Monatsarchiv für Juli, 2008
Die seit einiger Zeit zu bemerkenden sinkenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben mit einer Vielzahl von Veränderungen und einer zwar absinkenden, aber immer noch hohen Arbeitslosigkeit zu tun. Wer dies beachtet und bemerkt, denkt eventuell über einen Wechsel in eine der privaten Krankenversicherungen nach – sofern er die erforderlichen Bedingungen für solch einen Wechsel mit bringt. Denn solange die Konjunktur nicht wieder richtig ansteigt, fehlt Geld im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Insbesondere durch die hohe Arbeitslosigkeit bedingt fehlt Geld, denn die Beiträge von Arbeitslosen, die vom Staat getragen werden, sind niedriger als die Beiträge von Erwerbstätigen. Dieser Umstand wird auch nicht durch Mehreinnahmen aus den Mini-Jobs kompensiert, denn das Finanzierungsfundament der gesetzlichen Krankenversicherung ist und bleibt das traditionelle Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist es die nächstbeste Lösung, diese fehlenden Einnahmen durch höhere Eigenbeteiligungen wie zum Beispiel das umstrittene Praxisgeld oder durch höhere Zuzahlungen bei der Verschreibung von Medikamenten durch die Versicherten auszugleichen. Kritiker an dieser Methodik der gesetzlichen Krankenversicherung monieren allerdings, dass sich die Spitzengehälter der Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherung und der zum Wasserkopf aufgeblähte Verwaltungsapparat der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie negativ auf die negativen Bilanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgewirkt haben. Schon lange vorbei sind die Zeiten, in denen die einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen monetär aus dem Vollen schöpfen konnten. Ein Argument, dass auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder angeführt wird, aber nicht genau übertragbar ist: Der Anteil der Rentner in der deutschen Bevölkerung wächst mehr und mehr, während parallel die Geburtenrate immer mehr sinkt, so dass in Zukunft ein signifikanter Rückgang der Bevölkerungszahlen zu erwarten ist. Daraus resultiert, dass immer weniger junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen. Auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kann man dieses Argument aber nicht konform übertragen. Denn muss bedenken, dass Rentner ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst von ihrer Rente entrichten (wenn auch in geringerem Anteil), und so immerhin zum Teil für ihre gesetzliche Krankenversicherung selbst aufkommen. Resultierend aus all diesen Veränderungen auf dem Gebiet der GKV ist es nur logisch, dass die privaten Krankenversicherungen mehr und mehr Zuwachs in Bezug auf Ihre Mitgliederzahlen verzeichnen können.
25. Juli 2008
In der heutigen Zeit, bei der aus auf dem Sektor der Gesundheit in Deutschland viele Veränderungen gibt, gibt es auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) einiges zu beachten. Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen will, sollte man darauf achten, dass gewisse Basiselemente auf jeden Fall in der eigenen privaten Krankenversicherungen enthalten sein sollten. Dazu gehört zum Beispiel ein unbegrenzter Schutz in Europa mitsamt einem Rücktransport, der die Auslandskrankenversicherung ersetzt. Auch die freie Wahl des Arztes, des Zahnarztes, des Heilpraktikers und des Krankenhauses bei einem stationären Aufenthalt sollten mindestens zur eigenen privaten Krankenversicherung gehören:Zudem sollte eine Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen in krankheitsfreiem Jahr im Tarif der privaten Krankenversicherung inbegriffen sein, ebenso sollten die gesetzlichen Vorsorge-Programme von der eigenen privaten Krankenversicherung getragen werden. Wenn möglich und wenn es nicht zu sehr in hohen Beiträgen ausartet, sollte man zudem in dem Tarif fixieren, den man mit seiner eigenen privaten Krankenversicherung abschließt, dass die Bezahlung von Ärzte und Zahnärzten nach der Gebührenordnung erfolgen sollte. Zudem ist es praktikabel, wenn es keine Summenbegrenzung im Falle von Zahn- und Kieferbehandlung gibt. Auch stationäre Kuren sollten von der privaten Krankenversicherungen getragen werden. Das Krankentagegeld sollte bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bezahlt werden. Auch sollte man nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, die eine Selbstbeteiligung von mehr als 350 Euro pro Jahr verlangt. Auch sollte man bei einer privaten Krankenversicherung darauf achten, dass man die volle Leistung für Medikament-, Verbandszeug und Heilmittel auf Rezept bekommt.
24. Juli 2008
Das Feld der privaten Krankenversicherungen (PKV) deckt in Deutschland ähnlich wie die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten ab, die aus Krankheit oder anderen gesundheitlichen Schäden resultieren oder durch präventive bzw. vorbeugende Maßnahmen nötig werden. Die Bezeichnung „Private Krankenversicherung” wird auch für den ganzen Komplex aller Versicherungsunternehmen, die eine private Krankenversicherung anbieten. Ein Unternehmen, das private Krankenversicherungen anbietet, bietet verschiedene Formen der Versicherung an. So kann man zum Beispiel eine so genannte Vollversicherung in Anspruch nehmen, bei der die kompletten Krankheitskosten abgesichert sind, zumindest aber die Kosten, die aus ambulanten und stationären Maßnahmen entstehen können. Eine so genannte Teilversicherung beinhaltet die Abdeckung eines Teils der Krankheitskosten. Bei Beamten zum Beispiel besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn. Ein weiteres Feld der privaten Krankenversicherung, das auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besonders von Belang ist, stellt die so genannte Zusatzversicherung dar, mit der man zusätzliche Risiken abdecken kann, die die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht auffangen. Als Beispiel für eine Zusatzversicherung sind zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Zusatzversicherung über das so genannte Krankentagegeld zu nennen. Klingt insgesamt gut, was die privaten Krankenversicherungen alles zu bieten haben – der Wermutstropfen ist, dass nicht jeder Bürger auch Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden kann, denn es bestehen bei den privaten Krankenversicherungen gewisse Annahmevoraussetzungen, denn vor einem Vertragsabschluss beurteilen die privaten Krankenversicherungen den Antragsteller in Bezug auf Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung, um zu entscheiden, ob man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden kann oder nicht. In der privaten Krankenversicherung kann jeder Bürger Mitglied werden, der nicht der so genannten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegt. Zu diesen Personen gehören besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, deren Verdienst sich oberhalb der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet, Beamte, Selbstständige, Künstler und Freiberufler. Für Studentinnen und Studenten gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; allerdings können sich Studentinnen und Studenten zu Beginn ihres Studiums oder bei dem Ende der Familienversicherung befreien lassen. Für Studenten wird von Seiten der privaten Krankenversicherungen Studententarife angeboten.
