplett ausgeschlossen ist. Um dem aus dem Weg zu gehen, bleibt nur die Alternative, bei einer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung wie zum Beispiel eine Versicherung im Bereich der Krankentagegeldversicherung ab zu schließen. Man kann aber auch direkt in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn sich ein Wechsel für einen persönlich denn rechnet und damit lohnt. Klar ist auf jeden Fall, denn dieser Fakt steht unumstößlich fest, dass mehr und mehr Selbstständige, Künstler, Freiberufler, Beamte und besser verdienende Arbeitnehmer wie zum Beispiel Akademiker, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis versichert sind, über einen Wechsel in eine der deutschen privaten Krankenversicherungen mehr als nur kurz nachdenken werden. Denn bei einer privaten Krankenversicherung hat man zumindest die Gewissheit, seinen Tarif selbst definieren zu können. Somit bestimmt man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung durch die Wahl der Leistungen, die man in den Tarif aufnehmen will, die Höhe der monatlichen Beiträge selbst, die man an seine private Krankenversicherung zahlen muss. Als Faustregel gilt: Je umfangreicher die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind, umso höher sind die monatlichen Beiträge, die man an seine private Krankenversicherung zahlen muss. In einer gesetzlichen Krankenversicherung hat man diese Einflussmöglichkeiten nicht, da ist man von den Bestimmungen, die gelten, abhängig. Summa summarum ist es also definitiv kein Wunder, dass mehr und mehr Versicherte in Deutschland einen Wechsel in eine PKV in Betracht ziehen, auch wenn sie man höhere Monatsbeiträge an die private Krankenversicherung zahlen muss.
04. August 2008
Eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben trotz der kürzlich erfolgten Gesundheitsreform ihre Beiträge steigen lassen. Ebenso sind einige der privaten Krankenversicherungen bei den Beiträgen gestiegen und sind somit um einiges teurer für den oder die Versicherten geworden. Wenn man davon betroffen ist, dann kann man ein juristisch fixiertes Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das ist die Möglichkeit für einen Versicherten, die private Krankenversicherung zu wechseln oder auch für einen gesetzlich Versicherten, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Klar ist: Kein Mensch liegt gerne im Krankenhaus. Daher ist es wichtig, dass man sich im Falle des Falles im Krankenhaus auch wohlfühlt und die Gewissheit zudem hat, die beste medizinische Versorgung zu erhalten, die einem als Privatpatient auch definitiv zu steht. Man kann sich von jeder privaten Krankenversicherung in der Regel kostenlos und unverbindlich beraten lassen und so die privaten Krankenversicherung finden, die de facto die günstigste und individuell gesehen die beste private Krankenversicherung ist. Man muss genau eruieren, ob sich ein Wechsel für einen persönlich auf jeden Fall lohnt. Dabei bleibt die Gretchenfrage bestehen: Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Mehr als sechs Siebtel der deutschen Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Alle Anderen haben das Glück, dass sie sich frei entscheiden können, ob sie sich bei einem Versicherer privat versichern wollen. Für eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung sprechen unumstößlich die Leistungen, die in den Tarifen fest gelegt werden. Man hat viele Vorteile als Privatpatient, wenn man im Krankenhaus untergebracht werden muss, zum Beispiel das Recht auf eine persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder auf die eine Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. Zudem hat man bei einer privaten Krankenversicherung auch die Option, dass man seine Kinder im Fall eines notwendig gewordenen stationären Aufenthalts begleiten kann. Wenn man es in seinem Tarif bei der privaten Krankenversicherung verankert, kann man auch eine so genannte Kostenübernahmeerklärung zur Unterbringung in seinem Vertrag fixieren lassen. Außerdem bieten mehr und mehr Versicherer, die eine private Krankenversicherung an den Mann bringen wollen, attraktive Modelle für Azubis, Studenten und Schüler an. Ein weiterer Vorteil einer privaten Krankenversicherung und immer abhängig vom gewählten Tarif ist es, dass die private Krankenversicherung nicht bloß die Kosten erstattet, sondern man darf sich einer besonderen Behandlung beim Besuch seines Arztes gewiss sein, denn die privaten Krankenversicherungen bezahlt die ärztlichen Leistungen um einiges besser als dies bei den gesetzlichen Kassen der Fall ist. So ist es auch kein Wunder, dass man im Warteraum beim Arzt nur kurz Platz nehmen muss, wenn man den Vorteil genießt, Privatpatient zu sein. Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung wird in den meisten deutschen Praxen die Wartezeit durch diesen Status um einiges verkürzt. Ob man aber wirklich in eine private Krankenversicherung wechseln sollte und ob diese die bessere Wahl ist, hängt besonders davon ab, wie es mit der persönlichen beruflichen und privaten Lebensplanung aussieht. Will man zum Beispiel bald mit einem Familienzuwachs planen, muss man das in seine Überlegungen mit einbeziehen. Kinder kann man bei einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung mit einem zusätzlichen Betrag mit versichern lassen. Wenn die Kinder dann eine Ausbildung beginnen oder ein Studium in Angriff nehmen, werden sie in der Regel selbst versichert. Hat man allerdings vor, mindestens drei Kinder zu bekommen und/oder will der Partner in dem Fall dann aufhören zu arbeiten, so ist man in einer gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel besser abgesichert. Summa summarum kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung in der Regel am ehesten für Selbstständige Freiberufler, besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, Künstler und Beamte eine überlegenswerte Lösung sein kann. Man muss auch immer darüber nach denken, was passiert, wenn man aus irgendeinem Grund auf ein Mal berufsunfähig wird. Was macht man denn dann? Statistisch gesehen passiert es jedem fünfte Angestellten, dass er bedingt durch einen Unfall und/oder eine Krankheit in Frührente gehen muss, da er durch das Resultat seines Unfalls bzw. der Krankheit den eigenen Lebensunterhalt bis hin zur Rente nicht mehr selbst bestreiten kann. Ist man vor dem Jahr 1961 geboren, sollte man definitiv eine so genannte Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. In Deutschland gibt es nämlich den Anspruch auf eine Rente bei Berufsunfähigkeit nicht mehr, und daher kann man schnell ohne eine zusätzliche private Absicherung in eine finanzielle Bredouille geraten, keine Frage. Der Prozentsatz der Fälle von Berufsunfähigkeit (BU), die durch Unfälle hervor gerufen wird, ist eher gering, wie die Untersuchungen der privaten Krankenversicherung aufzeigen. Primär handelt es sich bei den meisten BU um Fälle von Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden und auch zu großen Teilen um nervliche sowie psychische Erkrankungen. Ebenfalls führen viele Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten zu einer BU und zwingen den Arbeitnehmer so, dass er ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Berufsleben in Kauf nehmen muss. Zusätzlich zu einer Krankheit ist man bei einer BU auch noch zu allem Überfluss von finanziellen Sorgen geplagt, wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abgeschlossen hat. Daher sollte man auf jeden Fall eine BUV abschließen, weil klar sein sollte, dass man mit einer rechtzeitigen sowie ausreichenden Absicherung gut für den Fall der Fälle abgesichert ist. Das sollte bei einem Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung auf keinen Fall vernachlässigt werden. Um zu wissen, welche Optionen man hat, um für den Fall der Fälle ausreichend und wirklich gut abgesichert zu sein, sollte man über die so genannte selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Zusatzversicherung bezahlt dann den Lebensunterhalt des Versicherten, wenn man seine berufliche Leistung nicht mehr bringen kann. Eine zusätzliche Option, um sich ausreichend ab zu sichern, kann eine so genannte BUV mit Kapitalaufbau sein, welche man am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommt und damit zugleich eine Altersvorsorge in den Händen hat, weil man sich nicht nur gegen BU abgesichert hat, sondern auch ebenfalls noch für das Alter vorsorgt. Egal ob man eine pure Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder ob man eine Zusatzversicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung oder in Form von einer Lebensversicherung abschließt, man kann Absicherung für kleine Beiträge bekommen und hat damit für eventuell Notfälle für das eigene Wohlergehen Vorsorge getroffen. Welche Absicherung man will und ob die eigene private Krankenversicherung ausreichend ist, sollte man von einem Fachmann überprüfen lassen.
