Tagesarchiv für den 24. Juli 2008

Die private Krankenversicherung: Was sollte in einer persönlichen Mitgliedschaft auf jeden Fall im Tarif enthalten sein?

In der heutigen Zeit, bei der aus auf dem Sektor der Gesundheit in Deutschland viele Veränderungen gibt, gibt es auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) einiges zu beachten. Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen will, sollte man darauf achten, dass gewisse Basiselemente auf jeden Fall in der eigenen privaten Krankenversicherungen enthalten sein sollten. Dazu gehört zum Beispiel ein unbegrenzter Schutz in Europa mitsamt einem Rücktransport, der die Auslandskrankenversicherung ersetzt. Auch die freie Wahl des Arztes, des Zahnarztes, des Heilpraktikers und des Krankenhauses bei einem stationären Aufenthalt sollten  mindestens zur eigenen privaten Krankenversicherung gehören:Zudem sollte eine Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen in krankheitsfreiem Jahr im Tarif der privaten Krankenversicherung inbegriffen sein, ebenso sollten die gesetzlichen Vorsorge-Programme von der eigenen privaten Krankenversicherung getragen werden. Wenn möglich und wenn es nicht zu sehr in hohen Beiträgen ausartet, sollte man zudem in dem Tarif fixieren, den man mit seiner eigenen privaten Krankenversicherung abschließt, dass die Bezahlung von Ärzte und Zahnärzten nach der Gebührenordnung erfolgen sollte. Zudem ist es praktikabel, wenn es keine Summenbegrenzung im Falle von Zahn- und Kieferbehandlung gibt. Auch stationäre Kuren sollten von der privaten Krankenversicherungen getragen werden. Das Krankentagegeld sollte bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bezahlt werden. Auch sollte man nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, die eine Selbstbeteiligung von mehr als 350 Euro pro Jahr verlangt. Auch sollte man bei einer privaten Krankenversicherung darauf achten, dass man die volle Leistung für Medikament-, Verbandszeug und Heilmittel auf Rezept bekommt.

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Ein komplexes Feld auf dem Gebiet des sozialen Systems der Bundesrepublik Deutschland: Die privaten Krankenversicherungen

Das Feld der privaten Krankenversicherungen (PKV) deckt in Deutschland ähnlich wie die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten ab, die aus Krankheit oder anderen gesundheitlichen Schäden resultieren oder durch präventive bzw. vorbeugende Maßnahmen nötig werden. Die Bezeichnung „Private Krankenversicherung” wird auch für den ganzen Komplex aller Versicherungsunternehmen, die eine private Krankenversicherung anbieten. Ein Unternehmen, das private Krankenversicherungen anbietet, bietet verschiedene Formen der Versicherung an. So kann man zum Beispiel eine so genannte Vollversicherung in Anspruch nehmen, bei der die kompletten Krankheitskosten abgesichert sind, zumindest aber die Kosten, die aus ambulanten und stationären Maßnahmen entstehen können. Eine so genannte Teilversicherung beinhaltet die Abdeckung eines Teils der Krankheitskosten. Bei Beamten zum Beispiel besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn. Ein weiteres Feld der privaten Krankenversicherung, das auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besonders von Belang ist, stellt die so genannte Zusatzversicherung dar, mit der man zusätzliche Risiken abdecken kann, die die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht auffangen. Als Beispiel für eine Zusatzversicherung sind zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Zusatzversicherung über das so genannte Krankentagegeld zu nennen. Klingt insgesamt gut, was die privaten Krankenversicherungen alles zu bieten haben – der Wermutstropfen ist, dass nicht jeder Bürger auch Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden kann, denn es bestehen bei den privaten Krankenversicherungen gewisse Annahmevoraussetzungen, denn vor einem Vertragsabschluss beurteilen die privaten Krankenversicherungen den Antragsteller in Bezug auf Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung, um zu entscheiden, ob man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden kann oder nicht. In der privaten Krankenversicherung kann jeder Bürger Mitglied werden, der nicht der so genannten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegt. Zu diesen Personen gehören besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, deren Verdienst sich oberhalb der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet, Beamte, Selbstständige, Künstler und Freiberufler. Für Studentinnen und Studenten gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; allerdings können sich Studentinnen und Studenten zu Beginn ihres Studiums oder bei dem Ende der Familienversicherung befreien lassen. Für Studenten wird von Seiten der privaten Krankenversicherungen Studententarife angeboten.

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