24. Juli 2008
Die private Krankenversicherung hat den großen Bonus, dass man sich bei der privaten Krankenversicherung die Parameter seinen Ansprüchen nach selber zusammen stellen kann. Um man das adäquate Angebot zu finden, ist es zunächst einmal von Bedeutung, die eigenen Ansprüche umfassend fest zu legen. Man muss zum Beispiel nachdenken, ob man eine Chefarztbehandlung bei einem stationären Aufenthalt haben will /und oder man sich im Dentalbereich bei seiner privaten Krankenversicherung absichern will. Daher muss man umfassend nachdenken, welche Tarife man von seiner privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen will, und man muss die Angebote der einzelnen privaten Krankenversicherung V einem genauen Vergleich unterziehen. Diesen Vergleich kann man per Internet mit Hilfe von Checklisten schnell machen, oder man führt ein informatives Gespräch mit einem Fachmann, der sich mit privaten Krankenversicherungen auskennt. Hat man dann seine eigenen Vorstellungen in Bezug auf die Bedingungen definiert, die man von seiner privaten Krankenversicherung abgesichert haben möchte, kann man danach einen Vergleich der einzelnen privaten Krankenversicherungen in Angriff nehmen und sich Angebote von diversen privaten Krankenversicherungen zusenden lassen. Dann wird man rasch beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen heraus finden, dass höhere Beiträge nicht unbedingt auch gleich für ein besseres Angebot stehen. Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass zwei Krankenkassen die gleichen Leistungen zu unterschiedlichen Beiträgen anbieten. Ein Vergleich lohnt sich definitiv, und die Angebote sind in der Regel kostenlos und unverbindlich. Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen hat man die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich verschiedene Angebote an privaten Krankenversicherungen einem Vergleich zu unterzeihen und danach die private Krankenversicherung auszuwählen, deren Tarife und daraus folgenden Beiträge am besten zu den individuellen Wünschen und Anforderungen an eine private Krankenversicherung passen. Daher kann nur jedem geraten werden, nicht direkt die nächst beste private Krankenversicherung auszuwählen und mit der erstbesten privatne Krankenversicherung einen Vertrag abzuschließen, denn ein Vergleich der einzelnen privaten Krankenversicherungen strapaziert den Geldbeutel nicht unnötig und deckt die gewünschten Leistungen durch die modulförmige Konzeption der privaten Krankenversicherungen persönlich annähernd deckungsgleich ab.
21. Juli 2008
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung wird die Berechnung des Krankentagegelds nach dem Status. Das bedeutet, dass das Krankentagegeld für Arbeitnehmer auf einer anderen Ebene berechnet wird, als dies bei Freiberuflern und Selbstständigen der Fall ist. Selbstständige und Freiberufler, aber auch Beamte besitzen einen gesonderten Status. Bei den Beamten ist die Regelung leicht zu ersehen, denn ihr Arbeitgeber bezahlt im Fall einer Erkrankung ihre Bezüge ohne Kürzung weiter. Die Beihilfekürzungen im Falle eines stationären Aufenthalts kann man auffangen, in dem man eine Versicherung über das so genannte Krankenhaustagegeld abschließt. Für die Selbstständigen und die Freiberufler wird das Krankentagegeld je nach privater Krankenversicherung an Hand des zu erwartenden Umsatz berechnet, hier ist aber das Procedere von privater Krankenversicherung zu privater Krankenversicherung unterschiedlich definiert. Sollte die Höhe des Krankentagegelds vom Umsatz aus berechnet werden, dann gilt die Formel: Umsatz geteilt durch 365 Tage = maximales Tagegeld je Tag. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen weist schnell die Unterschiede bei der Berechnung des Krankentagegelds auf. Und die Unterschiede zwischen dem Status eines Selbstständigen und dem Status eines Freiberuflers sollte auch beachtet werden, wenn man die einzelnen privaten Krankenversicherungen miteinander vergleicht. Für Selbstständige ist im Rahmen einer privaten Krankenversicherung eher eine so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung von Nutzen. Das sind alles Luxusprobleme, die es auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht zu finden gibt: Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen mit 90 Prozent vom Nettogehalt oder mit 70 Prozent vom Bruttolohn, der kleinere Wert von beiden ist der Zahlbeitrag, für eine Höchstdauer von insgesamt 78 Wochen gezahlt.
21. Juli 2008
Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung haben es in der Regel besser, da die Kosten die durch ihre Behandlungen entstehen, sich für Mediziner lohnen, da die Kosten nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch Budgets eingeschränkt sind. Doch mehr Leistung ist gleich bedeutend mit höheren Beiträgen, die die Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung an ihre Kasse zahlen müssen. Im Falle von Beamten sowie bei jungen, gesunden, männlichen Singles kann man sagen, dass sich eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung pauschal lohnt, weil diese Gruppen Bares sparen können. Jeder andere Versicherte sollte sich genau überlegen, ob er den höheren Beitrag privaten Schutz auf Dauer bezahlen kann und will. Angestellte dürfen sich gemäß der erfolgten Gesundheitsreform nur dann privat versichern, wenn ihre jährliches Einkommen drei Jahre lang am Stück die Pflichtgrenze überschritten hat. Ein Tipp: Wenn man sich für den Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte man sich von mehreren privaten parallel ein Angebot erstellen lassen, denn die privaten Krankenversicherungen stellen im Antrag Fragen zum gesundheitlichen Zustand des Antragsstellers. Daraufhin entscheidet die jeweilige private Krankenversicherung, ob dem Antrag statt gegeben wird und wie hoch die monatlichen Beiträge sein werden, die der Antragsteller für seinen Versicherungsschutz an seine private Krankenversicherung zu bezahlen hat. Bei diesen Fragen macht es keinen Sinn, eine vergangene oder aktuelle Krankheit zu verschweigen. Wenn die Versicherung davon Wind bekommt, verliert man umgehend seinen Versicherungsschutz, selbst wenn man den Antrag nur versehentlich falsch ausgefüllt hat. Auf die Schweigepflicht seiner Ärzte sollte man sich nicht verlassen, weil man bei einem Antrag auf eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muss.