01. August 2008
Wer in den heutigen Tagen eine private Krankenversicherung sucht, und die Suche danach ist de facto sehr aufwendig und auch anstrengend, wird schnell heraus finden, dass die Suche nicht wirklich Spaß macht und sich als recht trocken erweisen wird. Denn die Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung ist umfangreich, denn es gibt in Deutschland mehr als 50 Gesellschaften, die mit mehr als 5mal so vielen Tarifen eine private Krankenversicherung anbieten, so dass sich der Suchende sorgfältig, genau und gewissenhaft entscheiden muss. Auch über diverse Selbstbeteiligungen, eine Vielzahl von diversen Bausteinen wie zum Beispiel Altersrückstellungen, Krankenhaustagegeld, Zahnersatz, Sehhilfen, Kuren, Krankentagegeld und vieles mehr muss man sich einen genauen und sorgfältigen Überblick über die Leistungen und Modalitäten der einzelnen privaten Krankenversicherungen verschaffen, denn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist nicht mal eben so ein Kauf, sondern sollte eine Entscheidung für das Leben sein. Bei einer privaten Krankenversicherung geht es also um die Wahl eines lebenslangen Produkts, und um eine gute Wahl treffen zu können, mit deren Ergebnis man dauerhaft zufrieden und glücklich ist, sind Sorgfalt und Fleiß von Nöten. Da alle Suchenden nach einer privaten Krankenversicherung und auch diejenigen Versicherten, die schon Mitglied in einer privaten Krankenversicherung und damit privat versichert sind, aber nur ihren Versicherungsschutz überprüfen wollen, bieten die Vergleichsmöglichkeiten, die man gerade im Internet über die privaten Krankenversicherungen finden kann, eine brauchbare und dankbare Hilfe. In diesen Portalen kann man einzelne private Krankenversicherungen sehr gut miteinander vergleichen. Es existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten, ineinander greifenden Modulen, und die private Krankenversicherung der eigenen Wahl kann finden, weil im Internet immer umfangreichere Vergleichsangebote wie zum Beispiel eine kostenfreie Krankenversicherungsanalyse. Dieser Vergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen mit den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt jedem Versicherten die Option eine Menge an Geld sparen zu können, aber trotzdem auch noch um einiges besser abgesichert zu sein.Wer also die immense und auch große Anzahl von privaten Krankenversicherungen, abgekürzt meist auch als PKV bezeichnet, genau einem umfassenden PKV Vergleich unterzieht, und sich die Versicherungen explizit anschaut und miteinander vergleicht, die die privaten Krankenversicherungen anbieten Bei diesem PKV Vergleich sollte man auf jeden Fall beachten, dass sich hier im Gesundheitsbereich zum Teil recht signifikante Unterschiede in den Beiträgen als auch in den Leistungen erfolgt sind. Eine private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern die Option, sich in Bezug auf gewisse selbst gewählte Risiken in dem Tarif m den die jeweilige private Krankenversicherung anbietet, ab zu sichern. Abhängig von den Tarifen werden aus diesem Grund deutlich mehr und Leistungen ermöglicht, als dies den gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Man hat also die Wahl, ob man bei einem geringerem Leistungsumfang weniger Beiträge zu seiner private Krankenversicherung bezahlen muss oder ob man hohe Beiträge in Kauf nehmen will, dafür aber die Gewissheit zu haben, dass man bei höchst möglichem Versicherungsschutz im Ernstfall großzügig abgesichert sein kann. Der Versicherungsschutz für Angestellte mit einem Gehalt, dass sich unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze ansiedelt, und die zudem noch gegenwärtig gesetzlich pflichtversichert sind, können mit einer privaten Zusatzversicherung, wie es zum Beispiel unter anderem die Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte ist, ihren Versicherungsschutz deutlich und wesentlich verbessern. Ein Versicherungsvergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen hilft dem Verbraucher dabei, sich einen persönlichen und allumfassenden Überblick zu verschaffen. So kann man genau sehen, wo man die eigene Gesundheit durch eine zusätzliche Krankenversicherung absichern kann und vor allen Dingen sollte. Zudem kann man als Zusatzversicherung die bekannteste Variante der Zusatzversicherungen wählen: Man kann sich mit einer Auslands-Krankenversicherung bei einer Auslandsreise durch eine private Krankenversicherung absichern lassen. Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollte man sich einer sorgfältigen Recherche des deutschen Markts der privaten Krankenversicherungen bedienen, und dabei eine Einbeziehung aller relevanten und auch verfügbaren Daten nicht außer Acht lassen. Natürlich kann man auch auf keinen Fall im Gebiet der privaten Krankenversicherungen eine Garantie zur Vollständigkeit geben, weil sich die Bedingungen, Faktoren und Parameter bei den privaten Krankenversicherungen permanent, zum Teil sogar täglich ändern.
01. August 2008