Tagesarchiv für den 06. Juni 2008

Was muss man über die PKV wissen, wenn man über eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachdenkt?

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht fixiertsind, sind die privaten Krankenversicherungen (PKV) so genannte Körperschaften des Öffentlichen Rechts, deren „Besitzer” private Unternehmen sind. Aus diesem Grund ist für die privaten Krankenversicherungen auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zuständig. Der Fakt, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch ihre Beschaffenheit bedingt den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen sind und die privaten Krankenversicherung privatwirtschaftlichen Bedingungen unterliegt, stellt einen der wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Formen der Krankenversicherung dar. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherungen greifen die Regularien unserer sozialen Marktwirtschaft. Daraus resultiert, dass sich der monatlich zu zahlende Beitrag eines Versicherten zu der gesetzlichen Krankenversicherung sich prozentual an dessen Einkommen orientiert, während bei der privaten Versicherung der Beitrag eine Frage des Umfangs und der Leistungen ist, die der in einer privaten Krankenversicherung Versicherte mit seiner privaten Krankenversicherung vertraglich vereinbart hat. Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Formen der Krankenversicherungen, die in Deutschland Bestand haben, ist der Umstand, dass in einer privaten Krankenversicherung nicht jeder Antragsteller aufgenommen wird, sondern für eine Aufnahme bestimmte Vorschriften und Voraussetzungen gelten. Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen fungieren nach dem so genannten Solidaritätsprinzip und sind verpflichtet, jeden Antragsteller in ihre Kasse aufzunehmen. Die Leistungen, auf die die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch haben, sind  bei allen Versicherten deckungsgleich. Im Gegensatz zu der PKV hat die GKV nicht das Ziel, Gewinne zu erzielen. Vielmehr müssen primär die erzielten Einkünfte der GKV die laufenden Kosten abdecken. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen im Krankheitsfall wegen des Beitrags direkten Anspruch auf Leistungen, während in einer privaten Krankenversicherung Versicherte in Bezug auf fällige Rechnungen in Vorleistung gehen müssen und den vakanten Betrag nach eingehender Prüfung durch ihre private Krankenversicherung zurück erstattet bekommen. Diese Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen sind in ihrer Form und Art spezifisch definiert. Diese Leistungen werden in den letzten Jahren mehr und mehr gekürzt, so dass auf den Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse mehr und mehr finanzielle Eigenleistungen zukommen. Als Beispiele sind die so genannte Praxisgebühr und höhere Anteile beim Kauf von Medikamenten und/oder physiotherapeutischen Leistungen zu nennen. Diese Umstand benennt einen weiteren, großen Unterschied zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen: Die Bandbreite der Leistungen ist höchst unterschiedlich, weil die privaten Krankenversicherung wegen ihrer privatrechtlichen Form einen weitaus größeren Spielraum und dadurch mehr Möglichkeiten inne hat.

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