18. Juli 2008
Durch die mannigfaltigen Veränderungen, die sich speziell auf dem Gesundheitsbereich in den letzten Jahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben haben, denken mehr und mehr Versicherte in Deutschland darüber nach, ob sie Mitglied in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder ob sie in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen. Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ergeben sich einige Vorteile, die man aber natürlich mit höheren Beiträgen als bei der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen muss. Einer der Vorteile ist, dass man sich als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung den Arzt aussuchen kann, von dem man sich behandeln lassen will. Abhängig vom gewählten Tarif besitzt man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung zudem auch das Recht, auf die Behandlung durch den praktizierenden Chefarzt zu bestehen, wenn ein stationärer Aufenthalt nötig werden sollte. Zudem ist ein Besuch bei einem Facharzt zu jeder Zeit machbar. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen können nur die Vertragsärzte konsultieren, was für den Haus- genau so wie auch für Zahnarzt gilt. Zur Abrechnung der Behandlungen legen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenersicherung ihre Versichertenkarte vor und müssen pro Quartal 10,00 Euro an so genannter Praxisgebühr berappen. Die Untersuchung beim Arzt wird dann nach dem so genannten Wirtschaftlichkeitsgebot durchgeführt, was nichts anderes heißt, als das die Behandlung zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein muss. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen stellt der Arzt nicht der privaten Krankenversicherung eine Rechnung, sondern der so genannten Gebührenordnung entsprechend direkt dem Patienten. Der Patient kann dann die Rechnung prüfen. Dann überweist er den Betrag, welchen er dann im Anschluss von seiner Krankenkasse zurück erstattet bekommt.
17. Juli 2008
Gerade momentan denken viele Bundesbürger darüber nach, bei denen die Option da ist, sich selbst und ihre Familienmitglieder privat zu versichern. Rund 6 Millionen deutsche Bürger haben diese Wahl, weil sich ihre Einkünfte über der so genannten Jahresentgeltgrenze befinden. Man sollte primär darüber nachdenken, wenn man eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Betracht zieht, wie es um die eigene Familienplanung in Zukunft bestellt ist, denn eine geplante Heirat oder sich einstellender Nachwuchs ist unter Berücksichtung der zu erwartenden Kosten auch in Bezug auf die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung zu beachten. Wenn man auf höhere Leistungen in seinem Tarif Wert legt, können man auch private Zusatzversicherungen abschließen oder die einzelnen Punkte alle in den Tarif aufnehmen lassen, den man mit der privaten Krankenversicherung seiner Wahl vertraglich fixiert. Zudem muss man sich genau und sorgfältig informieren, wie kostenintensiv eine persönliche private Krankenversicherung sein würde, und was die privaten Krankenversicherungen im Einzelnen ihren Mitgliedern bieten. So hat man generell bei allen privaten Krankenversicherungen das Recht auf die feie Wahl des behandelnden Arztes und die freie Wahl des Krankenhauses, wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig wird. Als Mitglied in einer der privaten Krankenversicherungen Deutschlands hat man einen besonderen Status bei Ärzten und in Krankenhäusern inne, was sich in optimaler Behandlung äußert, da das Budget bei den Mitgliedern der privaten Krankenversicherung nicht limitiert ist wie im Gegensatz zu den Versicherten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Im Dentalbereich schließt man am besten eine Zusatzversicherung über diesen Bereich ab. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung kann man sich die Erstattung der Kosten für Zahnersatz auch im Tarif fixieren lassen, was allerdings zu einem höheren monatlichen Beitrag führt, den man an seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. Hat man diesen Passus entsprechend in seinem Tarif über seine private Krankenversicherung fixiert, kann man auch ein Recht auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus mit dazugehöriger Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Wichtig ist zudem, dass man überlegt, ob man auch eine Erstattung haben möchte, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte angesiedelt sind. Wer großen Wert auf die Dienste von Heilpraktikern und auf die Behandlung durch Psychotherapeuten legt, sollte sich dies auch in seinen Tarif aufnehmen lassen, den man zu Beginn des Versichertenverhältnis mit der ausgewählten privaten Krankenversicherung festlegen muss. Auch über eine Auslandskrankenversicherung, also über einen Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlands, sollte man gebührend nachdenken. Alleinstehende und doppelt verdienende Paare ohne Kinder sind mit der privaten Krankenversicherung in der Regel bestens versorgt. Die Auswahl der privaten Krankenversicherung und die Definition des Tarifs sollte man sich bestens überlegen, da es sich um eine langfristige und wichtige Entscheidung handelt. Daher sollte man vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht nur einzig und allein die Höhe der Beiträge achten, sondern auch auf die Leistungsinhalte der einzelnen Tarife der privaten Krankenversicherungen. den angebotenen Konzepten. In der Regel fährt man am besten mit einer privaten Krankenversicherung, die vorweisen kann, dass sie in der Vergangenheit mit geringfügigen Beitragssteigerungen aufwarten konnte und bei denen der Inhalt der Tarife, also der Umfang der Leistungen, ausreichend ist. So kann man bei diesen privaten Krankenversicherungen davon in der Regel ausgehen, dass die Beiträge auch im Alter finanzierbar bleiben. Leider ist die Option, in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, nur bestimmten Gruppen vorbehalten. So können alle besser verdienenden Arbeitnehmer (wie zum Beispiel Akademiker), Selbstständige, Künstler, Beamte und Freiberufler Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Wer die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nicht erfüllt, der kann sich mit Hilfe des Abschlusses adäquater privater Krankenzusatzversicherungen für wenige Euro im Monat auf das Niveau eines Mitglieds in einer privaten Krankenversicherung hieven. Für Studenten, die gerne eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung aufnehmen möchten, besteht die Option, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung sollte schon vor dem Antritt des Studiums beantragt werden, so dass die Versicherungspflicht erst gar nicht akut wird. Losgelöst davon hat ein Student bzw. eine Studentin die Option, in den ersten drei Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag zu stellen. Die Befreiung wird ab Eintritt der Versicherungspflicht gültig, sollten bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keinerlei Leistungen beansprucht wurden. Ansonsten gilt die Befreiung vom Anfang des Monats an, der nach der Antragstellung kommt. Die Stelle, an der man sich für einen Befreiungsantrag wenden muss, ist die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort. Hatte man schon eine studentische Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag an die Versicherung zu adressieren, bei der man als Letztes versichert war. Interessant in diesem Zusammenhang für Interessierte: Ein privater Versicherungsschutz muss für die Befreiung nicht deklariert werden.
