Tagesarchiv für den 02. Juli 2008

Neue Veränderungen im Bereich der privaten Krankenversicherung ab 2009: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte sich vorher ganz genau informieren

Die Änderungen, die auf Grund der Gesundheitsreform im kommenden Jahr 2009 im Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV) zu erwarten sind, werfen schon jetzt ihre Schatten weit voraus. Das Ringen um die gesunden Kunden im besten Alter könnte für manche Unternehmen ein Ritt auf der Klinge werden. Die privaten Krankenversicherungen sind aufgefordert, ausführlich und gewissenhaft zu beraten.In dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009 besitzen alle Mitglieder der privaten Krankenversicherungen die Chance, ihre private Krankenversicherung unter Mitnahme der bereits vorhandenen Alterungsrückstellungen zu wechseln. Nach dem 30. Juni 2009 besteht nur noch die Möglichkeit, diesen Wechsel der privaten Krankenversicherung nur noch mit Einschränkungen vornehmen zu können. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherungen kann man nur in den Basistarif der neuen privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden. Dabei gibt es aber den Kniff, dass man sich in den Basistarif der privaten Krankenversicherung einschreibt, um dann direkt und unmittelbar in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Ob man dann aber die Alterungsrückstellungen mitnehmen kann, ist im Augenblick noch nicht vollends geklärt. Diese Änderungen, die auf die privaten Krankenversicherungen zukommen werden, beschäftigen die privaten Krankenversicherungen schon heute.

Für die privaten Krankenversicherungen bedeutet dies in erster Linie, dass die privaten Krankenversicherungen ihre Versicherten ausführlich über die neuen Möglichkeiten sowie über deren Vor- und Nachteile informieren müssen, wenn sich die privaten Krankenversicherungen sich nicht schadenersatzpflichtig machen wollen. Die privaten Krankenversicherungen müssen zudem Ihre Mitglieder darüber informieren, dass der prozentuale Anteil der Alterungsrückstellungen, die bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitgenommen werden dürfen, umso höher ist, desto kürzer das jeweilige Mitglied bei seiner vorherigen privaten Krankenversicherung versichert und je niedriger der aktuelle Tarif ist. Einige der privaten Krankenversicherungen sind der Meinung, dass der Versicherte bei einem Wechsel in einen höheren Tarif der neuen privaten Krankenversicherungen seine Alterungsrückstellungen im Basistarif zurücklassen muss und damit de facto von Vorne anfängt Null anfängt, mit dem Resultat, dass es im Alter zu einer Explosion der laufenden Kosten kommen könnte. Andere der privaten Krankenversicherungen und ebenfalls das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schätzen diese Meinung als Irrglauben ein, denn im neuen Gesetz ist die Frage, wie die privaten Krankenversicherungen bei einem Tarifwechsel dieser Art mit den Alterungsrückstellungen umzugehen haben, nicht definiert. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Meinung, dass das neue Gesetz nach seiner Ausrichtung interpretiert werden muss. Intention des Gesetzes sei es nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, einen für den Versicherten nahezu nachteilsfreien Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen zu gewährleisten. Ergo verlangt das BMG, dass die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung nicht bloß in den Basistarif, sondern zudem in alle anderen Tarife mitgenommen werden dürfen. Definitiv bleibt es dabei, dass sich ein wechselwilliger Versicherter bei einem Wechsel seiner privaten Krankenversicherung einem Gesundheitscheck unterziehen muss. Bei einem Abschluss über „nur” einen Basistarif soll dies nur dazu dienen, die Risiken kategorisieren zu können, die die jeweilige private Krankenversicherung eingehen muss. Zuschläge sind in Bezug auf einen Basistarif Tabu und dürfen nicht erhoben werden. Möchte der neue Kunde hingegen in einen höheren Tarif seiner neuen privaten Krankenversicherung wechseln, sind die üblichen Risikozuschläge gültig. Dieser Umstand  könnte die Gefährdung des Bestands besonders für diejenigen privaten Krankenversicherungen zur Folge haben, welche hohe Prämien und ein Gros an alten und/oder kranken Mitgliedern besitzen. Wenn nun in hoher Zahl auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen viele junge und gesunde Versicherte ihre private Krankenversicherung wechseln, könnte dies zur Folge haben, dass die verbleibenden Mitglieder alle in den Basistarif eingeordnet werden müssten. Was dies für rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, ist für die privaten Krankenversicherungen zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar. Daher werben schon jetzt viele der privaten Krankenversicherungen mit günstigen Tarifen und vorgezogenen Gesundheitschecks um wechselwillige Versicherte.

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Die private Krankenversicherung: Wie kann man in Deutschland Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden?

Im kommenden Jahr ändert sich wieder einiges auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherungen (PKV). Grund genug für viele Versicherte, über ihren Versichertenstatus nachzudenken. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland Bestandteil des sozialen Systems. Für einen Teil der krankenversicherungspflichtigen Menschen in unserem Land gibt es zudem die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu können. Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker werden, die ein Bruttoeinkommen aufweisen können, das schon 3 Jahre am Stück die  so genannte Pflichtversicherungsgrenze von mindestens 48.150 Euro pro Jahr erreicht hat. Ebenfalls können Freiberufler und Selbstständige wie auch Künstler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Auch Beamte können Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Als ein Angestellter, der Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, hat, erhält man ebenso wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung den Zuschuss von fünfzig Prozent vom Arbeitgeber zu seiner Krankenversicherung dazu. Dabei gilt folgende signifikante Regelung: Der Arbeitgeber zahlt ausschließlich bis zu einer Höchstgrenze, was den Anteil des Arbeitgebers zu der privaten Krankenversicherung betrifft. Dabei orientiert sich diese Höchstgrenze an dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen. Außer der Erstattung der Kosten im Krankheitsfall kann man in den Tarif seiner privaten Krankenversicherung ebenfalls eine Abmachung über ein Krankentagegeld aufnehmen lassen. Die Tarife der privaten Krankenversicherung sind davon abhängig, was in dem Vertrag der privaten Krankenversicherung fixiert wurde. Desto umfassender der Tarif, desto höher ist der monatliche Beitrag, den man an seine private Krankenversicherung zahlen muss. Als Freiberufler kann man sich losgelöst von der Höhe seiner Einkünfte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Für Selbstständige der Abschluss einer Vereinbarung über Krankentagegeld selbst auferlegte Pflicht sein, denn durch diese Vereinbarung über Krankentagegeld bekommt man im Fall einer Krankheit weiterhin Geld, was ohne eine solche Vereinbarung nicht so ist.

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