Tagesarchiv für den 18. Juli 2008

Eine essentielle Frage für viele Versicherte: Will man eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen?

Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung haben es in der Regel besser, da die Kosten die durch ihre Behandlungen entstehen, sich für Mediziner lohnen, da die Kosten nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch Budgets eingeschränkt sind. Doch mehr Leistung ist gleich bedeutend mit höheren Beiträgen, die die Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung an ihre Kasse zahlen müssen. Im Falle von Beamten sowie bei jungen, gesunden, männlichen Singles kann man sagen, dass sich eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung pauschal lohnt, weil diese Gruppen Bares sparen können. Jeder andere Versicherte sollte sich genau überlegen, ob er den höheren Beitrag privaten Schutz auf Dauer bezahlen kann und will. Angestellte dürfen sich gemäß der erfolgten Gesundheitsreform nur dann privat versichern, wenn ihre jährliches Einkommen drei Jahre lang am Stück die Pflichtgrenze überschritten hat. Ein Tipp: Wenn man sich für den Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte man sich von mehreren privaten parallel ein Angebot erstellen lassen, denn die privaten Krankenversicherungen stellen im Antrag Fragen zum gesundheitlichen Zustand des Antragsstellers. Daraufhin entscheidet die jeweilige private Krankenversicherung, ob dem Antrag statt gegeben wird und wie hoch die monatlichen Beiträge sein werden, die der Antragsteller für seinen Versicherungsschutz an seine private Krankenversicherung zu bezahlen hat. Bei diesen Fragen macht es keinen Sinn, eine vergangene oder aktuelle Krankheit zu verschweigen. Wenn die Versicherung davon Wind bekommt, verliert man umgehend seinen Versicherungsschutz, selbst wenn man den Antrag nur versehentlich falsch ausgefüllt hat. Auf die Schweigepflicht seiner Ärzte sollte man sich nicht verlassen, weil man bei einem Antrag auf eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muss.

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