17. Juli 2008
Es besteht für die private Krankenversicherung eine Hülle und Fülle an Vergleichsangeboten, die im Internet zu finden sind. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen (PKV) mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt den Versicherten, wie zum Beispiel gut verdienenden Angestellten wie Akademikern, die Chance, eine Menge viel Geld zu sparen und sich außerdem noch um einiges besser abzusichern. Es gibt im Internet mehr und mehr Portale zu finden, auf denen eine große Anzahl privater Krankenversicherungen, auch PKV genannt, getestet wird. Diese Privaten Krankenversicherungen bieten eine private Krankenvollversicherung an, wobei sich bei einem Vergleich viele Unterschiede in den Beiträgen als auch in den Leistungen ergeben haben. Eine private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten die Option, sich gegen selbst fest gelegte Risiken abzusichern. Je nach dem ausgewählten Kredit kann man so deutlich umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen, als dies in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.. Bei niedrigerem Leistungsspektrum ist es so machbar, einen Teil der Prämie zu sparen oder aber bei größtmöglichem Versicherungsschutz im Ernstfall perfekt abgesichert zu sein. Wer nicht die Kriterien für eine Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung erfüllt, dem stehen andere Optionen zur Verfügung. Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, die gesetzlich pflichtversichert sind, lässt sich mit einer privaten Zusatzversicherung zum Beispiel. für Zahnersatz deutlich aufstocken. Ein Versicherungsvergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen hilft dem Verbraucher dabei, sich einen eigenen komplexen Überblick verschaffen zu können. Jedem Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur dazu zu raten, sich mit Hilfe einer zusätzlichen Krankenversicherung abzusichern. Auch bei einer Auslandsreise macht es Sinn, sich durch eine private Krankenversicherung in Form einer Auslandskrankenversicherung absichern zu lassen. Ein Krankenversicherungsvergleich fußt auf einer gewissenhaften Recherche, bei dem auch die Schnelllebigkeit, die auf dem Markt der Krankenversicherungen vorherrscht, berücksichtigt werden muss.
09. Juli 2008
Bedingt durch die Installation der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883, in der zu diesem Zeitpunkt die sozial schwächsten 10 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland automatisch sichert waren, gab es für die privaten Krankenversicherung so gut wie kein Potential, da die restlichen Bevölkerungsschichten über genügend finanzielle Quellen verfügten, um bei dem niedrigen und wenig kostenintensiven medizinischen Angebot zu dieser Zeit ohne Probleme um die Bezahlung ihrer Arztkosten selbst Sorge zu tragen. Der Boom der privaten Krankenversicherungen begann erst später, als ab 1925 durch Prognosen in Bezug auf Krankheitsverläufe und Diagnosen realisierbar wurde, eine Versicherungseinschätzung und die daraus folgenden Leistungen abzuleiten, so dass man seinen Versicherten eine Erfüllbarkeit der Leistungen versprechen zu können. Heute haben etwa 15 Millionen deutsche Versicherte eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung inne oder haben eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung als Voll- oder Zusatzversicherung bei einer der knapp 50 Krankenversicherungen, die es in der heutige Zeit in Deutschland gibt. Und die Tendenz ist steigend, denn durch den Umstand bedingt, dass in den gesetzlichen Krankenversicherungen mehr und mehr die Leistungen für die Versicherten gekürzt werden, überlegen sich immer mehr besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker, in eine der privaten Krankenversicherung zu wechseln, weil sie dort individuell mit der privaten Krankenversicherung ihrer Wahl vereinbaren können, wie ihr Tarif und die daraus resultierenden Leistungen definiert sind. So bleibt abzuwarten, wie sich das Verhältnis zwischen den GKV und den privaten Krankenversicherungen in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird. Experten wagen die Prognose, dass mehr und mehr Versicherte in einer der deutschen privaten Krankenversicherungen wechseln werden.
09. Juli 2008
Viele deutsche Versicherte möchten gern Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden, weil das angebotene Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen deutlich umfangreicher ist als das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung kann man nämlich auf Grund der individuellen Auswahl des individuell passenden Tarifs selber das Leistungsspektrum des Vertrags definieren, den man mit der privaten Krankenversicherung seiner Wahl abschließt. Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherungen stellt die Tatsache dar, dass man eine bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Anspruch nehmen kann, was unter anderem daran liegt, dass man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung für medizinische Leistungen in der Regel deutlich höhere Summen zahlt, als dies die gesetzlichen Krankenversicherungen für ihre Mitglieder tun. Als Privatpatient hat man aber den Vorteil dass man je nach gewähltem Tarif, den man mit seiner privaten Krankenversicherung vereinbart hat, eine Hülle und Fülle an Vorteilen genießen kann, so zum Beispiel auf dem Gebiet der ambulanten Leistungen. Zudem hat man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung Anrecht auf eine freie Arztwahl und kann mit kurzen Wartezeiten bei einem Arztbesuch durch eine konkrete Terminvereinbarung rechnen. Im Gegensatz zu einem Mitglied in einer privaten Krankenversicherung kann man zu jedem Zeitpunkt einen Arztwechsel vornehmen, und das auch ohne Überweisung, ganz zu schweigen davon, dass man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung keine Praxisgebühr pro Quartal zahlen muss. Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung kann man zudem auf die neuesten, auch auf alternative oder sehr kostenintensive, Behandlungsmethoden und Arzneimittel Anspruch erheben.Zudem besitzen die Mitglieder, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, das Privileg der freien Verschreibung aller Medikamente und müssen somit im Gegensatz zu den Mitgliedern, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keine so genannte Praxisgebühr entrichten. Es besteht also eine Zuzahlungsfreiheit bei allen Arzneimitteln und Heilmethoden, wenn man in einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Auch besteht für Mitglieder der privaten Krankenversicherungen das Recht auf eine freie Auswahl unter allen zugelassenen Heilpraktikern in Deutschland. Auch im Bereich der Sehhilfen kann man von einer Hülle und Fülle von Vorteilen partizipieren, wenn man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung versichert ist und diese Bedingungen in den Tarif mit hat aufnehmen lassen, den man mit seiner privaten Krankenversicherung vertraglich fixiert hat. In dem Fall bekommt man als Versicherter von seiner privaten Krankenversicherung eine Kostenerstattung auch für entspiegelte und getönte Brillengläser oder man kann auf eine Kostenerstattung durch seine private Krankenversicherung für die entstandenen Brillengestelle zwischen 100 und 250 Euro Anspruch erheben. Ebenfalls kann man in dem Tarif mit seiner privaten Krankenversicherung den Punkt aufnehmen lassen, dass man entstehende Kosten, die für den Kauf von harten oder weiche gasdurchlässige Linsen anfallen, erstattet bekommt. Viele private Krankenversicherungen bieten ihre Leistungen mit einer europaweiten Gültigkeit an, manche private Krankenversicherungen sogar mit einer weltweiten Geltung, und das ohne Mehrkosten. Im Falle eines stationären Aufenthalts kann man im Vorfeld des vertraglichen Abschlusses, den man mit der privaten Krankenversicherung seiner Wahl in Angriff nimmt, einige Punkte in den Tarif mit aufnehmen lassen, die im Falle des Falles Annehmlichkeiten und Erleichterungen mit sich bringen. So hat man bei der entsprechenden Tarif Vereinbarung die freie Wahl des Krankenhauses, das Recht auf eine Chefarztbehandlung, das Anrecht auf eine Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer und die Option, ein so genanntes Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen zu können. Zudem muss man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung keinen Eigenanteil in Bezug auf die Krankenhauskosten leisten. Auch bei zahnärztlichen Leistungen besteht als Mitglied das Recht auf eine freie Wahl des behandelnden Zahnarztes, die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für Zahnbehandlung bis zu 100 Prozent, auch im Falle von Inlays, in Anspruch nehmen zu können. Auch bei notwendig gewordenen Zahnersatz kann man mit seiner privaten Krankenversicherung in dem Tarif vereinbaren, dass man die Kosten bis zu 100 Prozent zurück erstattet bekommt. Ebenso werden Implantate und aufwändiger Zahnersatz je nach Tarif von der zuständigen privaten Krankenversicherung bezahlt, was je nach Vereinbarung, die man mit seiner privaten Krankenversicherung getroffen wurde, auch für das Gebiet der Kieferorthopädie Gültigkeit besitzt. Man kann als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung mit seiner privaten Krankenversicherung ebenso vereinbaren dass man im Krankheitsfall ein so genanntes Krankentagegeld in Anspruch nehmen kann. Dieses Geld garantiert dem Versicherten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch seine private Krankenversicherung, deren Leistung gemäß dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung bis zu der Höhe des kompletten Nettoeinkommens mit seiner privaten Krankenversicherung fixiert werden kann.
09. Juli 2008
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) hat man als Mitglied bedeutend mehr Optionen an der Hand, als dies bei Versicherten der Fall ist, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Allerdings sollte man vor dem Eintritt in eine private Krankenversicherung genau und sorgfältig eruieren, welche Leistungen man in den Tarif mit aufnehmen will, den man mit seiner privaten Krankenversicherung vertraglich fixiert. Durch die Definition des individuellen Tarifs kann man als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung selbst bestimmen, welchen Umfang das Leistungsniveau hat. Dabei sollte man sich aber auch im Klaren darüber sein, dass die Höhe des monatlichen Beitrags, den man an seine private Krankenversicherung bezahlen muss, von dem Umfang der Leistungen abhängt, die man in Anspruch nehmen will: Je umfangreicher die Leistungen, umso höher der monatliche Beitrag. Vor dem Vertragsabschluss mit der privaten Krankenversicherung seiner Wahl sollte es einem also bewusst sein, was man von Tarif und damit von seinem Versicherungsschutz erwartet, und welchen Betrag man dafür pro Monat aufbringen möchte. Ein interessanter Aspekt der Tarife, die man mit den privaten Krankenversicherungen vereinbaren kann, ist die Tatsache, dass im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung die Option besteht, dass der Versicherte, der nicht oft krank ist, mit Hilfe einer Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung eine Menge Geld sparen kann. Generell gilt vor dem Eintritt in eine private Krankenversicherung, dass man sich sorgfältig Gedanken darüber machen sollte, welche Leistungen man zum Beispiel bei einem stationären Aufenthalt in Anspruch nehmen möchte: Wer ein Einzelzimmer und Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt haben möchte, muss dies in dem Tarif, der mit seiner privaten Krankenversicherung vertraglich vereinbart wird, mit aufnehmen lassen. Ein weiteres Beispiel dafür ist der so genannte Zahntarif, über den man den Eigenanteil bei dentalen Behandlungen gering halten kann. Wer alternative Behandlungen favorisiert, sollte die Behandlung durch einen Heilpraktiker mit in den Tarif aufnehmen lassen, den man mit seiner privaten Krankenversicherung verinbarn will. Auch wenn der Wunsch nach besonderem Service bei einem Arztbesuch vorhanden ist, so kann dies in dem Tarif mit der betreffenden privaten Krankenversicherung mit aufgenommen werden. Zudem ist es immer eine Überlegung vor dem Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenversicherung wert, ob man eine Selbstbeteiligung in Kauf nehmen will, dafür aber die monatlichen Beiträge gering halten kann, die man im Rahmen der Mitgliedschaft an die private Krankenversicherung bezahlen muss, bei der man versichert ist. Ein Tarif mit einer darin fixierten Beitragsrückerstattung lohnt sich in dem Fall, wenn man nicht oft krank ist und daher nur in seltenen Fällen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Für Freiberufler und für Selbstständige sollte auf jeden Fall die Aufnahme des so genannten Krankentagegelds in den Tarif bei der privaten Krankenversicherung oberstes Gebot sein, denn mit diesem Geld, dass man bei Verdienstausfall bei einer Krankheit von den privaten Krankenversicherungen ausbezahlt kommt, besteht die Möglichkeit, dass man seine monatlichen Lebenshaltungskosten auch dann decken kann, wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist. Freiberufler und Selbstständige sollten auf jeden Fall mit ihrer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld im Tarifvereinbaren, da so im Notfall das eigene Einkommen und damit die eigene Existenz gesichert sind.
07. Juli 2008
Unsere Gesetzgebung hat ganz klare Richtlinien aufgestellt, die Jahr für Jahr erneut einer Überprüfung unterzogen werden und falls nötig überarbeitet werden. Zu diesen Richtlinien gehört (was besonders für den Fall von Interesse ist, dass man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden möchte) die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Wird diese Grenze überschritten, kann man sich als so genannter besser verdienender Angestellter, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, entscheiden, ob man weiter auf freiwilliger Basis Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt oder ob man eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) favorisiert. Denn sobald man die Versicherungspflichtgrenze hinter sich gelassen hat, gibt es für den jeweiligen Versicherten keine bindende Pflicht mehr, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu müssen – vielmehr hat er zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Die erwähnte Versicherungspflichtgrenze richtet sich an dem Bruttolohn aus, den der Versicherte im Jahr für sich verbuchen kann. Im vergangenen Jahr lag die Grenze bei 47.700 Euro. Das sind umgerechnet pro Monat 3.975 Euro. Die Hochsetzung der Versicherungspflichtgrenze nach oben entwickelt sich sukzessive in Schritten, die pro Jahr erfahrungsgemäß bei rund 1,0 bis 1,2 Prozent angesiedelt sind. Die Ausnahme bildet der Anstieg 2002/2003, als ein Anstieg von 13,3 Prozent zu verzeichnen war. Ab dem laufenden Jahr 2008 wurde eine zweite Grenze eingeführt, die für alle von Relevanz ist, die bis Ende 2002 schon als Mitglied in einer PKV versichert waren. Die Ursache dafür war die Intention, die Anzahl der Mitglieder in gesetzlichen Versicherungen wieder steigen zu lassen. Da eine große Anzahl der Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt Mitglied in einer privaten Krankenversicherung waren und daher logischerweise privat versichert waren, ab diesem Zeitpunkt wieder versicherungspflichtig geworden wären, wurde die zweite Grenze eingeführt, die im vergangenen Jahr 42.750 Euro angesiedelt war. Eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist allerdings nicht nur von den Einkünften des Versicherten abhängig, sondern in gewissen Fällen zudem vom Beruf bzw. von dem beruflichen Status des Versicherten. So gilt zum Beispiel die Prämisse, dass Beamte immer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden können, das gilt für den Zollbeamten genau so wie auch für den Richter, den Bürgermeister oder den Finanzbeamten. Auch Selbständige und Freiberufler können sich frei entscheiden, ob sie sich Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sein wollen oder ob sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen. Bei Journalisten und Künstler ist die Ausnahmen zu verzeichnen, dass sich diese Berufsgruppen bis hin zur Versicherungspflichtgrenze über die so genannten Künstlersozialkassen versichern können. Eine weitere Ausnahme von Versicherten in Deutschland, die die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung besitzen, sind Studenten. Wenn Studenten einen Antrag auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, können die Studenten Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden.
07. Juli 2008
Die Wahl zwischen den beiden Varianten, entweder als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verweilen oder eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu beantragen, wird insbesondere für besser verdienende Angestellte, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, immer diffiziler. Sicherlich bestehen im Bereich der Krankenversicherungen immer vielfältigere Optionen für Versicherte, aber aus diesem Unstand resultierend existieren auch immer mehr Regeln, Voraussetzungen und Bedingungen, die man in Bezug auf seine Krankenversicherung und auch bei einem angestrebten Wechsel seiner Krankenversicherung definitiv nicht außer Acht lassen darf. Auf Grund eines seit wenigen Monaten gültigem, neuem Gesetz im Sektor des Gesundheitswesens hat jeder Versicherte die Pflicht, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein, .egal ob in einer privaten Krankenversicherung oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Veränderungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen, die als Resultat mehr und mehr Eigenbeteiligungen von den Versicherten mit sich bringen, denken mehr und mehr Versicherte in Deutschland, dass man private präventive Maßnahmen nicht mehr ausreichend genug medizinisch versorgt ist. Dabei fällt es auf Grund der zahlreichen Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen schwerer und schwerer, einen geeigneten Überblick zu behalten und im Auge behalten zu können, welche Krankenversicherung ihre Leistung in welcher Qualität präsentier und wie hoch die Kosten werden, die man als Mitglied in Form von Beiträgen an seine Krankenversicherung bezahlen muss. Um also beurteilen zu können, ob es sich als besser verdienender Angestellter lohnt, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, die Krankenversicherung zu wechseln, muss man sich beraten lassen, wie die Voraussetzungen sowie die Bedingungen der einzelnen Krankenversicherungen geregelt sind und was man alles bei einem Wechsel der Krankenversicherung beachten muss, um einen guten und zugleich umfassenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Zum Glück ist es in Deutschland noch so, dass man auf Grund der Tatsache, dass es in der Mehrzahl gut ausgebildete, qualifizierte Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und Krankenhäuser von einem hohen qualitativen Standard, auf eine gute Versorgung im Gesundheitssektor zurück greifen kann. Daher, aus diesen Dingen resultierend, besteht Deutschland definitiv ein hoher Standard, was den Bereich der Krankenversicherung betrifft. Allerdings muss Auf Grund der neuen Modalitäten, die sich auf dem Gebiet der Krankenversicherungen jüngst ergeben haben und sich auch in naher Zukunft weiter ergeben werden, immer höhere Eigenkosten getragen werden, die in der Vergangenheit noch durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert worden sind. Die privaten Krankenversicherungen besitzen den wesentlichen Vorteil, dass man sich die Tarife seinen Wünschen nach individuell zusammen stellen kann – was allerdings zu höheren monatlichen Beiträgen führt. Damit man die adäquate private Krankenversicherung finden kann, muss man erst einmal die individuellen Ansprüche, die man an seine private Krankenversicherung stellt, präzise eruieren. So muss man zum Beispiel die Überlegung anstellen, ob man eine Chefarztbehandlung im Falle eines stationären Aufenthalts in Anspruch nehmen möchte und ob man sich auf dem zahnmedizinischen Sektor zusätzlich präventiv absichern möchte. Hierbei muss man zudem die Überlegung mit einbeziehen, welchen Umfang die Leistungen der privaten Krankenversicherung besitzen sollen und im Anschluss daran die Angebote der einzelnen privaten Krankenversicherungen einem sorgfältigen Vergleich unterziehen. Diesen Vergleich kann man per Internet mithilfe von Checklisten schnell und unkompliziert selber ziehen und/oder ein Gespräch mit einem Fachmann in Erwägung ziehen. Hat man schließlich festgelegt, wie die Leistungen der privaten Krankenversicherung aussehen sollen, sollte man im Anschluss einen Vergleich der einzelnen privaten Krankenversicherungen beginnen und sich dazu Angebote von den einzelnen PKV zukommen lassen. Dabei wird man rasch beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen zu dem Schluss kommen, dass höhere Beiträge nicht automatisch auch einen qualitativeren und damit besseren Tarif nach sich ziehen. Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass zwei private Krankenversicherungen ein- und dieselben Tarife zu unterschiedlichen Beiträgen anbieten. Ein sorgfältiger Vergleich der diversen privaten Krankenversicherungen lohnt sich also, und die Anfrage in Bezug auf ein Angebot ist in der Regel bei den privaten Krankenversicherungen kostenfrei und unverbindlich. Im Falle eines Vergleichs der privaten Krankenversicherungen besitzt man die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich einzelne Angebote einzuholen und die privaten Krankenversicherungen im Anschluss daran gewissenhaft miteinander zu vergleichen und sich dann für die private Krankenversicherung zu entscheiden, deren Tarife und die sich daraus ergebenden monatlichen Beiträge am adäquatesten zu den persönlichen Wünschen und Bedingungen in Bezug auf eine private Krankenversicherung passen. Daher ist jedem besser verdienenden Angestellten, wie es zum Beispiel die meisten Akademiker sind, definitiv dazu zu raten, nicht einfach die erste private Krankenversicherung auszuwählen, sondern erst einmal einen sorgfältigen Vergleich der einzelnen privaten Krankenversicherungen in Angriff zu nehmen, weil ein gewissenhafter Vergleich der privaten Krankenversicherungen dazu führt, dass man Geld bei den monatlichen Beiträgen sparen kann, indem man sich für die individuell passende private Krankenversicherung entscheidet.
07. Juli 2008
Seit dem letzten Jahr müssen die Versicherten, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, der Verpflichtung nachkommen, sich in Bezug auf die Normen und Bestimmungen bezüglich Vorsorgeuntersuchungen umfassend zu informieren. Zuallererst ist eine Beratung über die Vorsorgeuntersuchungen seit 2008 Pflicht; im Anschluss an diese Beratung kann dann jeder Versicherte selbst entscheiden, ob man an einer solchen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen will. Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass die Versicherten zur Genüge über die Risiken aufgeklärt werden, falls sie nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teil nehmen. Sollte man auf eine Vorsorgeuntersuchung verzichten, trägt der Versicherte die eventuellen Folgen zu einem größeren Teil selbst, wenn er Beratung durch die Krankenversicherung und seinen Hausarzt auf eine Vorsorgeuntersuchung verzichtet. Die neuen Regeln der Krankenversicherungen bezüglich Vorsorgeuntersuchungen sind für alle Frauen bindend, die nach dem 1. April 1987 zur Welt gekommen sind. Diese Frauen haben die Verpflichtung, sich binnen von 24 Monaten von ihrem Hausarzt über Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs beraten zu lassen. Es ist mittels der Krankenversicherungen geregelt, dass eine Vorsorgeuntersuchung bereits ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin mit sich trägt. Jedem Patienten kann nur dazu geraten werden, die Pflicht der Beratung im Rahmen seiner Krankenversicherung auf jeden Fall ernst zu nehmen. Denn wenn man dieser Pflicht nachweislich nachkommt, muss man bei einer Erkrankung weniger Eigenanteil tragen, als wenn man auf eine Beratung verzichtet. Leider ist es momentan noch Fakt, dass eine Vielzahl der gesetzlich Versicherten die Beratung durch ihre Krankenversicherung und durch ihren Hausarzt nicht nachkommt. Dies liegt daran dass sie nur unzureichend darüber informiert sind, wie es in Bezug auf ihre Rechte im Rahmen der Krankenversicherung aussieht und weil die Versicherten dem Irrglauben unterliegen, dass auch bei einem Informationsgespräch die Praxisgebühr zu entrichten ist. Dem ist aber nicht so, denn die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich darauf verständigt, dass weder bei einer relevanten Vorsorgeuntersuchung noch bei der anfallenden Beratung Mehrkosten für den Patienten entstehen dürfen. Die neue Regelung in Bezug auf die Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen soll einen neuen Anreiz für die Versicherten bieten, um die Untersuchungen und die Beratung wahrzunehmen, da dieser Regelung folgender Umstand zum Tragen kommt: Dauerkranke, die permanent ärztliche Betreuung brauchen, besitzen bei den Zuzahlungen das Recht, auf eine halbierte Belastungsgrenze Anspruch zu stellen, allerdings nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie sich bereits vor ihrer Erkrankung über die betreffenden Vorsorgeuntersuchungen einer Beratung unterzogen haben.
03. Juli 2008
Die Änderungen, die auf Grund der Gesundheitsreform im kommenden Jahr 2009 im Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV) zu erwarten sind, werfen schon jetzt ihre Schatten weit voraus. Das Ringen um die gesunden Kunden im besten Alter könnte für manche Unternehmen ein Ritt auf der Klinge werden. Die privaten Krankenversicherungen sind aufgefordert, ausführlich und gewissenhaft zu beraten.In dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009 besitzen alle Mitglieder der privaten Krankenversicherungen die Chance, ihre private Krankenversicherung unter Mitnahme der bereits vorhandenen Alterungsrückstellungen zu wechseln. Nach dem 30. Juni 2009 besteht nur noch die Möglichkeit, diesen Wechsel der privaten Krankenversicherung nur noch mit Einschränkungen vornehmen zu können. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherungen kann man nur in den Basistarif der neuen privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden. Dabei gibt es aber den Kniff, dass man sich in den Basistarif der privaten Krankenversicherung einschreibt, um dann direkt und unmittelbar in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Ob man dann aber die Alterungsrückstellungen mitnehmen kann, ist im Augenblick noch nicht vollends geklärt. Diese Änderungen, die auf die privaten Krankenversicherungen zukommen werden, beschäftigen die privaten Krankenversicherungen schon heute.
Für die privaten Krankenversicherungen bedeutet dies in erster Linie, dass die privaten Krankenversicherungen ihre Versicherten ausführlich über die neuen Möglichkeiten sowie über deren Vor- und Nachteile informieren müssen, wenn sich die privaten Krankenversicherungen sich nicht schadenersatzpflichtig machen wollen. Die privaten Krankenversicherungen müssen zudem Ihre Mitglieder darüber informieren, dass der prozentuale Anteil der Alterungsrückstellungen, die bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitgenommen werden dürfen, umso höher ist, desto kürzer das jeweilige Mitglied bei seiner vorherigen privaten Krankenversicherung versichert und je niedriger der aktuelle Tarif ist. Einige der privaten Krankenversicherungen sind der Meinung, dass der Versicherte bei einem Wechsel in einen höheren Tarif der neuen privaten Krankenversicherungen seine Alterungsrückstellungen im Basistarif zurücklassen muss und damit de facto von Vorne anfängt Null anfängt, mit dem Resultat, dass es im Alter zu einer Explosion der laufenden Kosten kommen könnte. Andere der privaten Krankenversicherungen und ebenfalls das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schätzen diese Meinung als Irrglauben ein, denn im neuen Gesetz ist die Frage, wie die privaten Krankenversicherungen bei einem Tarifwechsel dieser Art mit den Alterungsrückstellungen umzugehen haben, nicht definiert. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Meinung, dass das neue Gesetz nach seiner Ausrichtung interpretiert werden muss. Intention des Gesetzes sei es nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, einen für den Versicherten nahezu nachteilsfreien Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen zu gewährleisten. Ergo verlangt das BMG, dass die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung nicht bloß in den Basistarif, sondern zudem in alle anderen Tarife mitgenommen werden dürfen. Definitiv bleibt es dabei, dass sich ein wechselwilliger Versicherter bei einem Wechsel seiner privaten Krankenversicherung einem Gesundheitscheck unterziehen muss. Bei einem Abschluss über „nur” einen Basistarif soll dies nur dazu dienen, die Risiken kategorisieren zu können, die die jeweilige private Krankenversicherung eingehen muss. Zuschläge sind in Bezug auf einen Basistarif Tabu und dürfen nicht erhoben werden. Möchte der neue Kunde hingegen in einen höheren Tarif seiner neuen privaten Krankenversicherung wechseln, sind die üblichen Risikozuschläge gültig. Dieser Umstand könnte die Gefährdung des Bestands besonders für diejenigen privaten Krankenversicherungen zur Folge haben, welche hohe Prämien und ein Gros an alten und/oder kranken Mitgliedern besitzen. Wenn nun in hoher Zahl auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen viele junge und gesunde Versicherte ihre private Krankenversicherung wechseln, könnte dies zur Folge haben, dass die verbleibenden Mitglieder alle in den Basistarif eingeordnet werden müssten. Was dies für rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, ist für die privaten Krankenversicherungen zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar. Daher werben schon jetzt viele der privaten Krankenversicherungen mit günstigen Tarifen und vorgezogenen Gesundheitschecks um wechselwillige Versicherte.
02. Juli 2008
Im kommenden Jahr ändert sich wieder einiges auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherungen (PKV). Grund genug für viele Versicherte, über ihren Versichertenstatus nachzudenken. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland Bestandteil des sozialen Systems. Für einen Teil der krankenversicherungspflichtigen Menschen in unserem Land gibt es zudem die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu können. Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können besser verdienende Angestellte wie zum Beispiel Akademiker werden, die ein Bruttoeinkommen aufweisen können, das schon 3 Jahre am Stück die so genannte Pflichtversicherungsgrenze von mindestens 48.150 Euro pro Jahr erreicht hat. Ebenfalls können Freiberufler und Selbstständige wie auch Künstler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Auch Beamte können Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Als ein Angestellter, der Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, hat, erhält man ebenso wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung den Zuschuss von fünfzig Prozent vom Arbeitgeber zu seiner Krankenversicherung dazu. Dabei gilt folgende signifikante Regelung: Der Arbeitgeber zahlt ausschließlich bis zu einer Höchstgrenze, was den Anteil des Arbeitgebers zu der privaten Krankenversicherung betrifft. Dabei orientiert sich diese Höchstgrenze an dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen. Außer der Erstattung der Kosten im Krankheitsfall kann man in den Tarif seiner privaten Krankenversicherung ebenfalls eine Abmachung über ein Krankentagegeld aufnehmen lassen. Die Tarife der privaten Krankenversicherung sind davon abhängig, was in dem Vertrag der privaten Krankenversicherung fixiert wurde. Desto umfassender der Tarif, desto höher ist der monatliche Beitrag, den man an seine private Krankenversicherung zahlen muss. Als Freiberufler kann man sich losgelöst von der Höhe seiner Einkünfte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Für Selbstständige der Abschluss einer Vereinbarung über Krankentagegeld selbst auferlegte Pflicht sein, denn durch diese Vereinbarung über Krankentagegeld bekommt man im Fall einer Krankheit weiterhin Geld, was ohne eine solche Vereinbarung nicht so ist.
02. Juli 2008